847/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.05.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Birgit Sandler, Nurten Yilmaz, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Zukunft der Unterbringung von Asylwerberlnnen mit negativem Bescheid in Niederösterreich

Laut einem Zeitungsartikel des Kuriers vom 21.4.2018, möchte der für Flüchtlingsangelegenheiten in Niederösterreich zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) bis Jahresende mit den "untragbaren" Zuständen, bezüglich Asylwerberlnnen mit negativem Bescheid, aufräumen. Als erste Maßnahme kündigte er in einer Pressekonferenz am Freitag einen geänderten Umgang mit geduldeten "Illegalen" an.

So sollen jene 405 Menschen, die trotz rechtskräftiger negativer Asylbescheide insgesamt 221.000 Euro pro Monat im Rahmen der Grundversorgung erhalten, von freien Unterkünften in Vollversorgungsquartiere des Landes übersiedeln. Dort gebe es fundierte Rückkehrberatung - "notorische Verweigerer" würden in der Folge in eine Bundeseinrichtung zwecks Ausreise verlegt. Dass Niederösterreich hier Ernst mache, sei mit dem Innenministerium abgesprochen, betonte der Landesrat.

Standorte der organisierten Quartiere im Land wollte Waldhäusl aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen.[1]

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage

1.    Wie viele Menschen halten sich derzeit mit einem negativen Asylbescheid in Niederösterreich auf?

2.     Wie setzt sich die Summe von € 221.000.- die laut LR Waldhäusl aus der Grundversorgung genommen werden, zusammen?

3.     Wie hoch sind die Kosten für die geplanten Vollversorgungsquartiere?

4.     Wie hoch wären die Kosten der Unterbringung in privaten Unterbringungen?

5.     Wie soll die fundierte Rückkehrberatung aussehen?

6.     Wo werden die geplanten Vollversorgungsquartiere eröffnet werden?

7.     Wird das ehemalige Großquartier „Haus Semmering“ dafür wieder eröffnet?

8.     Wann werden LokalpolitikerInnen über die Vorhaben informiert?



[1] https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/noe-fluechtlinge-mit-negativem-bescheid-muessen-landesquartiere/400028521