893/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Stephanie Cox, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Weiterfinanzierung der Zusammenarbeit zwischen Frauenhäusern und der Polizeigrundausbildung“

Begründung

Am 29. August 2017 wurden die Gewaltschutzzentren per Brief von der SIAK darüber informiert, dass die 20 Jahre lange erfolgreiche Schulung in der Polizeigrundausbildung, die gemeinsam mit Vortragenden der Frauenhäuser entwickelt, evaluiert und durchgeführt worden war, vom Innenministerium nicht mehr finanziert wird. Die "externen Expertinnen" können demnach die Polizeischulung nur noch freiwillig und unentgeltlich abhalten, die gleichzeitig von 16 auf 12 Stunden reduziert wurde.

Das Aufkündigen der guten und langjährigen Kooperation seitens des Innenministeriums zeigt, dass das Thema Gewalt in der Familie in Zukunft einen geringeren Stellenwert einnehmen wird und die gute Kooperation mit den Frauenhäusern an Bedeutung verloren hat.

Frauenhäuser haben seit der Gründung vor 40 Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des Opferschutzes geleistet und gemeinsam mit der Polizei für die Implementierung der Gewaltschutzgesetze 1997 gekämpft. Das flächendeckende Netz an Frauenhäusern in Österreich, die Gewaltschutzgesetze und die Etablierung der Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen in allen Bundesländern bilden einen wichtigen Meilenstein in der Gewaltpräventionsarbeit und sind eine nicht mehr wegzudenkende Errungenschaft. Auch international findet die gegenseitige Unterstützung und enge Interventionskette von Gewaltschutzeinrichtungen und Polizei große Beachtung. Das Expertinnen-Komitee des Europarates zur Umsetzung der Istanbul Konvention hat dies im GREVIO Bericht sehr positiv hervorgehoben.

Einsparungen in diesem wichtigen Bereich sind äußerst kontraproduktiv und gefährlich, da sie zu einer wesentlichen Verschlechterung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Opferschutzeinrichtungen führen. Dies bedeutet in Folge eine Verminderung des Opferschutzes und ist entschieden abzulehnen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.     Wie viele Polizistinnen und Polizisten wurden in den letzten 20 Jahren in Kooperation mit den Frauenhäusern geschult? Bitte um eine Auflistung nach Jahren und Bundesländern.

2.      Wurde eine Evaluation der Schulung durchgeführt?

a.      Wenn ja, wann und von wem wurde diese Evaluation durchgeführt und was sind die Ergebnisse? Ist ersichtlich, wie die Ausgebildeten die Schulung im Nachhinein bewerten?

b.      Wenn nein, warum nicht?

3.      Wie wird die Zusammenarbeit zwischen den Frauenhäusern und der Polizeigrundausbildung, insbesondere die gemeinsam durchgeführte Schulung, vom Innenministerium bewertet?

4.      Welchen Stellenwert hat der Grevio Schattenbericht für das Innenministerium, der die internationale Vorbildwirkung der SIAK Polizeischulung hervorhob?

5.      Wer ordnete an, die Finanzierung der Schulung einzustellen?

6.      Mit welcher Begründung wurde die Finanzierung der Schulung eingestellt?

7.      Wieviel Geld ist dem Innenministerium eine Frauenhausmitarbeiterin wert, die ihr Wissen und ihre Erfahrung in die Polizeiarbeit einbringt, bei der es darum geht, Gewaltschutz sicher zu stellen und Leben zu retten?

8.     Mit welcher Begründung spart das Innenministerium bei der Sicherheit im Bereich der häuslichen Gewalt?