899/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend ausständige Erlässe des BMI im Zusammenhang mit Misshandlungsvorwürfen gegenüber der Polizei

 

Im Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2017 zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung stellte die Volksanwaltschaft im Kapitel 2.7 folgendes fest:

 

„Die VA erhielt zehn Beschwerden über Misshandlungen bzw. eine erniedrigende Behandlung durch die Polizei, drei Prüfverfahren leitete die VA amtswegig ein. Missstände konnte die VA nicht feststellen, einige Prüfverfahren waren zu Redaktionsschluss aber noch nicht abgeschlossen. Im Jahr 2016 wurden 17 Misshandlungsvorwürfe (kein Missstand), 2015 sechs Misshandlungsvorwürfe (drei Missstände), 2014 elf (zwei Missstände), 2013 neun (kein Missstand), 2012 acht (ein Missstand) und 2011 sieben Misshandlungsvorwürfe (kein Missstand) entweder durch Individualbeschwerden an die VA herangetragen oder amtswegig geprüft.

 

Im PB 2016 (vgl. Band „Kontrolle der öffentlichen Verwaltung“, S. 129) berichtete die VA darüber, dass das BMI im Zuge des Projekts „Polizei.Macht.Menschen.Rechte“ einen neuen Erlass zum Umgang mit Misshandlungsvorwürfen in Aussicht stellte. Der Entwurf des Erlasses ist nach wie vor nicht mit dem BMVRDJ abgestimmt.

 

Das BMI teilte der VA aber mit, dass mit der Änderung der Geschäftseinteilung des BMI seit 1. September 2016 einem Referat die Kompetenz für die zentrale Meldestelle für Misshandlungsvorwürfe zugewiesen worden sei. Misshandlungsvorwürfe sowie Vorwürfe überschießender Zwangsmittelanwendung oder von Verletzungen des Art. 3 EMRK würden erfasst, kategorisiert und bewertet. Mit 1. Jänner 2017 sollte die „Zentrale Meldestelle Misshandlungsvorwürfe“ einen – bis zur Verlautbarung der geplanten Erlässe „Umgang mit Misshandlungsvorwürfen“ und „Zwangsmittelerlass“ – eingeschränkten Betrieb aufnehmen (VA-BD-I/1298-C/1/2017, BMI-LR1600/0121-III/10/2017).“

 

Aus den hier dargelegten Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.      Hat ho. Ressort den betreffenden Erlass mittlerweile mit dem Bundesministerium für Inneres abgestimmt?

 

1.a. Wenn „ja“, bitte um Übermittlung des Erlasses als Anhang zu dieser Anfrage.

 

1.b. Wenn „nein“, wann ist eine Verlautbarung vorgesehen und womit begründet sich die Verzögerung dieser seit 2016 angekündigten Verlautbarung im Detail?