854/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Doris Margreiter

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend: Situation der Neuen Selbständigen

Begründung:

Neue Selbständige erzielen steuerrechtlich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Allerdings ist ihre rechtliche Stellung lediglich über das Sozialversicherungsrecht geregelt. Sie sind damit in keiner gesetzlichen Interessensvertretung organisiert und werden von diesen daher nur spärlich vertreten.

Gründe dafür sind in den Veränderungen der Arbeitswelt zu suchen. Neue Berufe sind entstanden und traditionelle Arbeitgeber-Arbeitnehmer Muster brechen auf.

Berufsständische Anliegen bestehen unter den Neuen Selbständigen aber analog zu allen anderen Berufsgruppen, vielfach entstehen sogar Anliegen, die von der Politik insofern nur unzureichend bedient werden, weil es an einer entsprechenden Interessensvertretung fehlt und daher berechtigte Anliegen ungehört auf der Strecke bleiben.

Fragestellungen: Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

Definition und Statistik

1.  Gibt es eine bundeseinheitliche Definition zum Begriff "Neue Selbständige"?

2.  Gibt es eine bundeseinheitliche Liste der darin umfassten Berufe und wenn ja, wo wird diese verwaltet und erweitert?

3.  Wie viele Personen waren in den Jahren 2014, 2015 und 2016 als "Neue Selbständige" gemeldet?

4.  Wie hoch war das Medianeinkommen Neuer Selbständiger in den Jahren 2014, 2015 und 2016?


5.  Wie viele Personen haben zusätzlich zu ihrer Tätigkeit als "Neuer Selbständiger" auch Einkünfte aus anderen Einkunftsarten erzielt?

6.  Gibt es aktuelle Zahlen darüber, wie viele Personen diese Tätigkeit nebenberuflich ausüben (Studien, ...)

7.  Kann der Personenkreis der Neuen Selbständigen in klar abgegrenzte Berufsgruppen untergliedert werden und werden dazu gesondert Daten erhoben?

Politische Vertretung

8.  Ist angedacht, die Gruppe der Neuen Selbständigen in eine gesetzliche Interessenvertretung aufzunehmen?

9.  Ist angedacht, die Gruppe der Neuen Selbständigen in einer eigenen gesetzlichen Interessensvertretung (Kammer) zusammenzufassen?

10.  Welche freiwilligen Zusammenschlüsse zur Vertretung von einzelnen Gruppen innerhalb der Neuen Selbständigen gibt es (Vereine, ...)? Werden diese von Seiten des Gesetzgebers angehört bzw. werden deren Anliegen aktiv in die Gesetzgebung einbezogen?

11.   Könnte im Zuge einer neuerlichen Gewerbeordnungsnovelle eine Berücksichtigung der Neuen Selbständigen erfolgen?

12.  Werden aktuell von Seiten der bestehenden gesetzlichen Interessenvertretungen Initiativen, die die Gruppe der Neuen Selbständigen betreffen, an den Gesetzgeber herangetragen?

13.  Welche Serviceleistungen, Kampagnen, Drucksorten und Ansprechpersonen stehen Neuen Selbständigen von Seiten des Bundes zur Verfügung?

14.  Welche Serviceleistungen, Kampagnen, Drucksorten und Ansprechpersonen stehen Neuen Selbständigen von Seiten gesetzlicher Interessenvertretungen zur Verfügung?

Interessenspolitische Herausforderungen

15.   Die freiwillige Arbeitslosenversicherung der SVA steht allen GSVG und FSVG Versicherten zur Verfügung. Warum bleibt dieses Leistungsangebot den Neuen Selbständigen, die ebenfalls in der SVA subsummiert werden, verwehrt?

16.  Sind Neue Selbständige vom §6 Abs. 1 UStG umfasst? Wenn nein, warum nicht?

17.  Welche Unterschiede bestehen zwischen Neuen Selbständigen und Selbständigen, die der Gewerbeordnung unterliegen, ganz allgemein im Bereich der Umsatzsteuergesetzgebung?

18.     Welche Berufe, die derzeit in die Gruppe der Neuen Selbständigen fallen, erfordern für deren Ausübung eine staatlich geprüfte Ausbildung?

19.  Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen von Seiten der Behörden bei missbräuchlicher Berufsausübung im Bereich der Neuen Selbständigen? (Analog zu Verwaltungsstrafen nach der Gewerbeordnung)?

20.   Gibt es von Seiten des Gesetzgebers Initiativen zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit bei Neuen Selbstständigen? Wird Scheinselbständigkeit für diese Gruppe gesondert erhoben? Welche Berufe wären hier primär zu nennen?