805/J XXVI. GP

Eingelangt am 09.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Stephanie Cox, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Forschungsförderungsdatenbank“

BEGRÜNDUNG Mehr Transparenz in der Forschungsförderungsvergabe

Der Rechnungshof hat bereits vor einiger Zeit die Empfehlung ausgesprochen, mit einer einheitlichen Datenbank sicherzustellen, dass die Forschungsförderungs- leistungen österreichweit umfassend und vollständig erfasst werden (Bund 2016/8, SE 6).[1]

Vorteile gibt es viele,[2] vor allem jedoch ermöglicht eine entsprechende Datenbank die bessere politische Steuerung des FTl-Systems (z.B. Beurteilung und Steigerung von Effektivität und Effizienz u.a. durch evidenzbasierte Anpassungen von Förderinstrumenten und die Ermöglichung erweiterter Wirkungsanalysen). Außerdem hat die Umsetzung dieser Datenbank das Potential, das Vertrauen in die Politik sowie das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Forschung - etwa durch Sichtbarmachen der Forschungsergebnisse bzw. des Impacts - deutlich zu stärken.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    Die Umsetzung der Forschungsförderungsdatenbank erfordert auf ministerieller Ebene die Koordination mit dem BMBWF und dem BMVIT. Welche Rolle wird das BMF bei der Umsetzung spielen bzw. weiches Ministerium hat in diesem Projekt den „Lead“ bzw. trägt die letztliche Verantwortung für die Projektumsetzung?

2.    Wird das BMF die Forschungsförderungsdatenbank entsprechend der Empfehlung des Rechnungshofs bzw. des Rats für Forschung und Technologieentwicklung in dieser Legislaturperiode umsetzen?

a.     Falls nein, wieso nicht?


3.    Wurde die Umsetzung oder der Beginn der Umsetzung einer entsprechenden Forschungsförderungsdatenbank bereits im Doppelbudget 2018/19 budgetiert?

a.    Falls ja, in welcher Höhe (in EUR) wurde budgetiert und aus welchen Mitteln soll die Finanzierung kommen?

b.    Falls nein, wieso nicht?

4.    In seiner Empfehlung hat der Rat für Forschung und Technologieentwicklung die Einsetzung eines „breit aufgestellten Projektteams“ vorgeschlagen, das „konkrete Vorschläge für die Elemente eines Kerndatensatzes, die technische Umsetzung der Datenbank sowie eine Entscheidungsgrundlage (inkl. Kostenplans für erforderliche personelle und finanzielle Ressourcen) für die Ministerien“ erarbeiten soll.

a. Wird das BMF dieser Empfehlung folgen?

i.      Falls ja, bis wann ist mit der Einsetzung dieses Projektteams zu rechnen?

ii.     Falls ja, welche Organisationen sollen in diesem Projektteam vertreten sein?

iii.Falls ja, ist auch vorgesehen, mit externen Personen oder Organisationen zusammenzuarbeiten, und welche sind das?

iv.    Falls ja, bis wann soll das Projektteam

   konkrete Vorschläge für die Elemente eines               Kerndatensatzes,

   die technische Umsetzung der Datenbank,

   eine Entscheidungsgrundlage (inkl. eines Kostenplans für erforderliche personelle und finanzielle Ressourcen) für die Ministerien erarbeiten?

(Bitte um getrennte Angaben der „Deadlines“ für jeden der obigen Punkte.)

v.Falls nein, wieso nicht?

5.    Wird man sicherstellen, dass die Daten in der umzusetzenden Forschungsförderungsdatenbank maschinenlesbar sind?

a.    Falls ja, welche Maßnahmen wird das BMF treffen, um die Maschinenlesbarkeit der Daten sicherzustellen?

b.    Falls nein, wieso nicht?

6.    Auf die schriftliche Budgetanfrage „wie bzw. mit welchen Methoden [...] die Wirkung der Forschungsdatenbank evaluiert“ wird, antwortete das BMBWF: „Es ist nicht Aufgabe des Datenbankbetreibers, eine Wirkungsanalyse der Fördermittel durchzuführen. Diese hat durch den jeweiligen Fördergeber stattzufinden.“ Wirkungsanalysen sind notwendig, um einen der größten Vorteile der angedachten Forschungsförderungsdatenbank, nämlich die besseren Möglichkeiten zur politischen Steuerung des FTI-Systems, zu realisieren. Welche Maßnahmen wird das BMF ergreifen, um sicherzustellen, dass Wirkungsanalysen durch die Fördergeber_Innen

a.    tatsächlich und lückenlos durchgeführt werden?

b.    bestmögliche Qualität haben?

c.    so durchgeführt werden, dass sie mit den Wirkungsanalysen anderer Fördergeber_Innen vergleichbar sind?

d.    sonstige Voraussetzungen erfüllen, um die bestmögliche politische Steuerung des FTI-System zuzulassen?

(Bitte um getrennte Beantwortung der Fragen a. bis d. sowie abschließende Aufzählung der angedachten Maßnahmen.)

7.    Die vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie hat zwei Optionen zur Umsetzung der Datenbank vorgeschlagen: Der Aufbau einer neuen, „schema-freien“ Datenbanklösung oder die Erweiterung der Transparenzdatenbank. Wird das BMF die letztendliche Entscheidung sowie die entscheidungsrelevanten Gründe zu veröffentlichen?

a. Falls nein, wieso nicht?

8.    Falls man sich dafür entscheidet, eine neue, „schema-freie“ Datenbanklösung aufzubauen, weiche Maßnahmen will das BMF ergreifen, um sicherzustellen, dass die angesprochene Datenbank genützt wird und sie nicht ein ähnliches Schicksal wie die Transparenzdatenbank ereilt, und welche Rolle soll die Transparenzdatenbank künftig spielen?

9.    Falls man sich dafür entscheidet, die Transparenzdatenbank zu erweitern, welche Maßnahmen will das BMF ergreifen, um sicherzustellen, dass die erweiterte Transparenzdatenbank genützt wird?



[1] Siehe auch etwa RH-Bericht 2016/8, S. 257 ff, S. 261 ff; Erwähnung im BVA-E 2018, S. 413.

[2]  Siehe etwa Anhang 1 der Empfehlung des Rats für Forschung und Technologieentwicklung vom 22.3.2018.