878/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.05.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Angela Lueger sowie zahlreicher Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend

Unstimmigkeiten bei Asylverfahren

Das Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA] ist zuständig für Anträge auf Asyl, subsidiären Schutz, Vergabe eines humanitären Aufenthaltstitels oder Überstellung nach der Dublin-Verordnung. Eine Einsicht in die hohe Aufhebungsquote von Beschlüssen des BFA durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG] zeigt, dass es viele offene Fragen gibt. Denn in zweiter Instanz haben die Betroffenen die Möglichkeit, eine Beschwerde gegen den Beschluss des BFA beim BVwG einzulegen. Das BVwG kümmert sich neben den Beschwerden über die Beschlüsse des BFA beispielsweise mit jenen des Vergaberechts oder der Umweltverträglichkeit.

Im Jahr 2017 sind diesem Recht 11.550 Betroffene mit einem negativen Bescheid des BFA nachgekommen, wobei die Richter des BVwG in 4.900 Fällen die Entscheidungen der ersten Instanz aufgehoben oder abgeändert haben. Dies ergibt einen Prozentsatz von 42,4% der Verfahren. Im Vergleich dazu waren es lediglich 15% an aufgehobenen erstinstanzlichen Entscheidungen bei anderen Behörden.1

 

1 Kurier 2018: „Hohe Fehlerquote: was läuft schief im Asylamt?" Link:

https://kurier.at/chronik/massenbetrieb-asylamt-wo-es-hakt/400019053 (Zugriff 11.05.2018)

Neben den Kosten der Beschwerdeverfahren des BVwG ist weiters unklar, wie mit unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden oder mit Asylsuchenden, die in einem aufrechten Lehrverhältnis stehen, umgegangen wird. Außerdem werden Fälle bekannt, bei denen trotz heikler Situation Abschiebungen durchgeführt werden, obwohl das Leben der Betroffenen (zB durch Konvertierung) in Gefahr ist. Umstrittene Abschiebungen und überzogene Verfahren sorgen deshalb für Aufregung bei NGOs und besorgten Mitbürgern.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1]   Wie hoch ist die Zahl der Rückführungen seit der Angelobung der neuen Bundesregierung?

2]   Wie viele dieser Rückgeführten waren in einem aufrechten Lehrverhältnis?

3]   Wie viele dieser Rückgeführten waren straffällig?

4]    Wie vergewissert sich die Bundesregierung, dass bei Abschiebungen ins Herkunftsland die betroffenen Personen nicht in Lebensgefahr sind?

5]   Wie lang dauert im Durchschnitt ein Asylverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden?

6]   Wie viele unbegleitete minderjährige Asylsuchende sind Volljährig geworden, bevor eine Entscheidung des BFA gefallen, bzw. eine Beschwerde am BVwG eingereicht wurde?

7]   Wie hoch sind die dem Staat entstandenen Kosten aller Beschwerdeverfahren am BVwG, welche eine Aufhebung oder Abänderung des Asylbescheids zur Folge hatten?

8]   Welche Maßnahmen werden vom BFA gesetzt, um die Qualität der Bescheide zu erhöhen?

9]    Was macht das BFA zur Sicherung der Umsetzung der Judikatur des BVwG?