780/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.05.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Umgang von BMI-MitarbeiterInnen mit ZeugInnen in der Causa BVT

 

Zwischen dem 21. und 26.02.2018 sagten insgesamt vier ZeugInnen bei der WKStA zur "Causa BVT" aus. In zwei Fällen war ein Kabinettsmitarbeiter als Vertrauensperson iSd StPO bei der Vernehmung anwesend. Die WKStA erachtete aufgrund der Anzeige sowie der 4 ZeugInnenaussagen eine Hausdurchsuchung im BVT sowie in Privatwohnungen von BVT-MitarbeiterInnen für notwendig. Die Protokolle der Zeugeneinvernahmen liegen den NEOS vor. Die bisherige Darstellung durch BMI und BMVRDJ erscheint angesichts dieser Protokolle hinterfragenswürdig und konkretisierungsbedürftig.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche konkreten Schritte setzten MitarbeiterInnen welcher Stellen des BMI betreffend jene 4 ZeugInnen zur Causa BVT, welche am 21., 22., 23. und 26.02.2018 von der Staatsanwaltschaft einvernommen wurden? Insbesondere wann nahmen MitarbeiterInnen welcher Stellen im BMI jeweils mit der/dem jeweiligen Zeugin/en Kontakt auf und welchen Inhalts waren diese Kontaktaufnahmen jeweils?

2.    Wann nahmen welche ZeugInnen mit welchen Stellen im BMI Kontakt auf und welchen Inhalts waren diese Kontaktaufnahmen jeweils?

3.    Welche Informationen teilten die ZeugInnen MitarbeiterInnen welcher Stellen des BMI mit?

4.    Äußerten ZeugInnen von sich aus die Absicht oder den Wunsch, bei der Staatsanwaltschaft auszusagen? Wenn ja, welche bzw. wie viele der vier ZeugInnen waren dies?

5.    Ist es korrekt, dass ZeugInnen von einem Ihrer Kabinettsmitarbeiter gesagt wurde, sie sollen an einem bestimmten Datum zur Staatsanwaltschaft kommen, ohne dass ihnen die Gründe dafür genannt wurden?


6.    Auf welche ZeugInnen trifft dies zu?

7.    Ist es korrekt, dass Udo Lett zwei ZeugInnen auf deren ausdrücklichen Wunsch hin zur WKStA begleitete?

8.    Wurde ZeugInnen je von MitarbeiterInnen des BMI nahegelegt, bei der Staatsanwaltschaft auszusagen? Wenn ja, MitarbeiterInnen welcher Stellen im BMI waren dies?

9.    Wann erlangten Sie jeweils Kenntnis von wenn auch nur mündlich bzw. von Teilen des Inhalts ihrer Wahrnehmungen und Informationen welcher Zeug/in?

10. Welche Informationen über den Umgang von MitarbeiterInnen des BMI mit den ZeugInnen hatten Sie jeweils zu welchem Zeitpunkt?

11. Wiesen Sie MitarbeiterInnen zum Umgang und weiteren Verfahren mit den ZeugInnen in irgendeiner Art und Weise an und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Anweisungen?

12. Waren Sie insbesondere in eine Entscheidung involviert, ZeugInnen nahezulegen, bei der Staatsanwaltschaft auszusagen?

13. Wenn ja, welchem/r ZeugIn?