713/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.04.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage



der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

 

Die unlängst beschlossene Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge stellt einen Schlag ins Gesicht jener Selbstständiger dar, die nur geringe Einkünfte erwirtschaften. Denn während die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für  unselbstständig erwerbstätige "Geringverdiener" mit bis zu einem Einkommen von 1.948 brutto nur noch 2 % ausmachen (bei Einkommen bis zu 1.648 € entfällt der ALV-Beitrag vollständig, bis 1 798 € beträgt er 1 %), bleiben die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung konstant bei 3 %. Besonders hart trifft diese Ungerechtigkeit beispielsweise EPUs, die mindestens ein Viertel der Höchstbemessungsgrundlage (also im Jahr 2018 mindestens 89,78 Euro pro Monat) an die Arbeitslosenversicherung bezahlen müssen, wenn sie freiwillig beitreten, ganz gleich wie hoch ihr tatsächliches Einkommen ist und sich entwickelt.

Wenngleich das soziale Netz für Selbstständige in Österreich immer wieder von Politikern gelobt wird, wird in der Arbeitslosenversicherung eine Ungleichbehandlung zwischen unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigen aufgebaut. Selbstständig Erwerbstätige sind in Österreich nicht per se duch die Arbeitslosenversicherung versichert. Sie haben aber seit 2009 die Möglichkeit, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung zu optieren. Zur Anwendung kommt ein Beitragssatz von 6%. Damit können sie laut Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) "ihren sozialen Schutz verbessern". Beitreten kann, wer man nach dem GSVG oder FSVG pensionsversichert ist, oder freiberuflich tätige_r Rechtsanwält_in oder Ziviltechniker_in, und aus der GSVG (durch freiwilliges Opt-Out) ausgenommen, ist.

Vor allem EPUs und Neue Selbstständige, aber auch andere Unternehmer_innen, die oft nur ein geringes Einkommen erwirtschaften können, haben Nachteile gegenüber unselbständigen Niedrigverdiener_innen, weil sie deutlich höhere Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. Wählt man als Selbständige_r einmal die Beitragshöhe aus, kann man sie außerdem innerhalb einer vorgesehen Sperrfrist von acht Jahren nicht mehr ändern, ganz gleich wie sich die Einkommenssituation entwickelt.

Fraglich ist nun, wie oft die Möglichkeit, als selbständig Erwerbstätige_r freiwillig in die Arbeitslosenversicherung hineinzuoptieren wahrgenommen wurde.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Anträge auf freiwillige Arbeitslosenversicherung wurden seit 1.Jänner 2009 von Selbständigen gestellt? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland, Geschlecht und Branche)

a.    Wie viele dieser SVA-Versicherten haben 1/4 der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage als Beitragsgrundlage gewählt?

b.    Wie viele dieser SVA-Versicherten haben 1/2 der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage als Beitragsgrundlage gewählt?

c.    Wie viele dieser SVA-Versicherten haben 3/4 der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage als Beitragsgrundlage gewählt?

2.    Wie viele Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) haben seit 1. Jänner 2009 Anträge auf freiwillige Arbeitslosenversicherung gestellt? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland, Geschlecht, Branche und Höhe der Beitragsgrundlage)

a.    Wie viele davon waren gleichzeitig unselbstständig erwerbstätig und daher gleichzeitig bei einem anderen Sozialversicherungsträger versichert? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland, Geschlecht und Branche)

3.    Wie viele Neue Selbstständige haben Anträge auf freiwillige Arbeitslosenversicherung gestellt? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland, Geschlecht, Branche und Höhe der Beitragsgrundlage)

a.    Wie viele davon waren gleichzeitig unselbstständig erwerbstätig und daher gleichzeitig bei einem anderen Sozialversicherungsträger versichert? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland, Geschlecht und Branche)

4.    Wie viele Selbstständige haben seit 2009 Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland, Geschlecht und Branche und Bezugsdauer in Tagen)

5.    Wie hoch waren die Leistungen, die seit 2009 aus der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ausbezahlt wurden? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland, Geschlecht, Branche und Bezugsdauer in Tagen)

6.    Wie hoch waren die Einzahlungen durch Selbstständige in die Arbeitslosenversicherung seit 2009? (Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland, und Branche)

a.    Wie hoch waren die Einzahlungen durch EPUs? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland und Branche)

b.    Wie hoch waren die Einzahlungen nach Unternehmensgröße? (Bitte um Auflistung nach Kleinst-, Klein-, Mittel-, und Großunternehmen, Jahr ab 2009 und Bundesland)

c.    Wie hoch waren die Einzahlungen nach Branchen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2009 und Bundesland)

7.    Wie viele Selbstständige, die freiwillig der Arbeitslosenversicherung beigetreten sind, sind seither wieder ausgetreten? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland, Geschlecht, Branche und Höhe der Beitragsgrundlage)

8.    Welche Maßnahmen trifft das BMASGK, um das herrschende Ungleichgewicht zwischen geringverdienenden unselbstständig Erwerbstätigen und selbstständig Erwerbstätigen zu schmälern?

9.    Gibt es seitens des BMASGK Bestrebungen, die soziale Sicherung für selbstständig Erwerbstätige sicherzustellen und zu verbessern?

a.    Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen will man treffen und wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?