749/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.04.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend vorläufiger Gebarungserfolg 2017 - Ergebnisrechnung

BEGRÜNDUNG

Der Bericht des Bundesministers für Finanzen über den vorläufigen Gebarungserfolg 2017 zeigt, dass es in der Ergebnisrechnung eine Reihe von Problemfeldern gibt. Ein paar Beispiele:

Es ist völlig unklar, wie vollständig der vorläufige Erfolg 2017 in der Ergebnisrechnung überhaupt ist. So wird bereits in der Executive Summary darauf hingewiesen, dass im Ergebnishaushalt noch Änderungen gegenüber dem vorläufigen Erfolg zu erwarten sind. Und prompt wird in den Erläuterungen zur UG 30 (Bildung) (S. 57) explizit erwähnt, dass in der Ergebnisrechnung Nachbuchungen in Höhe von 135 Mio. Euro erfolgt sind, die in der tabellarischen Darstellung des vorläufigen Erfolgs nicht aufscheinen. Derartig hohe nachträgliche Buchungen sind völlig unverständlich und lassen vermuten, dass in der Praxis vielfach keine doppelte Buchführung erfolgt. Es scheint so zu sein, dass Buchungen zunächst in der Finanzierungsrechnung erfolgen und irgendwann später erst in der Ergebnisrechnung. Das würde bedeuten, dass die nötigen Buchungen nicht parallel und zeitgleich erfolgen, sondern zeitverzögert.

Ein weiteres Problemfeld ist nach wie vor die periodengerechte Verbuchung. So wurden z.B. die Beiträge der Bank Austria für die Übertragung von Pensionslasten an die gesetzliche Pensionsversicherung (rund 800 Mio. Euro) in der Ergebnisrechnung der UG 22 nicht vollständig berücksichtigt, obwohl die Information seit Oktober 2017 vorliegt. Ebenso wurden in der UG 40 (Wirtschaft) keine Rückstellungen für den Beschäftigungsbonus gebildet, die auf das Jahr 2017 fallen. Diese zwei Beispiele zeigen deutlich, dass die Ergebnisrechnung immer noch nicht ernst genommen wird.

Ein weiteres Problemfeld zeigt sich in der Ergebnisrechnung in der UG 41 (Verkehr, Innovation und Technologie). Die Erläuterungen zur Abweichung gegenüber dem BVA 2017 (S. 66-67) zeugen von einem ungewöhnlichen Verständnis davon, was in der Ergebnisrechnung dargestellt werden soll. Normalerweise soll die Ergebnisrechnung den tatsächlichen Ressourcenverbrauch im Berichtsjahr, also konkret im Jahr 2017, aufzeigen. Betreffend den Aufwand für die ÖBB-Infrastruktur scheint etwas ganz anderes abgebildet: nämlich die im Berichtsjahr eingegangenen Vorbelastungen anstatt des Ressourcenverbrauchs 2017. Dieser ist nämlich unabhängig von den Verträgen mit der ÖBB.

Auch viele Erläuterungen zu den Unterschieden zwischen dem BVA und dem vorläufigen Erfolg 2017 zeigen ein ungenügendes Verständnis für die Ergebnisrechnung. Die Erläuterungen sind vielfach nicht klar.

Diese exemplarisch dargestellten Probleme zeigen, dass die Ergebnisrechnung fünf Jahre nach ihrer Einführung immer noch keinen besonderen Mehrwert gegenüber der Finanzierungsrechnung hat. Daher stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

1.    Warum ist es fünf Jahre nach Inkrafttreten des neuen Haushaltsrechts noch immer nicht möglich, bis zum 30. März des Folgejahres eine ausreichend vollständige Ergebnisrechnung zu erstellen, so dass der Bericht über den vorläufigen Erfolg ein richtiges Bild der Ergebnisrechnung zeigt?

2.    Was sind die Gründe für die vielen Nachbuchungen in der Ergebnisrechnung?

3.    Hat der Rechnungshof dieses Phänomen des Auseinanderklaffens der zeitlichen Erfassung von Buchungen in der Finanzierungsrechnung und in der Ergebnisrechnung geprüft?

4.    Wenn ja, zu welchem Ergebnis gelangte er?

5.    Ist sichergestellt, dass es sich bei der Ergebnisrechnung um eine ordnungsgemäße doppelte Buchführung handelt?

6.    Um welche Nachbuchungen, wie sie im Bericht auf Seite 57 erwähnt werden, handelt es sich in der UG 30 (Bildung)?

7.    Wie hoch sind die Nachbuchungen oder Korrekturen in der Ergebnisrechnung, die bis zum 30. März 2018 je Untergliederung durchgeführt wurden (Bitte getrennt für jede UG anführen)?

8.    Wie ändern sich die Werte in der Tabelle 6 auf S. 17 des Berichtes, wenn die bis 30. März 2018 erfolgten Nachbuchungen in der Ergebnisrechnung des gesamten Bundeshaushaltes berücksichtigt werden?

9.    Ist die doppelte Buchführung wirklich der geeignete Rechnungsstil für den Bundeshaushalt?

10. Wie überlegen ist die Ergebnisrechnung gegenüber der Finanzierungsrechnung?

11.  Ist die Ergebnisrechnung für eine Steuerung geeignet?

12. Wenn ja, wo und wie kommt sie zum Einsatz?

13. Inwieweit verbessert die Ergebnisrechnung die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns?

14.  Erleichtert die Ergebnisrechnung Leistungsvergleiche in der Bundesverwaltung?

15. Wenn ja, wo werden Leistungsvergleiche angestellt?

16. Welche Bedeutung hat die Ergebnisrechnung bei Budgetverhandlungen oder erfolgen diese auf Cash-Basis?