609/J XXVI. GP

Eingelangt am 06.04.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Jarolim sowie zahlreicher Genossinnen und Genossen

an den Bundeskanzler Sebastian Kurz

betreffend

Körberlgeld für Bundeskanzler

Der Regierungsslogan lautet: „Wir sparen am System und nicht bei den Menschen“. Der Sparstift wird aber anscheinend nicht im gesamten „System“ gleichermaßen hart bzw. annähernd gerecht angesetzt.

Trotz des Sparkurses - für vor allem nicht so Betuchte bzw. ärmere Bevölkerungsschichten - wurden die Regierungschefs Vizekanzler Karl-Heinz Strache und Bundeskanzler Sebastian Kurz mit Ihnen persönlich zur Verfügung stehenden Mittel in der bemerkenswerten Höhe von € 15 Mio. bzw. Herr Kurz sogar mit € 51 (!) Mio. auf Rosen gebettet.

Wie das Nachrichtenmagazin profil am 24.3.2018 dankenswerter Weise berichtete, erhält das Bundeskanzleramt ein „Sonderbudget“ in der Höhe von knapp € 31 Mio. für die Jahre 2018 und 2019. Interessanterweise findet sich diese Sonderzahlung mit der Benennung „Internationales“ aber nicht im offiziellen Budgetbericht des Bundes, sondern lediglich in einer internen Budget-Aufstellung, welche profil zugespielt wurde.

Es soll sich hier um „Körberlgeld“ handeln mit dem beispielsweise einige der zahlreichen externen Berater bezahlt werden, Inserate geschalten und Social-Media-Kanäle bespielt werden können. Das Interessante daran ist allerdings, dass es für solche Zwecke bereits hinlänglich zur Verfügung gestelltes Geld gibt!

Wie profil weiter berichtete, erklärte ein Sprecher von cand.iur. Kurz, dass dieses Budget für Projekte „mit besonderer gesellschaftspolitischer Relevanz“, deren „Finanzierung noch zu konkretisieren und im Einzelfall betraglich noch zu fixieren“ sei, gedacht ist. Bei Projekten „mit besonderer gesellschaftspolitischer Relevanz“ könnte es sich etwa um die geplante Shoa-Namensgedenkmauer in Wien, Unterstützungszahlungen für das Yad- Vashem-Museum in Israel oder ein österreichisches Hospiz in Jerusalem handeln - also auch hier Ausgaben, die ohnehin aus Rücklagen finanziert oder eigens budgetiert werden. So werden die Budgetmittel im Bundeskanzleramt für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 mit € 4,2 Mio. beziffert.

Soll also heißen, dass für die Finanzierung von „Spielgeld“ für Kanzler und Vizekanzler noch zu konkretisierende und im Einzelfall hoffentlich betraglich zu fixierende Summen als Sonderbudget in der Höhe von gesamt € 66 Mio. zur Verfügung stehen.

Über die zur Verfügung gestellten Mittel für den Vizekanzler hat sich mittlerweile dessen Büro eingeschaltet und wurde im Kurier mit folgenden Worten zitiert: “Von PR-Budget oder gar Spielgeld kann keine Rede sein. Das Ministerium hat in dieser Form zuvor nicht existiert und muss daher neu aufgestellt werden. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten für die EDV, die

Anmietung von Räumlichkeiten bis hin zu Personal. In den 15 Millionen inkludiert sind Projekte wie das im Regierungsprogramm vorgesehene Sportmuseum.“

Vizekanzler Strache, der mit seiner Zuständigkeit für Sport und Beamte ein durchaus überschaubares Ressort leitet, erhält so eine monetäre Sonderbehandlung in Höhe von € 15 Mio.

Was die Sache aber noch brisanter macht sind die, zusätzlich zu den schwammigen € 31 Mio., kommenden weiteren € 20 Mio. an den Bundeskanzler und zwar ohne erkennbaren Grund.

Eigentlich hätten die € 20 Mio. an die nunmehrige ÖVP-Wirtschaftsministerin Schramböck gehen sollen und zwar zwecks Förderung für Projekte der Digitalisierung (so war dies auch damals von der alten Regierung vorgesehen). Laut interner Budgetunterlagen kam die Summe zwar regulär bei Schramböck an, tatsächlich wurde das Geld aber im Gegenzug beim Bundeskanzleramt niemals weggebucht (wie profil am 2.4.2018 berichten könnte). Soll also allen Ernstes heißen, dass das Wirtschaftsministerium zwar das Geld erhalten, gleichzeitig aber das Bundeskanzleramt den Betrag behalten hat. Die wundersame Geldvermehrung wird innerhalb des Hauses daher auch verschämt als „Bumstitopf“ bezeichnet, ein Name, der der wahren Fragwürdigkeit dieses Vorgangs aber nicht entspricht.

Laut Chefin der Präsidialsektion des Bundeskanzleramts soll es sich bei dem Geld um eine nachvollziehbare, darstellbare und vor allem faktenbasierte Budgetierung für den Bereich der Digitalisierung handeln und sei für deren Ausbau unter „Services des Bundeskanzleramts" ein diesbezüglicher Schwerpunkt im Budget 2018 vorgesehen.

Hier stellt sich allerdings die Frage, wie es sein kann, dass Geld welches dem Wirtschaftsministerium gewidmet ist, doch wieder seinen Weg in die Budgetierung des Kanzleramts findet und letztlich doppelt gebucht ist

Einen plausiblen Grund weshalb das Kanzleramt weiterhin in den Genuss von zusätzlichen € 20 Mio. kommen soll gibt es nach wie vor nicht, außer dass der „Bumstitopf“ für Belange des Herrn Bundeskanzler reserviert ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher nachstehende

Anfrage

an den Bundeskanzler:

1.      Wie erklärt sich das Bundeskanzleramt, dass Mittel, welche zur Förderung von Projekten zur Digitalisierung gedacht sind (also ein Ressort des Wirtschaftsministeriums), in der eigenen Budgetierung ausgewiesen sind?

2.      Wo bzw. unter welchem Posten im UG10 Teilheft bzw. Verzeichnis veranschlagter Konten sind jene 20 Millionen Euro verbucht, die laut Aussage des Bundeskanzleramts weiterhin für den Bereich Digitalisierung vorgesehen sind?

3.      Aus welchem Grund sind die € 31 Mio. Budgetmittel nicht im offiziellen Budgetbericht des Bundes zu finden sondern lediglich in einer internen Budget-Aufstellung unter dem Punkt „Internationales“; zumal hier eindeutig der „internationale Bezug“ fehlt?

4.      Wenn aus den € 31 Mio. Budgetmittel Projekte „mit besonderer gesellschaftspolitischer Relevanz“ finanziert werden, wofür werden die für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 mit 4,2 Mio. Euro ausgewiesenen Budgetmittel des Bundeskanzleramts aufgewendet?

5.      Welche konkreten Verwendungsarten und Anlässe sind für die erwähnten € 31 Mio. und € 20 Mio. des Bundeskanzleramts vorgesehen?

6.      Das Bundeskanzleramt behauptet gegenüber Medien, mit dem Geld aus dem Posten „Internationales“ werde etwa finanziert: die Shoa-Namensgedenkmauer, Unterstützungszahlungen für das Yad-Vashem-Museum in Israel oder das österreichische Hospiz in Jerusalem.

a.   Wo finden sich diese Projekte im UG10 Teilheft bzw. dem Verzeichnis veranschlagter Konten?

b.   Bitte nennen Sie die rechtliche Begründung, weshalb die Veranschlagungen für diese Projekte in der gewählten Form zulässig sein sollen?