674/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.04.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Der Abgeordneten Cornelia Ecker und weiteren Abgeordneten,

an den Bundesminister für Landesverteidigung Mario Kunasek, betreffend: Die Aussetzung der weiteren Umsetzung der Heeresstruktur Reform LV BH 21.1 auf unbestimmte Zeit.

Sehr geehrter Herr Minister,

Mit 1. April 2018 sollte die Inkraftstellung der Organisationspläne der Kommanden Landstreitkräfte und Luftstreitkräfte erfolgen und die noch notwenigen offenen Personalmaßnahmen durchgeführt werden. Sie haben diesen Vorgang Ende März gestoppt und wie den Medien wie z.B. der Oberösterreichischen Nachrichten unter „Abgesagte Heeres­Reform lässt Hunderte Soldaten im Ungewissen" vom 9. April 2018 zu entnehmen ist hängen durch ihre Entscheidung mehrere hundert Soldaten sprichwörtlich in der Luft.

Dieser Umstand veranlasst die unterfertigten Abgeordneten zu folgender Anfrage:

1)                  Wann exakt wurden die Organisationspläne Kommando Landstreitkräfte und Kommando Luftstreitkräfte im November 2017 als gültig verfügt?

2)                  Waren zu diesem Zeitpunkt die Verhandlungen mit dem Bundeskanzleramt zu diesen beiden Organisationsplänen abgeschlossen?

a.        Wenn nein, was war noch ausständig?

b.       Wenn ja, warum wurden nicht schon damals begleitend die notwenigen

offenen Personalmaßnahmen durchgeführt?

3)                  Wie war der aktuelle Stand der Verhandlungen der Organisationspläne des Kommando Logistik und des Kommando Führungsunterstützung und Cyber Defence vor der Aussetzung?

4)                  Laut dem gültigen Bundesministeriengesetz ist für solche Verhandlungen das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport und Vizekanzler HC Strache zuständig. Haben sie mit ihrem Parteikollegen noch ausständige Verhandlungen durchgeführt?

a.        Wenn ja, welche genau?

b.       Wenn nein, warum nicht?


5)                  Wie viele Bedienstete des Bundesheeres werden derzeit im Rahmen von Einteilungen oder Zuteilungen in den neu organisierten Kommanden verwendet?

6)                  Wie hoch ist der Besetzungsgrad der einzelnen Kommanden gemäß den vorliegenden provisorischen Personaleinsatzplänen?

7)                  Eine Großzahl der Bediensteten führt ihre neue Tätigkeit schon mindestens seit Jänner 2017 aus. Mit der Inkraftstellung am 1. April 2018 hätten bei den Kommanden

Landstreitkräfte und Luftstreitkräfte ohne ihr „Stopp in letzter Minute" die abschließenden notwendigen Verwendungsänderungen durchgeführt werden können. Wird den Bediensteten die möglicherweise höherwertige Tätigkeit bis dato finanziell abgegolten?

8)                  Wie viele der derzeit eingeteilten Bediensteten würden auf den neuen Arbeitsplätzen (bei den Kommanden Landstreitkräfte und Luftstreitkräfte auf Basis der mit Bundeskanzleramt verhandelten Bewertungen, bei den anderen Kommanden gemäß dem derzeitigen Verhandlungsstand) eine finanzielle Besserstellung durch eine höhere Funktions- oder Verwendungsgruppe erhalten?

9)                  Werden Bedienstete, welche zum Teil schon seit fast eineinhalb Jahre erfolgreich die Tätigkeit auf solchen Arbeitsplätzen erfüllen, die mit der höheren Bewertung verbundene finanzielle Besserstellung erhalten bzw. werden sie diese auch behalten sollte ihre Evaluierung eine Streichung von geplanten Kommanden oder Streichung bzw. Abwertung von Arbeitsplätzen ergeben?

a.     Wenn nein, gilt dies auch für die ernannten Kommandanten,

stellvertretenden Kommandanten und Stabschefs?

10)              Wie lange würde eine komplette Umsetzung einer neuerlichen Strukturänderung dauern?

11)              Wird das jetzige Kommando-Provisorium bis zu einem Abschluss der Evaluierung und einer möglichen neuerlichen Strukturänderung erhalten bleiben?

12)              Wer genau führt die von ihnen angekündigte Evaluierung durch?

13)              Gefährdet der durch ihren „Stopp in letzter Minute" ausgelöste Zustand des Ungewissen und der damit verbundenen Zukunftsängste und der Frustration bei vielen Bediensteten die Einsatzfähigkeit des österreichischen Bundesheeres?

14)              Wie hoch schätzen sie den Frustrationsgrad der betroffenen Bediensteten ein?

a. Gibt es dazu empirische Untersuchungen?

15)              Werden die Bediensteten vollinhaltlich und zeitnah über alle Vorgänge und Entwicklungen informiert?

a.        Wenn ja, durch wen?

b.        Wenn nein, warum nicht?