788/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentschutz

betreffend Werbeausgaben der SV-Träger

WKÖ-Sozialversicherungsstudie zeigt, wie SV-Träger ihre Verwaltungskosten kleinrechnen

Die Sozialversicherungsstudie der Wirtschaftskammer Österreich ("Effizienzpotentiale in der Sozialversicherung", 2017) berichtet auf den Seiten 39 u. 40: "Es fällt auf, dass in den österreichischen „Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung“ der Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand nicht alle möglichen Verwaltungskosten umfasst. Die Aufzählung expliziter Kostenpositionen ist im internationalen Vergleich unvollständig. Insbesondere fehlen die der Verwaltungstätigkeit zugeschriebenen Abschreibungen. Eine Reihe von weiteren, in der Aufzählung nicht aufgeführten Kostenpositionen werden in der Erfolgsrechnung der österreichischen SV-Träger unter „sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst. Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz sehen die entsprechenden Vorschriften eine viel breitere Definition von Verwaltungskosten vor."

https://news.wko.at/news/oesterreich/Studie-c-alm-Effizienz-in-der-Sozialversiche-

rung-15.3.2017.pdf

"Sonstige betriebliche Ausgaben", Verschiebebahnhof für Verwaltungskosten

Laut WKÖ-SV-Studie gewähren die "Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung", die vom BMASGK erlassen werden, den SV-Trägern also die Möglichkeit, Verwaltungsleistungen aus ihren "Verwaltungs- und Verrechnungsauf­wendungen" rauszurechnen. Spannend erscheint aber nicht nur, dass Verwaltungs­leistungen aus der Gebarungsposition "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" auf die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" verschoben werden können, sondern auch um welche Positionen es sich dabei genau handelt.

Leider veröffentlicht nach wie vor nicht jeder SV-Träger Detail-Aufstellungen zu den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen", der gut aufbereitete Jahresbericht der WGKK ermöglicht jedoch einen Einblick. Dort erfährt man, dass unter "Sonstige betriebliche Aufwendungen" beispielsweise folgende Aufwände verbucht werden: IT- Kosten (e-card, ELGA, IT-SV), Verbandsbeiträge, Subventionen/Mitgliedsbeiträge, Aufsichtsgebühren, Kosten für leerstehende Räume, Spenden, Öffentlichkeits-/Re- präsentationsaufwendungen, etc.

https://www.wgkk.at/cdscontent/load?contentid=10008.645433&version=1507719995

 

Künstlich kleingerechnete Verwaltungskosten sollen gegen SV-Reformen schützen

Pikantes Detail: Die Umgehungsmöglichkeit der Verwaltungskosten auf "Sonstige be­triebliche Aufwendungen" senkt nicht nur den "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand”, sondern auch die daraus resultierende offizielle SV-Verwaltungskostenquote (siehe "Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen"). Somit wird der SV und ihren Funktionären seit Jahren die Möglichkeit gegeben, sich mit einer künstlich kleingerechneten Verwaltungskostenquote gegen Reformen zu wehren. "Von 100 Euro kommen fast 98 Euro den Versicherten zugute." schreibt beispielweise der ÖGB- und SV-Funktionär Manfred Anderle, in Bezugnahme auf die Quote aus "'Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen".

Werbeausgaben in den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen"

Interessant ist in diesem Zusammenhang, welche und wie viele Repräsentations-, Öffentlichkeitsarbeits-, Werbungs- und Infosendungs-bezogene Aufwendungen die SV-Träger auf die Gebarungsgruppe "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" verbuchen, anstatt auf den "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand". Außerdem interessieren die Überlegungen des BMASGK, weshalb die „Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung“ das Verbuchen dieser Aufwandsarten auf „Sons­tige betriebliche Aufwendungen“ ermöglichen.

Im Jahrebericht der WGKK finden sich diesbezüglich in der Erfolgsrechnung die Positionen "Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit" und "Repräsentationsaufwendungen" in der Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen".

https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.643707&ver-

sion-1504527408

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche Überlegungen haben das BMASGK dazu bewogen, in den "Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung" festzulegen, dass SV-Träger die Postionen "Aufwendungen für Öffentlichentkeitsarbeit" und "Repräsentati­onsaufwendungen" auf die Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbuchen dürfen, anstatt auf „Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand"?

2.    Welche Konten für Repräsentations-, Öffentlichkeitsarbeits-, Werbungs- und Info­sendungsbezogene Aufwendungen gibt es in den Kontenplänen der SV-Träger?

3.    Wie hoch waren bei den einzelnen SV-Trägern die Aufwendungen für "Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit" zwischen 2007 und 2017?

a.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" verbucht wurde?

b.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht wurde?

c.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf einer anderen Gebarungsgruppe als in (a.) oder (b.) verbucht wurde? (mit Bezeichnung der Gebarungsgruppe)

4.    Wie hoch waren bei den einzelnen SV-Trägern die Aufwendungen für "Repräsen­tationsaufwendungen" zwischen 2007 und 2017?

a.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Verwal- tungs- und Verrechnungsaufwand" verbucht wurde?

b.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht wurde?

c.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf einer anderen Gebarungs­gruppe als in (a.) oder (b.) verbucht wurde? (mit Bezeichnung der Geba­rungsgruppe)

5.    Wie hoch waren bei den einzelnen SV-Trägern Repräsentations-, Öffentlich- keitsarbeits-, Werbungs- und Infosendungs-bezogenen Aufwendungen, welche in den Frage 3-4 nicht angeführt waren, zwischen 2007 und 2017?

a.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Verwal- tungs- und Verrechnungsaufwand" verbucht wurde?

b.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht wurde?

c.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf einer anderen Gebarungs­gruppe als in (a.) oder (b.) verbucht wurde? (mit Bezeichnung der Geba­rungsgruppe)

6.    Welchem Zweck dienen werbebezogene und werbeähnliche Aufwendungen in einem System, das keine freie Kassenwahl zulässt?

7.    Gelten für die SV-Träger bei Repräsentations-, Öffentlichkeitsarbeits-, Werbungs­und Infosendungs-bezogenen Aufwendungen budgetäre Obergrenzen?

8.    Wer prüft bei den einzelnen SV-Trägern, ob die Repräsentations-, Öffentlichkeits­arbeits-, Werbungs- und Infosendungs-bezogenen Aufwendungen sinnvoll sind/waren (Aufsicht)?

9.    Gab es dabei zwischen 2007 und 2017 Beanstandungen von der Aufsicht?

a. Wenn ja, aus welchen Gründen und bei welchen SV-Träger?

10.In welchen Partei-Zeitschriften, parteinahen Zeitschriften, Gerwerkschafts/Kammer-Zeitschriften, Gerwerkschafts/Kammer-nahen Zeitrschriften wurden von den SV-Trägern Inserate geschalten? Und in welcher Höhe? (nach Jahren, 2007- 2017, nach Zeitschrift)

11 .In welchen oben nicht aufgezählten Zeitschriften wurden von den SV-Trägern Inserate geschalten? In welcher Höhe (nach Jahren, 2007-2017, nach Zeitschrift)

12. Beispielsweise läuft das öst. Diabetes-DMP deutlich schlechter als das deutsche Diabetes-DMP (Diabetiker-DMP-Einschreiberate BRD: 55%; Ö: 9%). Werden die Rrepräsentations-, Öffentlichkeitsarbeits-, Werbungs- und Infosendungs-bezoge­nen Aufwendungen laufend auf ihre Wirkung überprüft?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ia. welche (offensichtlichen) Verbesserungsmöglichkeiten gibt es?