753/J XXVI. GP

Eingelangt am 02.05.2018
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Anfrage



 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Tumult im Zuge einer Kundgebung von Rechtsextremen am Linzer Taubenmarkt

 

Am Mittwoch den 25. April 2018 fand am Linzer Taubenmarkt eine rechtsextreme Kundgebung statt. Konkret handelte es sich um einen Informationsstand der sogenannten "Identitären Bewegung". Diese Kundgebung wurde von Beginn an von mehreren PolizeibeamtInnen gesichert. In unmittelbarer Nähe wurde von AktivistInnen des Bündnisses "Linz gegen Rechts" sowie der Sozialistischen Linkspartei Flugblätter ausgeteilt. Diese grundsätzlich brisante Situation verlief anfangs unproblematisch, auch Gespräche und Diskussionen zwischen den beiden Lagern blieben ruhig. Im Zuge der Kundgebung kam es zu einem gewaltsamen Zwischenfall, als eine Person den Informationsstand der "Identitären" mit einem Feuerlöscher verwüstete. Augenzeugenberichten sowie privaten Videodokumenten zufolge wurde unter anderem eine am Zwischenfall nicht beteiligte Person beim bzw. wegen des Filmens der PolizeibeamtInnen niedergerungen und festgenommen.
Laut Pressesprecher der LPD OÖ hätten in weiterer Folge "40 gewaltbereite Chaoten" "aus dem Hinterhalt heraus" mit "Latten" und "Wurfgeschossen" attackiert. Zahlreiche unbeteiligte Augenzeugen widerlegen diese Aussage ebenso wie zahlreiche private FIlmaufnahmen. Diese zeigen jedoch sehrwohl einige Personen, die Aktivisten der "Identitären" anpöbeln und anrempeln.
Kundgebungen wie jene der rechtsextremen und unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehenden "Identitären Bewegung" befinden sich am äußersten Rand dessen, was ein liberaler und demokratischer Rechtsstaat tolerieren kann und soll. Sie sind vom Grundrecht auf Versammlung und freie Meinungsäußerung gedeckt und müssen ebenso möglich sein wie das Verteilen von Flugblättern durch am anderen, linken Rand des politischen Spektrums stehende AktivistInnen und das Filmen von PolizeibeamtInnen während Amtshandlungen. Die Polizei trifft in Situationen wie der Gegenständlichen die herausfordernde Aufgabe, beides zu ermöglichen und die gewaltsame Behinderung von Kundgebungen zu verhindern.
Der geschilderte Vorfall und das Vorgehen der Exekutive wirft Fragen nach dem rechtskonformen Handeln der Polizei auf.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wann erfuhr die LPD OÖ bzw. ihr nachgeordnete Stellen von der Kundgebung der "Identitären Bewegung" am Linzer Taubenmarkt am Mittwoch den 25. April 2018?

2.    Welche organisatorischen Schritte wurden hierauf getroffen?

3.    Lagen der Polizei im Vorfeld der Kundgebung Informationen oder Hinweise vor, dass Gruppierungen geplant hätten, die Kundgebung der "Identitären" zu stören?

4.    Wie vielen PolizebeamtInnen waren jeweils von wann bis wann im Zusammenhang mit dieser Kundgebung im Einsatz?

5.    Wurden darüber hinaus Hunde oder Hubschrauber eingesetzt? wenn ja, jeweils wie viele und aus welchem Grund?

6.    War das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung involviert und wenn ja, wie?

7.    Wer leitete den Einsatz der Exekutive?

8.    Kam es im Zuge des Einsatzes zur bezeichneten Kundgebung zur Anwendung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt?

9.    Wenn ja, in wie vielen Fällen durch wie vielen PolizistInnen gegen wie viele Personen und mit welchem Inhalt?

10. Kam es insbesondere zu Festnahmen und wenn ja, zu wie vielen wegen welcher Handlungen?

11. Kam es zu Anzeigen gegen Privatpersonen? Wenn ja, gegen wie vielen Personen wegen Verdachts welcher Delikte?

12. Führte der Einsatz zu disziplinarrechtlichen Folgen für einzelne PolizistInnen? Wenn ja, in wie vielen Fällen wegen welcher Handlungen?

13. Worauf stützt sich die Aussage des Sprechers der LPD OÖ bzw. auf dem offiziellen Twitter-Account der LPD OÖ, 40 "gewaltbereite Chaoten" hätten den Stand attackiert?
Quelle u.a.: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Angriff-auf-Demonstration-Die-Situation-war-brenzlig;art4,2880648

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14. Liegen dem BMI bzw. der Polizei Video oder Bildmaterialien vor, die den Wahrheitsgehalt dieser Aussage bestätigen?

15. Steht die "Identitäre Bewegung" unter Beobachtung des Verfassungsschutzes und wenn ja, welcher konkreten Stellen?

16. Wie vielen dieser Organisation und ihrem Umfeld zuzuordnenden Personen, welche unter Beobachtung eines LVT, des BVT oder der Polizei stehen, gibt es in Oberösterreich, wie viele österreichweit?

17. Steht die "Sozialistische Linkspartei" oder dieser Organisation und ihrem Umfeld zuzuordnende Personen unter Beobachtung eines LVT, des BVT oder der Polizei? Wenn ja, wie viele Personen in Oberösterreich, wie viele österreichweit?