675/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.04.2018
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Anfrage



 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend rückwirkende Auszahlung der Familienbeihilfe

 

Durch eine Indexierung der Familienbeihilfe sollen laut Bundesregierung jährlich rund 114 Millionen eingespart werden. Damit versucht die aktuelle Bundesregierung nicht nur zu sparen, sondern vor allem erneut die Zahlungen der Familienbeihilfe ins EU-Ausland einzudämmen. Einer Anfragebeantwortung (8488/AB, XXV. GP) zufolge haben 31.704 im Ausland lebende Kinder im Jahr 2015 Familienbeihilfe ausbezahlt bekommen, insgesamt waren 1.904.210 Kinder im In- und Ausland anspruchsberechtigt. Trotz der niedrigen Anzahl an Kindern, die tatsächlich die Familienbeihilfe ausbezahlt bekamen, hat Österreich im Jahr 2015 laut Angaben des Finanzministeriums 249 Mio. Euro an Familienleistungen (Familienbeihilfe oder Differenzzahlungen + Kinderabsetzbetrag) ins Ausland bezahlt (vgl. 7838/AB, XXV.GP)

Der ehemalige Außenminister, nunmehr Bundeskanzler, Sebastian Kurz hat das unter anderem auch damit begründet, dass die Familienbeihilfe teilweise auch rückwirkend für mehrere Jahre ausbezahlt wird. Rückwirkende Zahlungen von bis zu fünf Jahren sind auf eine Gesetzesänderung im Jahr 1991 zurückzuführen um Härtefälle zu vermeiden. Allerdings hat sich die Arbeitswelt seitdem beträchtlich geändert, sodass diese rückwirkenden Zahlungen aus vielfacher Hinsicht kritisch zu hinterfragen sind.

Dass gerade ein Großteil der hier kritisierten Zahlungen auf rückwirkende Ansprüche zurückzuführen sind, lässt die Frage offen, weshalb nicht an der Rückwirkung gearbeitet wird, anstatt die Arbeitnehmer_innenfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union in Frage zu stellen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage:



1.    Wie oft wurde Familienbeihilfe neu gewährt? (Jährlich seit 2015, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

2.    In wie vielen Fällen gem. Frage 1 wurde die Familienbeihilfe rückwirkend gewährt?

a.    für bis zu einem Jahr ab Gewährung (jährlich seit 2015, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

b.    für 1-2 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2015, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

c.    für 2-3 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2015, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

d.    für 3-4 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2015, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

e.    für 4-5 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2015, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

3.    Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder insgesamt? (jährlich seit 2015)

4.    Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für Familienbeihilfe, die rückwirkend für im Ausland lebende Kinder ausbezahlt wurde? (jährlich seit 2050)

a.    für bis zu einem Jahr ab Gewährung (jährlich seit 2015, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

b.    für 1-2 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2015, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

c.    für 2-3 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2015, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

d.    für 3-4 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2015, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

e.    für 4-5 Jahre ab Gewährung (jährlich seit 2015, getrennt für im Inland und im Ausland lebende Kinder)

5.    Wie hoch waren die jährlichen Ausgaben für Familienbeihilfe, die nicht rückwirkend für im Ausland lebende Kinder ausbezahlt wurde? (jährlich seit 2015)