858/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Doris Margreiter

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend: Infostand der Identitären in Linz

Begründung:

Am 25. April 2018 hielt die vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands (DÖW) als rechtsextrem eingestufte Identitäre Bewegung am Linzer Taubenmarkt (Fußgängerzone im Zentrum) einen Infostand ab. Im Zuge dessen kam es zu einer spontanen Gegenkundgebung unterschiedlicher AktivistInnen. Was friedlich begann, endete um rund 17:30 Uhr in einem Polizeieinsatz. Die darauffolgende Berichterstattung und die Wahrnehmung von ZeugInnen vor Ort fielen in der Nachbetrachtung derart erheblich auseinander, sodass viele Fragezeichen offenbleiben.

Fragestellungen: Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

 

 

Planungen im Vorfeld

1.  Wurde die Kundgebung der Identitären Bewegung zeitgerecht und formal richtig eingebracht sowie von den Behörden genehmigt?

2.  Wie hat sich die Exekutive auf einen möglichen Einsatz an diesem Tag vorbereitet?

3.   Nur zwei Tage nach dem Vorfall (27.4.) wurden bei führenden Mitgliedern der Identitären Bewegung Hausdurchsuchungen abgehalten. Die Exekutive musste zum Zeitpunkt der Anmeldung der Kundgebung bereits umfassende Kenntnisse darüber haben, dass gegen die Identitäre Bewegung in Österreich wegen §278 und §283 StGB ermittelt wird. Wie erfolgte hier der innerbehördliche Informationsaustausch?

4.  Gab es behördliche Auflagen für die Abhaltung des Infostandes, die über die herkömmliche Routine hinausgehen?

5.  Wurden diese Auflagen eingehalten?

Polizeieinsatz

6.  Wurden am Tatort Zivilpolizisten eingesetzt?

7.  Wie erlangte die Polizei Kenntnis von den Vorfällen?

8.  Wie lautete der Einsatzbefehl? Gab es gesonderte Hinweise, dass aufgrund der politischen Brisanz des Vorfalls deeskalierend vorgegangen werden soll?

9.  Wurden Bodycams eingesetzt?

10.  Wie viele Beamte waren in Summe an diesem Tag und bei diesem Vorfall im Einsatz?

11.  Wie viele Beamte nahmen die Verfolgung der „40 gewaltbereiten Angreifer mit Holzlatten und Flaschen“ auf?

12.  In welchem Gebiet wurde gefahndet?

13.  Wie lange dauerte die Fahndung?

14.  Wurde die Fahndung erfolgreich abgeschlossen?

15.  Wurde Pfefferspray eingesetzt?

16.  Wie viele Festnahmen gab es und wegen welcher Paragraphen erfolgten Anzeigen?

17.  Wie viele I-Feststellungen wurden vorgenommen?

18.  Wurden über den Punkt 8 hinaus Video-, Audio- oder andere Bildaufzeichnungen erstellt?

19.   Falls laut Punkt 13. Aufzeichnungen gemacht wurden, ab welchem Zeitpunkt wurden diese gemacht?

Öffentlichkeitsarbeit

20.  Wer verfasste die Pressemeldung zu diesem Vorfall?

21.  Wird für die polizeiliche Pressearbeit auf die journalistischen Methoden von Check, Re-Check und Doublecheck zurückgegriffen?

22.  Welche Quellen standen den VerfasserInnen der Pressemeldung zur Verfügung?

23.  Wurde die Pressemeldung vom Einsatzleiter freigegeben?

24.  Wurde die Pressemeldung vom Innenministerium autorisiert, abgeändert oder gesondert freigegeben?

25.  Wurde die dazu gehörende Meldung auf Twitter von den gleichen Personen, die in die Erstellung der Pressemeldung involviert waren, erstellt? Wurde auch diese Meldung vom Einsatzleiter freigegeben?

26.  Wurde die Beobachtung, dass vor Ort "40 gewaltbereite Angreifer mit Holzlatten und Flaschen" anwesend waren vom Einsatzleiter oder einem anderen anwesenden Polizisten schriftlich oder mündlich bestätigt?

27.   Gibt es zu der Beobachtung der „40 gewaltbereiten Angreifer mit Holzlatten und Flaschen“ Bildmaterial?

28.   Gab es von Seiten der berichtenden Medien weiterführende Anfragen (Telefonate, persönliche Gespräche) oder wurden die Pressetexte von diesen lediglich zur Kenntnis genommen?