781/J XXVI. GP
Eingelangt am 09.05.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den
Bundeskanzler
betreffend Aberkennung von Ehrenzeichen der Republik wegen NS Betätigung
Das Gedenkjahr 2018 lädt dazu ein, den Umgang der Republik mit NS-Tätern in der Nachkriegszeit genauer zu beleuchten. So wurden unter anderem zahlreichen hochdekorierte Erfüllungsgehilfen des NS-Terrors Ehrenzeichen der Republik verliehen. Stellvertretend für diese sei Hans Globke erwähnt, dem 1956 das Großes Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich verliehen wurde. Dieser war jedoch als Mitverfasser und Kommentator der Nürnberger Rassengesetze maßgeblich an der Ausgrenzung und Entrechtung der jüdischen Bevölkerung beteiligt. Später machte Globke als Staatssekretär im Kabinett Adenauer Karriere. Bei einem Staatsbesuch von Bundeskanzler Raab wurde ihm das Ehrenzeichen quasi als "Mitbringsel" verliehen. Es wäre daher moralisch unverantwortlich, über eine weitere Gedenkmauer für die jüdischen Opfer des Holocaust zu diskutieren, während gleichzeitig nach wie vor ein Schöpfer der Nürnberger Rassengesetze in der Ehrenliste der Republik steht.
Gleichzeitig besteht jedoch das Problem, dass das Ehrenzeichengesetz aktuell keine Möglichkeit vorsieht, die Verleihung eines Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich zu widerrufen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Gibt es Bestrebungen seitens des BKA anlässlich des Gedenkjahres 2018 die Liste der Träger von Ehrenzeichen der Republik auf etwaige NS-Belastungen zu überprüfen?
2. Gibt es Bestrebungen seitens des BKA eine rechtliche Grundlage für die Aberkennung von Ehrenzeichen (auch posthum) zu schaffen?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn ja, gibt es konkrete Bestrebungen Hans Globke das Großen Goldenen Ehrenzeichens am Bande für Verdienste um die Republik abzuerkennen?