894/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Peter Kolba

Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz,

betreffend Rücklagen der Sozialversicherungsträger, der Gebietskrankenkassen und der AUVA

Der Rechnungshof verweist in seinem Bericht „Instrumente zur finanziellen Steuerung der Krankenversicherung" von 2016 auf erhebliche Rücklagen im Bereich der Sozialversicherungsträger. Er nennt dabei Zahlen aus dem Jahr 2013, denen zufolge zum 31.12.2013 die BVA über Rücklagen von rund 707,17 Mio. EUR verfügt habe, die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) über Rücklagen von 469,70 Mio. EUR und die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse(OÖGKK) über Rücklagen von rd. 439,94 Mio. EUR

(https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/lll/lll_00247/imfname_521831.pdf.

S. 47).

In der aktuellen Diskussion über die Reform der Sozialversicherungsträger, der Gebietskrankenkassen und der AUVA wird - oft auch polemisch - auf Rücklagen der betreffenden Institutionen verwiesen.

Unklar ist dabei aber bisher, in welcher Höhe eigentlich Rücklagen gebildet worden sind - und wie und wofür diese verwendet werden.

Daher fragen die unterfertigenden Abgeordneten:

1.   Auf welche konkrete Gesamthöhe belaufen sich die Rücklagen der SVA zum Stichtag 1. Mai 2018?

2.    In welcher Höhe liegen die entsprechenden Rücklagen in a) (Bar-)Geld auf Bankkonten b) Wertpapieren oder c) Immobilienbesitz für den Stichtag 1. Mai 2018 vor?

3.   Welche gesetzlichen Bestimmungen kommen zur Anwendung hinsichtlich der Verwendung von Rücklagen der SVA?

4.    Auf welche konkrete Gesamthöhe belaufen sich die Rücklagen der AUVA zum Stichtag 1. Mai 2018?

5.    In welcher Höhe liegen die entsprechenden Rücklagen der AUVA in a) (Bar-) Geld auf Bankkonten b) Wertpapieren oder c) Immobilienbesitz für den genannten Stichtag vor?


6.   Welche gesetzlichen Bestimmungen kommen zur Anwendung hinsichtlich der Verwendung von Rücklagen der AUVA?

7.   Auf welche konkrete Gesamthöhe belaufen sich die Rücklagen der Gebietskranken zum Stichtag1. Mai 2018? (Bitte nach den jeweiligen Gebietskrankenkassen aufschlüsseln.)

8.   In welcher Höhe liegen die entsprechenden Rücklagen der Gebietskrankenkassen in a) (Bar-) Geld auf Bankkonten b) Wertpapieren oder c) Immobilienbesitz zum Stichtag 1. MAI 2018 vor (ebenfalls nach Krankenkasse aufgeschlüsselt)?

9.   Welche gesetzlichen Bestimmungen kommen zur Anwendung hinsichtlich der Verwendung von Rücklagen der Gebietskrankenkassen?

10. Auf welche konkrete Gesamthöhe belaufen sich die Rücklagen der Pensionsversicherungsanstalt PVA bis 1. Mai 2018?

11. In welcher Höhe liegen die entsprechenden Rücklagen in a) (Bar-)Geld auf Bankkonten b) Wertpapieren oder c) Immobilienbesitz für den genannten Stichtag vor?

12. Welche gesetzlichen Bestimmungen kommen zur Anwendung hinsichtlich der Verwendung von Rücklagen der PVA?

13. Auf welche konkrete Gesamthöhe belaufen sich die Rücklagen der Versicherungen für Eisenbahnen und Bergbau zum Stichtag 1. Mai 2018?

14. In welcher Höhe liegen die entsprechenden Rücklagen in a) (Bar-)Geld auf Bankkonten b) Wertpapieren oder c) Immobilienbesitz für den Stichtag 1. Mai 2018 vor?

15. Welche gesetzlichen Bestimmungen kommen zur Anwendung hinsichtlich der Verwendung von Rücklagen der Versicherungen für Eisenbahnen und Bergbau?

16. Auf welche konkrete Gesamthöhe belaufen sich die Rücklagen der Versicherungsanstalt der Bauern zum Stichtag 1. Mai 2018?

17. In welcher Höhe liegen die entsprechenden Rücklagen in a) (Bar-)Geld auf Bankkonten b) Wertpapieren oder c) Immobilienbesitz vor?

18. Welche gesetzlichen Bestimmungen kommen zur Anwendung hinsichtlich der Verwendung von Rücklagen der Versicherungsanstalt der Bauern?

19. Auf welche konkrete Gesamthöhe belaufen sich die Rücklagen der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter zum Stichtag 1. Mai 2018?

20. In welcher Höhe liegen die entsprechenden Rücklagen in a) (Bar-)Geld auf Bankkonten b) Wertpapieren oder c) Immobilienbesitz zum genannten Stichtag vor?

21. Welche gesetzlichen Bestimmungen kommen zur Anwendung hinsichtlich der Verwendung von Rücklagen der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter?