775/J XXVI. GP

Eingelangt am 08.05.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen,

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend,

betreffend Indexierung der Familienbeihilfe & Verwendung der Einsparungen

Wie der Ministerrat am 2. Mai 2018 beschlossen hat, soll ab 2019 die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Damit sollen, so die Annahme der Bundesregierung, rund 100 Millionen Euro an Kosten pro Jahr gegenüber dem Status Quo eingespart werden.

Im neuen Modell sollen die Leistungen etwa in Belgien angehoben, in Griechenland hingegen gesenkt werden, je nach ortsüblichem Niveau. Aktuell würden rund 273 Millionen Euro jährlich für circa 132.000 im Ausland lebende Kinder aufgewendet. Die EU-Kommission hat massive Bedenken im Vorfeld geäußert, unter anderem wies sie auf das Diskriminierungsverbot von Arbeitnehmerlnnen auf Grundlage ihrer Nationalität hin.

In einer Presse-Stellungnahme am 2. Mai im Anschluss an den Ministerratsbeschluss kündigte die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend an: „Mit dieser Indexierung der Familienleistungen werden wir uns 100 Millionen Euro ersparen, die wir für soziale Leistungen für unsere Kinder in Österreich verwenden können."

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend folgende

ANFRAGE

1.       Welche Verwendung hat die Ministerin für die ersparten Mittel angedacht?

2.       Wird es eine Zweckwidmung der durch die Indexierung eingesparten Mittel geben?

3.       Wird es einen Nachweis über die Verwendung der eingesparten Mittel geben?

4.       Wie will die Ministerin sicherstellen, dass die eingesparten Mittel für „soziale Leistungen für unsere Kinder in Österreich" verwendet werden?

5.       Sind mit „unsere Kinder in Österreich" nur Kinder mit österreichischer Staatsbürgerschaft gemeint, die in Österreich auch ihren Lebensmittelpunkt haben oder auch Kinder, die in Österreich ihren Lebensmittelpunkt haben, aber keine österreichische Staatsangehörigkeit besitzen?

6.       Was ist mit „soziale Leistungen für unsere Kinder" konkret gemeint? Sind davon Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut umfasst?

7.       Wie hoch wird der Verwaltungsaufwand geschätzt, der mit der Umsetzung der Indexierung verbunden ist?

8.       Welche Vorbereitungen bestehen für den Fall, dass die EU-Kommission eine EU- Rechtsverletzung feststellt?