671/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.04.2018
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Anfrage



der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Kontrolle und Monitoring GFMA-G

 

Im Jahr 2017 waren in den 200 umsatzstärksten Unternehmen Österreichs rund 18% der Aufsichtsratsmandate von Frauen besetzt. Diese Unterrepräsentation von Frauen in den Führungsebenen war Anlass für den Beschluss des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G), welches mit 1.1.2018 in Kraft getreten ist. Durch das Gesetz sind börsennotierte Unternehmen sowie Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter_innen dazu verplichtet, 30% ihrer Sitze im Aufsichtsrat mit Frauen zu besetzen. Die gesetzliche Bestimmung gilt allerdings nur, wenn die davon erfassten Unternehmen mindestens sechs Kapitalvertreter entsenden und für Neubesetzungen. Wird sie nicht erfüllt, droht die Sanktion des "leeren Stuhls". Weitere Sanktionsmechanismen bzw. Möglichkeiten der Überprüfung und des Monitorings sind laut Gesetz nicht vorgesehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wird die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von Seiten des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz kontrolliert?

a.    Wenn ja, durch welche Institution und in welcher Regelmäßigkeit?

b.    Wenn nicht, von wem dann?

2.    Vom Wirkungsbereich des GFMA-G sind nur Unternehmen erfasst, "in denen dauernd mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind". Der Arbeitnehmer_innenbegriff wird nicht näher definiert. Sind davon nur Vollzeitäquivalente erfasst, oder definiert man Arbeitnehmer_innen nach §36 ArbVG?

a.    Gilt das GFMA-G nur für Gesellschaften, in denen tatsächlich 1.000 Arbeitnehmer_innen beschäftigt sind, oder soll in diesem Zusammenhang auch eine konzernmäßige Zusammenrechnung folgen?

b.    Ist dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz bewusst, dass Konzerne diese gesetzliche Regelung umgehen können, indem sie ihre Konzernstruktur umbauen, sodass es nur noch Konzerngesellschaften mit unter 1.000 Mitarbeiter_innen gibt, um so das GFMA-G zu umgehen?

c.    Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz um derartigem Missbrauch vorzubeugen?

d.    Wenn nicht, ist es angedacht, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen und wenn ja, in welcher Form?

3.    Wie schätzt das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz die Wirkung der Sanktion des "leeren Stuhls" ein?

4.    Welche weiteren Sanktionsmechanismen würden nach Ansicht des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz ein schnelleres Erfüllen der vorgeschriebenen Quote bewirken?

5.    Ist es von Seiten des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz angedacht, jährlich Fortschrittsberichte vorzulegen, um so ein effektives und transparentes Monitoring zu etablieren?

6.    Welche weiteren Maßnahmen sind von Seiten des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz geplant, um mehr Diversität und ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis in österreichischen Unternehmen zu erreichen?

7.    Gibt es diesbezüglich bereits Kooperationsmaßnahmen oder einen Austausch zwischen dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und anderen Ministerien, wie beispielsweise dem Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?