846/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.05.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck

betreffend Beratung für Unternehmen betreffend Datenschutz

Laut einer Umfrage des Kreditschutzverbandes KSV hat ein Drittel der heimischen Unternehmen noch keine einzige Maßnahme für die ab Ende Mai in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung umgesetzt. Säumig sind vor allem Kleinbetriebe, große Unternehmen wie Banken und Versicherungen sind weit besser vorbereitet.

Die Bundesregierung verschreibt sich vor allem dem Prinzip „Beraten statt Strafen“.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

1.   Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen um Unternehmen auf die neuen Datenschutzbestimmungen vorzubereiten und zu unterstützen?

2.    Eine seriöse Vorbereitung für die Umsetzung der DSGVO erfordert Vorbereitungszeit. Fühlt sich das BMDW für bessere Beratung von Unternehmen in Bezug auf die strengeren Datenschutz Bestimmungen zuständig?

a.    Wenn ja, welches zusätzliche Beratungsangebot wurde in der Vergangenheit und begleitend bereitgestellt?

b.   Wenn ja, welches zusätzliche Beratungsangebot wird derzeit für die Unternehmen bereitgestellt?

c.    Wenn ja, welche Kosten verursachen diese Maßnahmen und wurden diese im Rahmen des BFG 18 und BFG 19 budgetär berücksichtigt?

3.    Die Regierung hat bei der EU Datenschutz-Grundverordnung das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verankert. Wie ist dieses auszulegen? Ab wann sollen Unternehmen gestraft werden?

4.   Durch die verschärften Datenschutzbestimmungen sind auch Testdaten für Firmen nicht mehr „legal“ zu erwerben. Große Konzerne weichen für diese nach China bzw. in die USA aus. Klein- und Mittelunternehmen, oder auch Start-Ups können dies nicht. Ist dem Ministerium dieser Umstand bekannt?

a. Wenn ja, wie können die oben genannten trotzdem zu Testdaten kommen?

5.            Besonders die Bestellung eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten kann hohe Kosten verursachen. Sind hier seitens des BMDW Förderprogramme bzw. anderwärtige Unterstützungsleistungen geplant?