799/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.05.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Wittmann

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend

betreffend Verwaltungsstrafbestimmungen in den Materiengesetzen

 

 

Die beiden Regierungsfraktionen beabsichtigen einen Entschließungsantrag zu verabschieden, mit welchen die einzelnen Bundesminister aufgefordert werden, die ihr Ressort betreffenden Materiengesetze auf Verwaltungsstrafbestimmungen hin zu untersuchen, mit dem Ziel der Prüfung, bei welchen dieser Bestimmungen das Prinzip „Beraten statt strafen“ eingeführt werden kann. Insbesondere soll das dort der Fall sein, wo besonders hohe Strafbestimmungen vorgesehen sind.

 

Als Beispiel dafür dient die Novellierung des § 11 DSG, der jedenfalls den Intentionen der DSGVO diametral gegenübersteht. Profitieren davon werden Unternehmen, die Sicherheitsauflagen auf Baustellen nicht einhalten, die Umwelt gefährden, Sozialabgaben nicht gesetzmäßig abführen oder eben Grundrechte nicht einhalten.

 

Zur Behandlung dieser zu erwartenden Vorlage wäre daher eine Übersicht über die Verwaltungsstrafbestimmungen, die in den jeweiligen Materiengesetzen vorgesehen sind, unverzichtbar.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.        In welchen Materiengesetzen, die legistisch von Ihrem Ressort zu betreuen sind, sind Verwaltungsstrafbestimmungen beinhaltet?

 

2.        Welche dieser Verwaltungsstrafbestimmungen sieht ein Ausmaß von über € 1.000 Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vor?

 

3.        In welchen Verwaltungsstrafbestimmungen im Sinne der Frage 2 überwiegt der Schutz eines Rechtsgutes, wie Sicherheit und körperliche Unversehrtheit von Menschen oder der Schutz der Umwelt und der Erhaltung von Ressourcen?

 

4.        Welche dieser Strafbestimmungen ist aus ihre Sicht überschießend und warum haben sie bisher keinen Vorschlag für eine legislative Änderung vorgelegt?

 

5.        Womit wurde die Höhe der Strafe bei deren Beschlussfassung begründet?

6.        Welche dieser Materiengesetze werden sie der Entschließung folgend beim Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz einmelden, da es tauglich ist, bei diesen Verwaltungsstrafbestimmungen zu beraten statt zu bestrafen?