659/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.04.2018
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips

Aufgrund der EU-Verträge dürfen europäische Maßnahmen bereits jetzt nur verhältnismäßig und nach dem Subsidiaritätsprinzip getroffen werden. Entscheidungen sollen nur dann auf EU-Ebene getroffen werden, wenn der einzelne Nationalstaat dazu nicht in der Lage ist. Große Herausforderungen kann und muss ein kleines Land wie Österreich nicht alleine bewältigen. Schritte auf EU-Ebene sind hier sinnvoller und zielführender.

Die neue Bundesregierung will das ‚subsidiäre Europa‘ zum Kernprojekt des österreichischen EU-Ratsvorsitzes machen. Eine „Fokussierung auf zentrale große Fragen“ schwebt auch Bundeskanzler Sebastian Kurz vor[1]. Neben einer unangebrachten Renationalisierung in zahlreichen Politikbereichen, wird auch immer klarer, dass sich hinter dem Deckmantel der Subsidiarität vor allem der Abbau von Arbeits- und Sozialstandards verbirgt[2]. Ein Vertreter der Regierungsparteien hat indes in der von Jean-Claude Juncker einberufenen „Taskforce Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit“ die Arbeit aufgenommen. Die Taskforce, die keine VertreterInnen des Europäischen Parlaments als Mitglieder hat, solle helfen zu entscheiden, welche Kompetenzen besser auf nationalstaatlicher Ebene angesiedelt sein sollen.

Die Bundesregierung ist jedoch bislang nie über das Stadium der Worthülsen hinausgekommen.

 

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung folgende

 

Anfrage

1.    Welche aktuell vorliegenden EU-Gesetzesvorschläge sind nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar?

 

2.    Welche geltenden EU-Rechtsakte sind nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar?



[1] https://diepresse.com/home/innenpolitik/nationalratswahl/5290199/Kurz-will-Subsidiaritaetspakt-fuer-EU

[2] https://diepresse.com/home/ausland/eu/5376463/Erster-EULapsus-von-Gernot-Bluemel