610/J XXVI. GP

Eingelangt am 06.04.2018
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Dr. Josef Moser

betreffend Heimfallsrecht der Republik Österreich bei Verlassenschaften

Über fünfzehn Jahre hat es nach Auffliegen der sogenannten Vorarlberger Testamentsaffäre gedauert, bis zumindest der strafrechtliche Teil abgeschlossen war und 2015 alle Angeklagten verurteilt waren. Es tauchen aber immer wieder Fälle auf, die den Verdacht erregen, dass es weiterhin -- vielleicht sogar systematische - Malversationen in Verlassenschaftsfällen gibt.

So erbte der Wiener Tierschutzverein 1998 rd. 367.000 Euro von einem Herrn Powalla. Das diesbezügliche Testament war bei Gericht hinterlegt. Aus unerfindlichen Gründen wurde das            Testament aber nicht gefunden und die Erbschaft fiel an die Republik, um in der Folge von                angeblichen Erben in einem Erbschaftsverfahren erstritten und an sie ausgefolgt zu werden. Erst                  2011 wurde dem Tierschutzverein das Testament zugespielt. Seine Versuche, an das ihm zustehende Erbe zu gelangen, wurden letzthin vom OGH wegen Verjährung abgewiesen.

Die unterfertigenden Abgeordneten richten daher an den Justizminister die folgenden Fragen:

1.     In wie vielen Verlassenschaftsfällen ist in den Jahren 2011-1017 die Verlassenschaft dem Staat anheimgefallen (Aufschlüsselung nach Jahren und Bezirksgerichten)?

2.      Welche Vermögenswerte fielen dadurch an die Republik (Aufschlüsselung nach Jahren und Bezirksgerichten)?

3.      Ist seit der Anfragebeantwortung 8179/AB XXIV. GP die Verfahrensdokumentation soweit nachgebessert worden, dass nun auch aktive und passive Erbrechtsfeststellungsverfahren erfasst werden, und wenn nicht, warum nicht?

4.      Wie viele Klagen der Republik gegen Scheinerben wurden 2011-2017 eingebracht?

5.      Wie viele Erbschaftsklagen wurden 2011-2017 gegen die Republik eingebracht, wie viele          davon erfolgreich und welche Vermögenswerte mussten dadurch ausgefolgt werden (Aufschlüsselung nach Jahren)?

6.      In wie vielen Fällen wurde ein bei Gericht hinterlegtes Testament in einem Verlassenschaftsfall nicht aufgefunden?

7.      Gab es seit der Vorarlberger Testamentsaffäre staatsanwaltliche Erhebungen oder              justizinterne Untersuchungen, um die Gründe für statistisch signifikante Häufungen bei  einzelnen Bezirksgerichten in Verlassenschaftsfällen hinsichtlich verschwundenen           Testamenten, Heimfall und Klagen gegen die Republik zu erheben?

8.      Welche gesetzliche und justizinterne Reformen gab es, um nach der Vorarlberger Testamentsaffäre weitere derartige Vorfälle zu verhindern?