605/J XXVI. GP
Eingelangt am 05.04.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Inanspruchnahme Pensionssplitting
Das freiwillige Pensionssplitting wird von Familien kaum in Anspruch genommen.
Kein Wunder, stellt es doch eine völlige Fehlkonstruktion dar. Daran hat auch die getroffene Vereinbarung des Pensions"gipfels" vom 29.02.2016 nichts geändert, bei der beschlossen wurde, dass das freiwillige Pensionssplitting bis zum vollendeten siebten, statt wie bisher bis zum vollendeten vierten Lebensjahr, in Anspruch genommen werden kann. Damit man das Pensionssplitting in Anspruch nehmen kann, darf ein Elternteil gar nicht arbeiten. Das betrifft weit überwiegend Frauen und setzt einen Anreiz für diese, bis zu sieben Jahre überhaupt nicht am Arbeitsmarkt zu partizipieren. Diese Konzeption rückt noch weiter weg davon, in Österreich erwerbstätigen Frauen zu helfen, sich eine Eigenpension zu erarbeiten, von der sie im Alter tatsächlich leben können. Sie ist Ausdruck eines partriarchalen Gesellschaftsbildes und führt dazu, dass sich Frauen in Abhängigkeit ihres Partners begeben müssen, denn durch das Pensionssplitting herrscht keine Gleichwertigkeit: Ein Elternteil gibt, der andere kann bloß Empfänger sein.
Gleichzeitig besteht durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und die gegenwärtige Ausgestaltung des Pensionssplittings ein viel zu geringer Nutzen, weshalb es kaum in Anspruch genommen wird. Denn jener Elternteil, der vom Pensionssplitting profitiert - d.h. bis zu 50% der Pensionsbeiträge des Partners gutgeschrieben bekommt - ist auch jener, der die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommt. Dadurch hat der andere Elternteil, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht, insbesondere im Falle eines niedrigen bis mittleren Einkommens, wesentlich stärkere Einbußen hinzunehmen, als jener, der sich um die Kinder kümmert. Dieses Ungleichgewicht lässt sich durch die Einführung eines automatischen Pensionssplittings beheben. Dadurch werden Pensionszeiten fair und automatisch zwischen Partner_innen aufgeteilt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wie oft wurde das Pensionssplitting in Anspruch genommen? jährlich seit 2010, einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)
2. In wie vielen Fällen gem. Frage 1 war der übertragende Elternteil weiblich? (jährlich seit 2010, einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)
3. Welcher Anteil wurde jährlich an Teilgutschriften übertragen? (jährlich seit 2010, einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern, in Prozent)
4. Welche Summen wurden jährlich im Monatsdurchschnitt an Teilgutschriften übertragen? (jährlich seit 2010, einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern, in Euro)
5. In wie vielen Fällen gem. Frage 1 wurden Teilgutschriften für
a. ein Kalenderjahr übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)
b. zwei Kalenderjahre übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)
c. drei Kalenderjahre übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)
d. vier Kalenderjahre übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)
e. fünf Kalenderjahre übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)
f. sechs Kalenderjahre übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)
g. sieben Kalenderjahre übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)
6. Wie viele Personen denen eine Teilgutschrift übertragen wurde, waren in den jeweiligen Kalenderjahren, in denen eine Teilgutschrift übertragen wurde, neben ihrer Teilversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. g ASVG oder nach § 3 Abs. 3 Z 4 GSVG oder nach § 4a Z 4 BSVG, auch aufgrund einer Erwerbstätigkeit versichert? (jährlich seit 2010, einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)