902/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger

betreffend Nitratbelastung im österreichischen Grundwasser und in Lebensmitteln

Die Nitratsituation hat sich in den vergangenen Jahren kaum verbessert, in manchen Regionen sogar verschlechtert. Dabei ist das Problem der Nitratbelastung bekannt: Infolge intensiver landwirtschaftlicher Bewirtschaftung weisen Gegenden wie das Marchfeld und eher trockene Regionen wie das Burgenland oder die Südoststeiermark einen zu hohen Nitratgehalt auf. Die klimatischen Veränderungen - insbesondere die regionsspezifische geringere Niederschlagsmenge - bedingen bereits bei nur geringen Überschüssen der Düngemenge erhöhte Sickerwasserkonzentration und in weiterer Konsequenz erhöhte Nitratwerte im Grundwasser.

Bereits im Dezember 2016 habe ich eine Anfrage zur gleichbleibend hohen Nitratbelastung des Grundwassers in Gebieten mit intensiver Landwirtschaft gestellt (Nr. 11153/J). Die Anfragebeantwortung vom Februar 2017 durch das BMLFUW (Nr. 10625/AB) zeigt, dass im Jahr 2015 Überschreitungen des Jahresmittelwertes von 45 mg/l Nitrat im Grundwasser bei 200 Messstellen (von 1.957) gemessen wurden. Bei einem Viertel der Messstellen ist sogar ein steigender Trend seit dem Jahr 2011 zu beobachten. Dieser Trend widerspricht dem Wasserrechtsgesetz, das eine schrittweise Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers vorsieht und eine weitere Verschmutzung verhindern soll.

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über das Aktionsprogramm 2012 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen geändert wird (BGB1.II Nr. 385/2017), ist mit 1. Jänner 2018 in Kraft getreten. Die Novelle beinhaltet zwar einige Anpassungen, dennoch vermissen wir ambitionierte Maßnahmen, mit denen eine deutliche Reduktion der Düngermengen einhergeht. Zu befürchten ist, dass in Gebieten mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung die Nitratkonzentration wieder an etlichen Messstellen den Schwellenwert überschreiten wird.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus folgende

Anfrage

1.            Wie viele Messstellen in Österreich zeigen eine Überschreitung des Schwellenwertes von 45mg/l im Grundwasser? Wir ersuchen um Auflistung aller dieser Messstellen für die Jahre 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017.

2.            Wie viele Messstellen in Österreich zeigen im Grundwasser eine Überschreitung des Parameterwertes von 50 mg/l im Grundwasser? Wir ersuchen um Auflistung aller dieser Messstellen für die Jahre 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017.

3.            Wie sieht der Trend der betroffenen Messstellen im Grundwasser (Schwellenwert über 45mg/l) seit 2011 aus?

4.            Was ist der höchste gemessene Wert bei Nitrat in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 und bei welchem Grundwasserkörper wurde dieser gemessen?

5.            Bei wie vielen Messstellen ist eine Reduktion der Nitratbelastung im Grundwasser seit 2011 abzusehen?

6.            Bei wie vielen Messstellen wurde eine Steigerung der Nitratbelastung im Grundwasser seit 2011 gemessen?

7.            Welche Maßnahmen sind seitens des BMNT vorgesehen, um die Steigerungen bei den betroffenen Messstellen künftig zu senken?

8.            Laut Nitratbericht 2016 weisen die Grundwasserkörper Südliches Wiener Becken­Ostrand, Seewinkel, Weinviertel, Ikvartal im Zeitraum 2011-2015 gegenüber dem Zeitraum 2007-2011 einen steigenden Trend bei der Belastung mit Nitrat auf. In der Anfragebeantwortung 10625/AB vom 13.02.2017 wird auf die Frage, welche Maßnahmen zur Reduktion gesetzt werden auf die laufende Überprüfung des Aktionsprogramms Nitrat sowie Maßnahmen im Agrarumweltprogramm ÖPUL verwiesen:

a.      Welche Maßnahmen im Aktionsprogramm Nitrat 2017 zielen auf die Reduktion der Stickstoffeinträge in diesen mit Nitrat belasteten Grundkörpern ab?

b.      Wieviel Prozent der Fläche im Einzugsgebiet dieser vier Grundwasserkörper nahmen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender            Grundwasserschutz“,     Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen“, „Vorbeugender Oberflächengewässerschutz auf Ackerflächen“ in den Gebieten dieser vier Grundwasserkörper teil. Wir ersuchen um Aufschlüsselung je ÖPUL- Maßnahme.

c.      Wieviel Prozent der Fläche im Einzugsgebiet nahmen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 an der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“, „Umweltgerechte und biodiveritätsfördernde Bewirtschaftung“, Einschränkung ertragssteigender Betriebsmittel“, „Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfrucht“ und „Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün“, „Erosionsschutz Obst, Wein, Hopfen“ in den Gebieten dieser vier Grundwasserkörper teil. Wir ersuchen um Aufschlüsselung je ÖPUL- Maßnahme. Wir ersuchen um Aufschlüsselung je ÖPUL-Maßnahme.

9.    Im ÖPUL 2015 ist die Maßnahme „Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen“ als Maßnahme zur Verbesserung der Grundwasserqualität vorgesehen: Wieviel Prozent der Fläche im Einzugsgebiet dieser acht Beobachtungsgebiete sowie den vier voraussichtlichen Maßnahmengebieten (NGP 2015) nehmen an dieser Maßnahme teil und wieviel Fördergelder wurden dafür im Jahr 2015, 2016 und 2017 ausbezahlt?

