Eingelangt am 24.04.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ausstattung von
Nichtberechtigten mit Polizeikokarden und anderen Dienstinsignien
Aus Kreisen der Polizei und des BMI gibt es
Hinweise auf die problematische und wohl gesetzeswidrige Praxis, dass Nicht-Exekutivbedienstete
und insbesondere auch KabinettsmitarbeiterInnen des Innenministers mit
Polizeikokarden oder andere Dienstinsignien ausgestattet wurden bzw. werden.
Dies würde bedeuten, dass Nichtberechtigte mit Insignien ausgestattet
wurden bzw. werden, die Dritte über ihre Befugnisse - etwa die
Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt - und Funktionen
getäuscht haben bzw. täuschen. Sollte die Aushändigung der
Kokarden rechtmäßig sein, stellt sich die Frage nach der konkreten
Rechtfertigung und Notwendigkeit dafür, Verwaltungsbedienstete und insbesondere
MitarbeiterInnen des Ministers derartig auszustatten.
Einhergehend mit der Aushändigung von Dienstmarken sollen auch
Exekutivzulagen an Nicht-ExekutivbeamtInnen ausgezahlt worden sein bzw. ausgezahlt
werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wurden seit dem Jahr 2000 Polizeikokarden bzw. andere Dienstinsignien der Exekutive an Nicht-ExekutivbeamtInnen vergeben? Es wird gegebenenfalls insbesondere um Nennung der Position der Personen gebeten sowie darum, den Zeitraum und den Rechtsgrund sowie die zugrundeliegenden Erwägungen der Aushändigung anzugeben.
2. Sofern die Aushändigung befristet war, wurden Dienstinsignien nach Ablauf der Frist nicht zurückgegeben? Wie viele Insignien betrifft das und seit wann wurden sie jeweils fristwidrig nicht zurückgegeben?
3. Wurden seit dem Jahr 2005 Exekutivzulagen an Nicht-ExekutivbeamtInnen ausgezahlt?
4. Wurden Beträge ausbezahlt unter dem Titel
einer Exekutivzulage?
5. Falls ja, an wie viele Personen in welchen
Diensträngen, welchen Dienststellen, jeweils in welcher Höhe, in
welchem Zeitraum, aufgrund welcher Rechtsgrundlage sowie unter welchem
Budgetposten?
6. Wenn hierfür kein Budgetposten vorgesehen war,
warum wurde jeweils eine Exekutivzulage ausbezahlt?
7. Wenn hierfür ein Budgetposten vorgesehen war,
warum wurde jeweils eine Exekutivzulage, deren Ausgabe gesetzwidrig ist?