666/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.04.2018
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Anfrage



der Abgeordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend

betreffend Gewährleistung der Kinder- und Jugendbeteiligung hinsichtlich des UN-Kinderrechte-Staatenberichts



Mit dem Beitritt zur bzw. mit der Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention hat sich Österreich dazu verpflichtet, die in mehr als 50 Artikeln festgelegten Rechte der Kinder innerstaatlich durch entsprechende Gesetze und behördliche Maßnahmen zu verwirklichen. Dem Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen wird von den Regierungen in Fünf-Jahres-Intervallen über die Umsetzung der Konvention berichtet. Federführend dabei ist das Kinderrechte-Board, das als Kontroll- und Koordinationsmechanismus ins Leben gerufen wurde, um die Umsetzung der Kinderrechtekonvention in Österreich zu monitoren.

Der 5. und 6. Staatenbericht von Österreich wurde am 5. April an die Mitglieder des Kinderrechte-Boards übermittelt. Zusätzlich zum Staatenbericht ist es Usus, einen "ergänzenden Bericht" zu übermitteln, um ein umfassenderes Bild zu erhalten. In Österreich erstellt einen solchen beispielsweise das "Netzwerk Kinderrechte". Der UN-Kinderrechteausschuss empfiehlt mit Nachdruck, im Zuge dieses "ergänzenden Berichtes" Kinder und Jugendliche als hauptsächlich betroffene zu Wort kommen zu lassen. Der Staatenbericht liegt derzeit nur in englischer Fassung vor, für Beiteiligungsprojekte haben relevante Stakeholder noch keine Finanzierungs-Zusagen von Seiten des Ministeriums erhalten. Die Planung und Durchführung von Projekten, an denen sich auch Kinder und Jugendliche, die dringend zu Wort kommen sollten, beteiligen, kann sich dadurch verzögern.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Der 5. und 6. Staatenbericht wurde bereits in englischer Sprache an den UN-Kinderrechteausschuss übermittelt. Wann ist mit einer Übersetzung des Berichts ins Deutsche zu rechnen?

2.    Welche budgetären Mittel sind von Seiten des Bundesministeriums für Frauen, Familien und Jugend im Jahr 2018 vorgesehen, um Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekte zu finanzieren?

a.    In welcher Höhe sind davon Mittel zur Finanzierung von Partizipationsprojekten vorgesehen, die sich mit der Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention in Österreich befassen?

3.    Welche Projekte, die sich mit der Wahrung von Kinderrechten beschäftigen, hat das Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend seit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention finanziell unterstützt? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Organisation, Fördersumme und Projektinhalt)

4.    Welche sonstigen Maßnahmen ergreift das BMFFJ um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich der Wahrung von Rechten gemäß der UN-Kinderrechtskonvention zu gewährleisten und zu unterstützen?