852/J XXVI. GP

Eingelangt am 16.05.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Muchitsch

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben

 

Seit 2003 wird die Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben aufgrund der gesetzlichen Grundlagen im ASVG und EStG sowie im Kommunalsteuergesetz durch Prüfer von der Sozialversicherung sowie von Prüfern der Finanz durchgeführt. Wesentliche Aufgaben einer derartigen GPLA ist die Prüfung der Einhaltung der Meldeverpflichtungen sowie die Prüfung der Grundlagen für Geldleistungen.

 

Der Rechnungshof hat in einem Prüfbericht aus dem Jahre 2012 (Bericht des Rechnungshofes über Reihe Bund 2012/6 (III-336 d.B. XXV. GP) sowie der daraus entstandenen Folgeprüfung im Jahre 2015 (Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/3 (III-152 d.B. XXV. GP) festgestellt, dass die Prüforganisation der GPLA sowie die Ergebnisse der GPLA effizient und effektiv sind. Dies wurde insbesondere für die Prüftätigkeiten der Prüfer der Gebietskrankenkassen festgestellt.

 

Im Regierungsprogramm ist unter der Unterschrift „strukturelle Vereinfachung der Lohnverrechnung“ festgehalten, dass die Prüfung bzw. Kontrolle von Arbeitgebern derzeit sehr bürokratisch und ineffizient sei. In einem ersten Schritt sollen daher die Prüfer der beiden wesentlichen Institutionen für die Lohnverrechnung (Finanzämter, Gebietskrankenkassen) in einer Prüfbehörde bei der Finanz zusammengefasst werden.

 

In einem Artikel im Kurier von Sonntag, denn 25. Februar 2018 unter der Überschrift „Versteckte Pensionskürzung droht“ hat die Obfrau der Wiener Gebietskrankenkasse, Ingrid Reischl folgendes festgestellt: „Prüfer der Sozialversicherung prüfen nach dem Anspruchsprinzip. Das heißt: Sie schauen sich genau an, ob ein Arbeitnehmer im richtigen Kollektivvertrag ist, ob er Überstunden, Weihnachts- und Urlaubsgeld korrekt bezahlt bekommt und so weiter. Theoretisch könnten Finanzprüfer das auch tun. Weiters wird ausgeführt, dass der durchschnittliche Finanzprüfer pro Fall 3.653 Euro an zu wenig bezahlten Beiträgen „findet“, dem gegenüber sind es bei den Prüfern der Krankenkassen 11.588 Euro. Dieser Unterschied ruft Frau Reischl auf den Plan. „Wer bei Sozialabgaben zu niedrig eingestuft wird, hat geringere Ansprüche im Sozialsystem. Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sind geringer.“

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

1.         Welche Mehrergebnisse erzielten die Prüfer der Finanz bei den SV-Beiträgen (Beiträge und Umlagen), aufgegliedert auf die Jahre 2010 bis 2017?

 

2.         Welche Mehrergebnisse erzielten die Prüfer der Gebietskrankenkasse bei den SV-Beiträgen (Beiträge und Umlagen), aufgegliedert auf die Jahre 2010 bis 2017?

 

3.         Wie viele GPLA-Prüfer (Vollbeschäftigungsäquivalente – ohne Langzeitarbeitslose und in Schulung befindliche Prüfer) sind mit 1. Jänner 2018 bei der Finanz im Einsatz?

 

4.         Wie viele GPLA-Prüfer (Vollbeschäftigungsäquivalente – ohne Langzeitarbeitslose und in Schulung befindliche Prüfer) sind mit 1. Jänner 2018 bei den Gebietskrankenkassen im Einsatz?

 

5.         Ist es zutreffend, dass bei Einführung der GPLA durch Finanzminister Grasser im GPLA-Beirat eine Personenzahl von 250 Vollbeschäftigungsäquivalente pro Institution vereinbart wurden?

 

6.         Wieso hat die Finanz weniger Prüfer Vollbeschäftigungsäquivalente als vereinbart?

 

7.         Gilt für die Aufnahme der Prüfer der von Vizekanzler Strache verkündete Personalstopp?
Wenn ja, warum?

 

8.         Wann wird die Finanz die Anzahl der GPLA-Vollbeschäftigungsäquivalente 250 erreichen und welche Maßnahmen werden vom BMF gesetzt, um diese Anzahl zu erreichen und zu halten?

 

9.         Ist es zutreffend, dass es bei einem verminderten Mehrergebnis bei der Prüfung – sowie dies derzeit offensichtlich bei der Finanz der Fall ist – zu Leistungskürzungen bei den Versicherten, insbesondere im Pensionskonto und somit bei der Höhe der Pension, kommt?

 

10.      Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um derartige Leistungskürzungen / Pensionskürzungen, die ihre Ursache im verminderten Mehrergebniss einer GPLA haben, zu verhindern?

 

11.      Wieso soll in Hinkunft die GPLA von der Finanz geleitet werden, wenn sowohl die Praxis als auch der Rechnungshof bescheinigt, dass die Finanz erhebliche Probleme bei der effizienten und effektiven Prüfung hat?

 

12.      Nachdem die GPLA-Prüfer der GKK besser prüfen, wäre es angebracht, die GPLA bei den GKK anzusiedeln. Stimmen Sie der Analyse zu, wenn Nein, warum nicht?