10.  Im ÖPUL 2015 ist die Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz“ als Maßnahme zur Verbesserung der Grundwasserqualität vorgesehen: Wieviel Prozent der Fläche im Einzugsgebiet der acht Beobachtungsgebiete oder voraussichtlichen Maßnahmengebiete (NGP 2015) nahmen an dieser Maßnahme teil und wieviel Fördergelder wurden dafür im Jahr 2015, 2016 und 2017 ausbezahlt?

11.  lm ÖPUL 2015 ist die Maßnahme „vorbeugender Oberflächengewässerschutz“ als Maßnahme zur Verbesserung der Grundwasserqualität vorgesehen: Wieviel Prozent der Fläche im Einzugsgebiet der acht Beobachtungsgebieten oder der vier voraussichtlichen Maßnahmengebieten (NGP 2015) nahmen an dieser Maßnahme teil und wieviel Fördergelder wurden dafür im Jahr 2015, 2016 und 2017 ausbezahlt?

12.         Welche Begründung liegt der Maßnahme im neuen Aktionsprogramm Nitrat zugrunde, den Zeitraum für das Ausbringungsverbot von stickstoffhaltigen Düngemitteln auf Dauergrünland und Ackerfutterflächen auf den 15. Februar (statt 28. Februar) auszuweiten? Das Argument der „Harmonisierung der Verbotszeiträume“ kann wohl nicht ernsthaft über die Verbesserung der Grundwassersituation gestellt werden?

13.         Mit welcher fachlichen Begründung fallen nur Betriebe unter die Aufzeichnungspflicht, deren gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche (ohne Einrechnung von Almen und Gemeinschaftsweiden) höchstens fünfzehn Hektar beträgt, sofern auf weniger als zwei Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche Gemüse angebaut wird, wie viele solche Betriebe gibt es und wie groß ist deren Gesamtfläche?

14.         Wie viele Betriebe fallen unter die Ausnahme des §7 Abs.6 Zi.1 der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über das Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung - NAPV) und wie groß ist deren Gesamtfläche?

15.         In der Anfragebeantwortung 10625/AB vom 13.02.2017 wird geantwortet: ,,[...] im gesamten Bundesgebiet [wurden] in den Jahren 2012 bis 2016 134 Verstöße in Zusammenhang mit § 2 Abs. 1 Aktionsprogramm Nitrat 2012 betreffend Düngemittelausbringung im Verbotszeitraum festgestellt. [...] Missstände, die bei durchgeführten Kontrollen von der AMA bzw. von Landesdienststellen festgestellt werden, werden bei den Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht, die wiederum die weiteren erforderlichen Schritte veranlassen (Befassung der Gewässeraufsicht, Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren etc.). In wie vielen Fällen Missstände von der AMA bei Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht werden, ist statistisch nicht erfasst.

a.      Gibt es mittlerweile derartige statistische Aufzeichnungen?

b.      Wenn ja, wie häufig kommt es zu Fällen von Missständen die von der AMA bei den Bezirksverwaltungsbehörden zur Anzeige gebracht werden?

c.      Welche Strafmaßnahmen werden ergriffen?

d.      Wenn nein, warum gibt es keine Kenntnis über die Ergebnisse dieser Anzeigen, obwohl die Förderabwicklung diese Information brauchen würde, um entsprechend Sanktionen auszusprechen?

e.      Wenn nein, welche Schritte wird das BMNT setzen, um zukünftig Fälle von Missständen statistisch zu erfassen?

16.         Wieviel Fördergelder wurden für Agrarumweltmaßnahmen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 ausgegeben?

17.         Wieviel davon wurde für Grundwasserschutzmaßnahmen eingesetzt und wieviel Hektar landwirtschaftlicher Fläche kam diese Forderung zugute? Wir ersuchen um eine Aufstellung nach Maßnahmen und geförderter Fläche.

18.         Welche Maßnahmen sind im Programm Ländliche Entwicklung für den Bereich Grundwasserschutz vorgesehen und mit welchem Budget sind diese Maßnahmen für die Periode 2014-2020 ausgestattet?

19.         Laut dem Rechnungshofbericht 2015 zur Umsetzung der WRRL im Weinviertel meint der RH sinngemäß, dass das Aktionsprogramm Nitrat infolge seines flächendeckenden Ansatzes nur begrenzt zur Lösung regionalspezifischer

Probleme beitragen kann, da es nicht die Einführung weitergehender Maßnahmen für besonders nitratbelastete Gebiete, wie z. B. schlagbezogene Aufzeichnungspflichten, Düngebeschränkungen, Vorgaben für Düngepläne, Fruchtfolgegestaltung etc. vorsieht: Inwiefern haben Sie vor, diese Anregungen in das neue Aktionsprogramm Nitrat aufzunehmen?

20.    Der Rechnungshof empfiehlt für die Beobachtungsgebiete „Weinviertel (DUJ)“ und „Weinviertel (MAR)“ die Problembereiche abzugrenzen und Aufzeichnungspflichten für dort angesiedelte Betriebe (schlagbezogen, kulturartenbezogen und über die verwendeten Düngermengen) gemäß § 33f Abs. 3 WRG 1959 zur Ursachenfeststellung zu verordnen: Inwieweit wurde diese Empfehlung umgesetzt? Wenn nein, mit welcher Begründung wurde diese Empfehlung nicht umgesetzt?

21.    Der RH empfiehlt weiters, die von der Gewässeraufsicht selbst durchgeführten Überprüfungen mit den Kontrolltätigkeiten der AMA abzustimmen: Ist dies erfolgt und welche Ergebnisse konnten festgestellt werden? Wenn nein, womit begründen sie die Nicht-Umsetzung?

22.    Welche Anstrengungen unternehmen Sie, um die Digitalisierung der Landwirtschaft (Stichwort: Computergesteuerte Düngemittelausbringung) voranzutreiben?

23.    Wie hoch ist die jährliche Ausbringungsmenge an Gülle in Österreich?