898/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Unterhaltsvorschuss und Kinderarmut

Im Vorfeld der Nationalratswahlen 2017 waren sich die SpitzenkandidatInnen aller wahlwerbenden Parteien im Zuge einer TV-Wahlkonfrontation des Senders Puls 4 einig, die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes noch vor der Wahl am 15. Oktober 2017 zu beschließen.

Fakt ist, dass dies nicht passiert ist und die derzeitige Bundesregierung bis dato keine Maßnahmen gesetzt hat. Die geforderte und öfters angekündigte Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes wird offensichtlich weiterhin hinausgeschoben.

Laut Statistik Austria gab es in Österreich im Jahr 2017 rund 277.000 Ein-Eltern- Haushalte. In 84 % der Fälle lebten die Kinder bei ihren Müttern. Ein-Eltern- Haushalte verzeichnen laut Statistik Austria (2016) mit einer Quote von 38% die höchste Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung nach dem Haushaltstyp. Für die betroffenen Kinder bedeutet das vielfach Ausgrenzung, ihre soziale Teilhabe ist massiv eingeschränkt.

Eine Befragung der Plattform für Alleinerziehende ergab, dass nur jede zweite Alleinerzieherin regelmäßig Kindes-Unterhalt vom Vater des Kindes erhält, weshalb viele Frauen auf staatliche Unterhaltsvorschüsse angewiesen sind. Bis diese allerdings ausgezahlt werden, kann es nach der aktuellen gesetzlichen Regelung mitunter Jahre dauern. Eine Unterhaltsgarantie durch den Staat könnte die Armutsgefährdung von Alleinerziehenden schnell senken.

In der Anfragebeantwortung des Justizministers vom 7. September 2016 zum Unterhaltsvorschuss wurde ausgeführt, dass „aus der Verfahrensautomation Justiz kein Zahlenmaterial zur Verfügung“ stünde.


Am 21. Oktober 2016 wurde von einem Bündnis bestehend aus Österreichischem Frauenring, Österreichischer Plattform für Alleinerziehende, Forum Kindesunterhalt, SPÖ und Grüne, kritisiert, dass kein verlässliches Zahlenmaterial darüber existiere, wie häufig Unterhaltsvorschüsse auf Antrag herabgesetzt, innegehalten oder eingestellt wurden.

Eine generelle Erfassung von Daten zu Unterhalt und Unterhaltsvorschüssen und deren statistische Auswertung sei notwendig, um Armut von Kindern und Alleinerziehenden entgegentreten zu können.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz nachstehende:

Anfrage

1.    Wurden seit der Anfragebeantwortung vom 7. September 2016 im Rahmen der Verfahrensautomation Justiz Maßnahmen gesetzt, sodass nunmehr Zahlenmaterial über Unterhaltsvorschüsse zur Verfügung gestellt werden kann? Wenn nein, warum nicht?

2.    In welcher Höhe wurde staatlicher Unterhaltsvorschuss in den Jahren 2013 bis 2017 ausbezahlt?

3.    Welche Anspruchsgründe wurden geltend gemacht?

4.    An wie viele Personen bzw. Haushalte wurde in den Jahren 2013 bis 2017 Unterhaltsvorschuss ausbezahlt?

5.    Wie hoch ist der durchschnittlich ausbezahlte Unterhaltsvorschuss?

6.    Wie viele Anträge auf Auszahlung eines Unterhaltsvorschusses wurden in den Jahren 2013 bis 2017 gestellt?

7.    Zu welchem Anteil wurde der Betrag in den Jahren 2013 bis 2017 an erziehungsberechtigte Frauen bzw. Männer ausbezahlt und welche Summe wurde an erziehungsberechtigte Frauen bzw. Männer ausbezahlt?

8.    In welcher Höhe wurden Unterhaltsrückzahlungen in den Jahren 2013 bis 2017 verzeichnet?

9.    Welche Summe an Unterhaltsvorschüssen war in den Jahren 2013 bis 2017 uneinbringlich?

10.Wie viele Unterhaltsklagen wurden in den Jahren 2013 bis 2017 eingebracht und wie viele davon von volljährigen Kindern, die unterhaltsberechtigt waren?

11.Wie oft wurden Unterhaltsvorschüsse in den Jahren 2013 bis 2017 auf Antrag herabgesetzt, innegehalten oder eingestellt und wie viele Anträge gab es?

12.Wie viele Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht wurden in den Jahren 2013 bis 2017 eingeleitet und wie viele Verurteilungen gab es?

13.Wie viele Unterhaltsansprüche wurden in den Jahren 2013 bis 2017 in Österreich gegen Unterhaltsverpflichtete im Ausland geltend gemacht und welche Ergebnisse liegen diesbezüglich vor?

14.Welche Maßnahmen setzen Sie seitens Ihres Ressorts, damit Unterhaltszahlungen in vollem Umfang geleistet werden?

15.Welche Maßnahmen setzen Sie seitens Ihres Ressorts, um die Armutsgefährdung von Alleinerziehenden und Kindern einzudämmen?