752/J XXVI. GP

Eingelangt am 02.05.2018
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Anfrage



der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Mehrfachversicherung Selbständiger

 

Selbstständige sind in Österreich im Gegensatz zu unselbständig Erwerbstätigen nicht automatisch arbeitslosenversichert. Sie haben aber seit 2009 die Möglichkeit, freiwillig in die Arbeitslosenversicherung hinein zu optieren. Entscheiden sie sich dafür, können sie selbst auswählen, in welcher Höhe sie Beiträge bezahlen wollen. Der Mindestbeitrag beträgt dabei ein Viertel der Höchstbemessungsgrundlage (im Jahr 2018 also mindestens 89,78 Euro pro Monat) und kann in den folgenden acht Jahren nicht geändert werden.

Viele Selbständige - vor allem Ein-Personen-Unternehmen oder Neue Selbständige - sind aber neben ihrer selbständigen unternehmerischen Tätigkeit noch woanders unselbständig beschäftigt. Sie sind also "Nebenerwerbsselbständige". Das führt dazu, dass sie durch eine unselbständige Erwerbstätigkeit nach dem ASVG pflichtversichert sind, und gleichzeitig durch ihre Selbständigkeit nach dem GSVG. Verlieren sie ihren Nebenjob, bekommen sie allerdings keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, obwohl sie Beiträge dafür eingezahlt haben. Argumentiert wird dieser Umstand damit, dass sie immer noch ihr zweites Standbein - die Selbstständigkeit - hätten, und damit de facto nicht arbeitslos seien, auch wenn die Einkünfte durch ihre selbstständige Tätigkeit unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen.

In der Realität werden Selbständige durch diese gesetzliche Ungerechtigkeit quasi dazu gezwungen, ihr Unternehmen aufzugeben, bzw. ihre selbständige Tätigkeit einzustellen, um Leistungen, für die sie Beiträge gezahlt haben, zu erhalten. Sie zahlen also in zwei verschiedene Töpfe, können aber keine Leistungen daraus beziehen. Diese Doppelgleisigkeit führt das Versicherungsprinzip ad absurdum. Es zeigt einmal mehr eine der Ungleichbehandlungen auf, die durch das österreichische Sozialversicherungssystem der Mehrfachversicherungen entstehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Personen waren ab dem Jahr 2009 gleichzeitig ASVG und GSVG-versichert? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland, Geschlecht)

a.    In welcher Höhe wurden von diesen Personen Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2009, Bundesland, Geschlecht und Branche)

b.    In welcher Höhe wurden von diesen Personen im Rahmen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2009, Bundesland, Geschlecht und Branche)

2.    In welcher Höhe wurden seit 2009 Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland, Geschlecht und Branche)

a.    Wie viel davon durch Unselbständige und deren Dienstgeber? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland, Geschlecht und Branche)

b.    Wie viel davon durch Selbständige? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland, Unternehmensgröße und Branche)

3.    Wie viele Selbstständige mussten seit 2009 Leistungen, die sie aus der Arbeitslosenversicherung erhalten haben, zurückzahlen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland, Geschlecht und Branche)

a.    Wie hoch waren die zurückzuzahlenden Beträge? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2009, Bundesland und Branche)

4.    Wie viele unselbständig Erwerbstätige mussten seit 2009 Leistungen, die sie aus der Arbeitslosenversicherung erhalten haben, zurückzahlen? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Bundesland, Geschlecht und Branche)

a.    Wie hoch waren die zurückzuzahlenden Beträge? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2009, Bundesland und Branche)

5.    In wie vielen Fällen wurde der Bezug von Arbeitslosengeld verwehrt, weil keine Ausnahme der GSVG-Pflichtversicherung bestand, und somit eine selbständige Erwerbstätigkeit mit Einkünften unter der Geringfügigkeitsgrenze, dem Anspruch auf Arbeitslosengeld entgegenstand? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2009, Bundesland, Geschlecht und Branche)