746/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.04.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ausstattung von Nichtberechtigten mit Polizeikokarden und anderen Dienstinsignien

 

Aus Kreisen der Polizei und des BMI gibt es Hinweise auf die problematische und wohl gesetzeswidrige Praxis, dass Nicht-Exekutivbedienstete und insbesondere auch KabinettsmitarbeiterInnen des Innenministers mit Polizeikokarden oder andere Dienstinsignien ausgestattet wurden bzw. werden.
Dies würde bedeuten, dass Nichtberechtigte mit Insignien ausgestattet wurden bzw. werden, die Dritte über ihre Befugnisse - etwa die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt -  und Funktionen getäuscht haben bzw. täuschen. Sollte die Aushändigung der Kokarden rechtmäßig sein, stellt sich die Frage nach der konkreten Rechtfertigung und Notwendigkeit dafür, Verwaltungsbedienstete und insbesondere MitarbeiterInnen des Ministers derartig auszustatten.
Einhergehend mit der Aushändigung von Dienstmarken sollen auch Exekutivzulagen an Nicht-ExekutivbeamtInnen ausgezahlt worden sein bzw. ausgezahlt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wurden seit dem Jahr 2000 Polizeikokarden bzw. andere Dienstinsignien der Exekutive an Nicht-ExekutivbeamtInnen vergeben? Es wird gegebenenfalls insbesondere um Nennung der Position der Personen gebeten sowie darum, den Zeitraum und den Rechtsgrund sowie die zugrundeliegenden Erwägungen der Aushändigung anzugeben.

2.    Sofern die Aushändigung befristet war, wurden Dienstinsignien nach Ablauf der Frist nicht zurückgegeben? Wie viele Insignien betrifft das und seit wann wurden sie jeweils fristwidrig nicht zurückgegeben?


3.    Wurden seit dem Jahr 2005 Exekutivzulagen an Nicht-ExekutivbeamtInnen ausgezahlt?

4.    Wurden Beträge ausbezahlt unter dem Titel einer Exekutivzulage?


5.    Falls ja, an wie viele Personen in welchen Diensträngen, welchen Dienststellen, jeweils in welcher Höhe, in welchem Zeitraum, aufgrund welcher Rechtsgrundlage sowie unter welchem Budgetposten?


6.    Wenn hierfür kein Budgetposten vorgesehen war, warum wurde jeweils eine Exekutivzulage ausbezahlt?


7.    Wenn hierfür ein Budgetposten vorgesehen war, warum wurde jeweils eine Exekutivzulage, deren Ausgabe gesetzwidrig ist?