896/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Sachverhaltsdarstellung vom 6. April 2016 betreffend Zinsswapgeschäfte der Stadt St. Pölten mit der Raiffeisen Landesbank NÖ Wien AG.

Am 14. April 2016 wurde vom Klubobmann der Volkspartei St. Pölten bei der Wirtschafts­und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien eine Sachverhaltsdarstellung betreffend Zinsswapgeschäfte der Stadt St. Pölten mit der RLB NÖ Wien AG unter dem Aktenzeichen 20 St 7/16s eingebracht. Laut Kurier vom 14. Mai 2018 geht es dabei um den „Verdacht der Untreue und Ausnützung einer Amtsstellung“.

Rund ein Jahr nach dem Einbringen der Sachverhaltsdarstellung führten die Korruptionsermittler im Mai 2017 eine Hausdurchsuchung im Rathaus von St. Pölten durch. Seit dieser Hausdurchsuchung ist nun wiederum ein Jahr vergangen, ohne dass weitere Ermittlungsschritte in der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurden. Die in der Sachverhaltsdarstellung angegebene Schadenssumme beläuft sich auf circa 43 Millionen Euro. Demnächst steht die Budgeterstellung der Stadt St. Pölten für das kommende Jahr 2019 an, daher ist es von wirtschaftlich eminenter Bedeutung für die Planungssicherheit in der Landeshauptstadt St. Pölten zu wissen, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet und ob die Möglichkeit besteht, sich als Privatbeteiligter anschließen zu können und dadurch den entstandenen Schaden zurückfordern zu können.

Dieses Wissen ist ebenso relevant für die im ersten Halbjahr 2019 stattfindende Planung des Sonderbudgets, sollte St. Pölten den Zuschlag zur Europäischen Kulturhauptstadt 2024 bekommen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.    Wann wurde mit den Ermittlungen konkret begonnen und welche Ermittlungsschritte wurden seitens der Staatsanwaltschaft bis dato gesetzt?

2.    Gegen welche der in der Sachverhaltsdarstellung angeführten Personen werden Erhebungen durchgeführt?

3.    Zu welchen Tatbeständen werden die Ermittlungen durchgeführt und wie lautet jeweils der konkrete Vorwurf?

4.    Wie ist der derzeitige Stand der Ermittlungen zu den einzelnen Tatbeständen und Personen?

5.    Wann ist mit einem Ende des Ermittlungsverfahrens zu rechnen und ist aufgrund des derzeitigen Standes der Ermittlungen eine Anklageerhebung zu erwarten?