663/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.04.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Kopftuchverbot für Kinder
 

Sebastian Kurz hat gesagt: „Man darf Migration nicht auf den Islam beschränken und Integration nicht auf plumpe Botschaften wie ´Kopftuch – ja oder nein´. Wer das macht, der meint es nicht ernst mit dem Thema.“ Nach einem Vorstoß von Vizekanzler Heinz-Christian Strache hat der Bundeskanzler am 4. April 2018 dennoch ein Kopftuchverbot für Kinder in Kindergärten oder Volksschulen angekündigt. Er habe die zuständigen Minister_innen damit beauftragt, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Dieses "Kinderschutzgesetz" wird auch Teile beinhalten, die im Verfassungsrang stehen werden. Neben rechtlichen Unsicherheiten (es ist unklar, ob es rechtlich zulässig ist, nur einzelne Symbole einer bestimmten Religionsgemeinschaft zu verbieten), stellt sich vor allem die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Grosso modo gilt es als unüblich, Kindern im Kindergarten oder Volksschulalter zum Tragen des Kopftuches zu verpflichten, die Zahl der Betroffenen ist als gering einzuschätzen. Dem entsprechen auch Berichte von Volkschuldirektor_innen (vgl. "der Standard", 05.04.2018). Quantitative Erhebungen, um die Zahl der Betroffenen abschätzen zu können, sind nicht bekannt, von wissenschaftlich fundierten Entscheidungen und Maßnahmen kann daher keine Rede sein. Evidenzbasierte Politik, wie sie NEOS fordert, muss daher nach Fakten fragen und auf diesen aufbauen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Liegen dem BMBWF Zahlen darüber vor, wie viele Kinder in Kindergärten oder Volksschulen ein Kopftuch tragen?

a.    Wenn ja, wie viele Kinder sind betroffen? (Bitte um Auflistung nach Bundesland und Alter)

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Gibt es Pläne, derartige Erhebungen regelmäßig durchzuführen, um evidenzbasierte Entscheidungen treffen zu können?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, welche und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

3.    Welche Art von Kopfbedeckung sollen im Rahmen des geplanten Kinderschutzgesetzes verboten werden?

a.    Beschränkt sich das angestrebte Verbot auf eine bestimmte Konfession?

                                  i.    Wenn nein, wird in Aussicht genommen, auch Kopfbedeckungen anderer Konfessionen zu verbieten?

                                ii.    Wenn ja, auf welche Konfession und weshalb?

4.    Welche Maßnahmen werden von Seiten des BMBWF ergriffen, um Pädagog_innen zu unterstützen, sofern sie mit dieser Problematik konfrontiert werden?

5.    Wie beurteilt man die Verhältnismäßigkeit der angekündigten Maßnahme und mit welchen Konsequenzen rechnet man dadurch (z.B. Schulwechsel, Fernbleiben vom Kindergarten, etc.)?

6.    Welche Maßnahmen ergreift das BMBWF neben dem angekündigten "Kinderschutzgesetz", um gelingende Integration für Kinder zu gewährleisten?

7.    Welche Maßnahmen werden seitens des BMBWF ergriffen, um in Volksschulen Inhalte zum Thema Geschlechtergleichstellung zu vermittlen?

8.    Sexualpädagogik ist derzeit als Unterrichtsprinzip in allen Lehrplänen verankert. Gibt es Bestrebungen, sexualpädagogische Inhalte in Zukunft stärker in den Fokus zu rücken?

a.    Wenn ja, welche und wie?

b.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Gibt es Betsrebungen, auch andere religiöse Symbole aus den Klassenzimmern zu verbannen?

a.    Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

b.    Wenn ja, welche Konfessionen sind davon betroffen?

c.    Wenn nein, warum nicht?