806/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.05.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen,

an den Bundeskanzler,

betreffend weitere Angaben zu den Budgetanfragen 1398/JBA bis 1402/JBA

Abg. Dr. Noll bedankt sich für die Beantwortung der angeführten Budgetanfragen. Da sich daraus weitere Fragestellungen ergeben, ersuchen Dr. Noll, Kolleginnen und Kollegen um weitere Auskünfte in Zusammenhang mit denselben Budgetpunkten.

Daher richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundeskanzler fol­gende

Anfragen

1.  Zu 1399/JBA - Untergliederung 10.01.02, Konto 7270 180 (AB 16), Budgetjahr 2018: Laut Beantwortung handelt es sich um Einrichtung und Betrieb der permanen­ten Konferenz- und Pressefazilität im Austria Center Vienna, sowie um Zusatzleis­tungen wie etwa Dolmetscher, Transport und das Organisationsteam. Umgelegt auf den Zeitraum der Ratspräsidentschaft ergibt das etwa € 1,4 Mio pro Woche. Ist dies die kostengünstigste Variante der Durchführung der Ratspräsidentschaft?

2.   Zu 1399/JBA - Untergliederung 10.01.02, Konto 7270 180 (AB 16), Budgetjahr 2018: Laut Beantwortung handelt es sich um Einrichtung und Betrieb der permanen­ten Konferenz- und Pressefazilität im Austria Center Vienna, sowie um Zusatzleis­tungen wie etwa Dolmetscher, Transport und das Organisationsteam. Wie viele An­gebote wurden für die 5 teuersten Leistungen unter dieser Position eingeholt?

3.   Zu 1399/JBA - Untergliederung 10.01.02, Konto 7270 180 (AB 16), Budgetjahr 2018: Wieviel an Kosten entfällt auf das „Organisationsteam (Büro und personelle Ausstattung)“?

4.  Zu 1399/JBA - Untergliederung 10.01.02, Konto 7270 180 (AB 16), Budgetjahr 2018: Warum kann die Aufgabe eines „Organisationsteams“ nicht von einem Team aus Bediensteten verschiedener Ministerien bewältigt werden (Personalkosten sind laut Beantwortung Teil dieses Sonderpostens)?

5.  Zu 1402/JBA - zur Untergliederung 10.02.01 (Frauenangelegenheiten), Konto 7660 000 (AB 16), Budgetjahr 2018: An welche privaten Institutionen fließen die € 5,5 Mio, um „das Wirkungsziel der flächendeckenden Versorgung mit Frauen- und Mädchenberatungsangeboten von zumindest 80 %“ sicherzustellen?