930/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

die Abgeordneten Rudolf Plessl, Angela Lueger und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend

Kompetenzübertragung bei Rückführungen

vom Innenministerium an NÖ-Landesrat Waldhäusl

In den letzten Wochen hat sich das FPÖ-Mitglied der NÖ-Landesregierung mit besonders verwirrenden und verstörenden Worten in den Vordergrund gespielt - Landesrat Gottfried Waldhäusl. Unter dem Titel „Illegalen-Lüge in NÖ - LR Waldhäusl zieht die Konsequenzen“ stellte der neu bestellte Landesrat seine Erkenntnisse zum Thema „illegal aufhältiger Zuwanderer“ vor. Im selben Atemzug kritisiert er natürlich auch höchst vollmundig - noch ganz nach Oppositionsmanier - alle für Asylfragen zuständige / ehemalige politische Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene.

Nachdem die vom Landesrat Waldhäusl angedachten, teilweise schon umgesetzten Maßnahmen, ohne den Einsatz von Bundesmitteln und Kompetenzverschiebungen nicht umsetzbar sind, richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1)     Wer ist laut Bundesverfassung für die Abwicklung des Asylverfahrens sowie einer etwaigen Abschiebung / Rückführungen im Falle eines negativen Asyl- Verfahrensausgangs zuständig?

2)      Welche Aufgaben haben die Bundesländer in der Abwicklung von Asylverfahren zu übernehmen?

 

3)      Welche Aufgaben haben die Landesregierungen in der Abwicklung von Asylverfahren zu übernehmen?

4)      Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann ein Landesrat nach eigenem Ermessen darüber entscheiden, ob Personen mit negativem Asylbescheid von Privatquartieren in Bundesquartiere zu „überstellen“ sind?

a)      Wurde für die 405 angeblich „illegale Zuwanderer in NÖ“ ein Bescheid vom Bundesamt für Asyl und Fremdenrecht eingeholt?

b)      Wenn ja, wann wurden diese Bescheide ausgestellt?

c)      Wann ja, wann wurden diese Bescheide den Beteiligten zugestellt?

d)      Wenn nein, auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Überstellung der Fremden in eine Bundesbetreuung?

5)      Werden die durch die geplanten Verlegung sowie die durch die Übernahme der betreffenden Fremden in Bundesquartiere entstehenden Mehrkosten für den Bund durch eine bestehende vertragliche Übereinkunft zur Kostenteilung / -übernahme zwischen dem Land Niederösterreich und dem BMI geregelt?

a)      Wenn ja, zwischen wem wurde diese Übereinkunft geschlossen?

b)      Wenn ja, bitte schließen Sie diese vertragliche Übereinkunft dieser Anfragebeantwortung an.

c)      Wenn ja, mit welchen anderen Bundesländern bestehen ähnliche Übereinkünfte oder ist eine solche Vereinbarung angedacht?

d)      Wenn ja, ist geplant mit weiteren Bundesländern entsprechende Übereinkünfte zu schließen und bis wann soll dieser Prozess abgeschlossen sein?

e)      Wenn nein, wie hoch sind die derzeit verursachten Kosten und wer muss diese Mehrkosten für Verlegung und Unterbringung dieser Fremden übernehmen?

6)      Wieviel kostet die Unterbringung von Menschen mit negativem Asylbescheid in einem Bundesquartier pro Kopf pro Monat? (Kann auf ganze Euro gerundet sein)

7)      Wie viele Menschen mit negativem Asylbescheid (Zeitraum 2016-01.05.2018) sind in Bundeseinrichtungen untergebracht? (Bitte nach Jahren, Einrichtung, Anzahl und Bundesland auflisten)

8)      Wo und bis wann sollen die dafür notwendigen „(Massen)Quartiere“ in Niederösterreich geschaffen und bereitgestellt werden?

9)      Wo und wann sollen neue „(Massen)Quartiere“ in anderen Bundesländern geschaffen und bereitgestellt werden?

10)  Welche budgetäre Mittel sind vom BMI für die Umsetzung dieser Maßnahmen bereitgestellt und welche Budgetposten zugewiesen?

11)  Ersuche um Auflistung der 405 angeblich „illegalen Zuwanderer in NÖ“ nach Herkunftsstaaten und Mitteilung ob Rücknahmezertifikate für diese Fremden vorhanden sind.

12)  Wie viele bereits rechtskräftig abgeschlossene negative Asylverfahren von Fremden sind mit Stichtag 01.05.2018 vorhanden, wobei sich diese Fremden in Niederösterreich aufhalten?

a)       Aufgliederung dieser Personen nach Herkunftsstaaten

b)       Wie viele Zertifikate für die Rückführung dieser Fremden sind vorhanden?

c)      Wenn kein Rücknahmezertifikat vorhanden ist, warum wurde von ihrem Ressort noch keines eingeholt?

d)      Wenn für die Rückbringung keine Vereinbarung zwischen Österreich und dem jeweiligen Staat vorhanden ist, warum wurde von ihrem Ressort noch keine entsprechende Vereinbarung mit dem jeweiligen Staat abgeschlossen?

e)       Ersuche um Anführung jener Staaten, wo noch keine Vereinbarung für Rückführungen abgeschlossen wurden?