822/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.05.2018
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Sonja Hammerschmid und GenossInnen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Innovationsstiftung Bildung

 

 

Die Innovationsstiftung für Bildung wurde mit 1. Jänner 2017 durch das Innovationstiftungsgesetz eingerichtet und sollte mit € 50 Millionen dotiert werden, um innovative Bildungsprojekte zu fördern. Mehr als ein Jahr später sind keine Förderungen vergeben – weil das gesetzlich vorgesehene Geld mehr oder weniger nie geflossen ist. Die aus der Bankenabgabe vorgesehene Finanzierung für 2017 und 2018 mit jeweils 25 Mio., € hat nicht stattgefunden. Für 2017 wurden jedoch laut Budgetdienst bereits 4 Mio.€ ausbezahlt. Weiters wird eine Novellierung des Gesetzes angekündigt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

  1. Wie hoch ist der Betrag, der seit Gründung der Innovationsstiftung dieser zur Verfügung gestellt worden ist? Aufgeschlüsselt nach Jahren
  2. Wie wurde dieser Betrag – aufgeschlüsselt nach Jahren – verausgabt?
    1. Für Personal
    2. Für Public Relation
    3. Für Dienstreisen
    4. Für Organe der Stiftung
    5. Für Mietkosten und Infrastruktur (Telefon/Netz …)
    6. Für die Homepage
    7. Für Repräsentation
    8. Für die Ausschreibung Young Science-Gütesiegel 2018
    9. Für 1. Innovationsdialog für Bildung am 12. Mai 2017
    10. Verbleibende Ausgaben
  3. Nach § 3 (1) 2 ist jährlich eine Landkarte der Bildungsinnovationen zu erstellen.
    1. Wann wurde diese 2017 erstellt und wo ist diese abgebildet, wo ist sie zugänglich, an wen wurde sie übermittelt
    2. Wann wird diese für 2018 erstellt und wo wird diese abgebildet, zugänglich, an wen wird sie übermittelt
  4. Nach § 3 (1) 3 ist ein Gütesiegel für Bildungsinnovationen zu vergeben
    1. Wann wurde dieses 2017 vergeben?
    2. Nach welchen Kriterien wurde es vergeben?
    3. Wie und wann wurde es verliehen?
    4. Wann und wo wurde es publiziert?
    5. Wie hoch waren die Kosten?
    6. Wann wird dieses 2018 vergeben?
    7. Nach welchen Kriterien wird es vergeben?
    8. Wie hoch werden die Kosten sein?
  5. Nach § 3 (1) 4 müssen strategische Studien zur Verbesserung der Effektivität, Effizienz und Wirkungsorientierung durchgeführt werden.
    1. Welche Studien wurden bis dato durchgeführt?
    2. Wer hat diese Studien durchgeführt?
    3. Was sind die Ergebnisse dieser Studien?
    4. Wie wurden die Ergebnisse umgesetzt?
    5. Wie hoch sind die Kosten dieser Studien, nach Studie auflisten und detailliert nach Personalkosten etc auflisten)
  6. Im Oktober 2017 wurde ein Dreijahresprogramm vorgelegt. Welche Vorhaben wurden davon umgesetzt? Bitte um detaillierte Beschreibung und Nachweis. Welche werden 2018 und in den Folgejahre umgesetzt?
  7. Das Vermögen gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes ist aus den von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Finanzen zur Verfügung gestellten Mitteln zu bilden. Diese wurden bis dato nicht zur Verfügung gestellt.

a)    Wann wurde die Stiftung errichtet?

b)    Wie lautet der Stiftungsbrief?

c)    Wurde die Stiftungsbehörde davon informiert, dass die Zahlungen nicht an die Stiftung geflossen sind?

d)    Wie hoch ist das derzeitige Stiftungsvermögen?

e)    Hat es Zuwendungen von Privaten gegeben?

f)     Hat es Zuwendungen von anderen öffentlichen Stellen gegeben?