931/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend

betreffend: geprüfte Modelle zur Indexierung der Familienbeihilfe

Sehr geehrter Frau Bundesministerin!

Im Ministerrat vom 2.5.2018 haben Sie gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen das Gesetz zur Indexierung der Familienbeihilfe vorgelegt, das beabsichtigte Ziel laut Ministerratsvortrag[1] ist es, die Beträge für die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge an das Preisniveau des Wohnsitzstaates des Kindes anzupassen. Mit den Änderungen im Familienlastenausgleichsgesetz und im Einkommensteuergesetz wird bei der Anpassung auf die vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlichten Werte zum vergleichende Preisniveaus für jeden einzelnen Mitgliedstaat der EU (bzw. EWR und Schweiz) im Verhältnis zu Österreich abgestellt[2].

Bereits in der Begutachtungsphase des Ministerialentwurfes gab es auch in den Stellungnahmen vorgebrachte massive Bedenken zur europarechtlichen Zulässigkeit der gewählten Indexierungsvariante.[3] Laut MdEP Heinz K. Becker (EVP) hätte Österreich der Europäischen Kommission vorgeschlagen, eine regionale Indexierung des Kindergeldes innerhalb Österreichs zu erwägen (s. APA 455 vom 16.01.2018).

In der Sitzung des Unterausschusses des Budgetausschusses zum Budgetvollzug vom 3.5.2018 berieten die Abgeordneten mit ExpertInnen (BeamtInnen) des BMFFJ bzw. des BMF ua. zu Fragen des Budgetvollzuges und der Förderungen des Ressorts. Dabei wurde von Abg. Kai Jan Krainer die Frage gestellt, ob es im Zuge der Vorbereitungen des vorgelegten Gesetzesentwurfes zur Indexierung der Familienbeihilfe auch andere vom Ressort vorbereitete Modellvarianten gegeben hätte. Seitens der Expertin Ihres Ministeriums wurde sinngemäß geantwortet, dass unter mehreren Varianten letztlich die nunmehr legistisch ausgearbeitete gewählt wurde, da diese auf Grund des in den Erläuterungen zitierten Rechtsgutachtens und des verwendeten Eurostatindex die plausibelste gewesen wäre. Präzise und wiederholte Nachfragen des Abgeordneten, ob es mehrere vom Ministerium ausgearbeitete Modellvarianten gegeben hätte und ob eine davon auch eine regionale Indexierung innerhalb Österreichs vorgesehen hätte, wurden nicht beantwortet, es wurde nur bestätigt, dass es mehrere Varianten gegeben hätte.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

1)      Wann wurde in Ihrem Ressort mit den Vorbereitungsarbeiten für die Indexierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages begonnen?

2)      Wurden andere Ressorts beigezogen, wenn ja welche bzw. welche Fachsektionen und Fachabteilungen und warum?

3)      Wurden externe Experten beigezogen, wenn ja welche, welche inhaltlichen Beiträge konnten diese liefern, wie hoch waren deren Beraterkosten (Bitte Detailaufgliederung je Experte und Jahr)? In welchen Budgetposten (Konto) sind diese externen Beraterkosten im Jahr 2017 und 2018 verbucht worden?

4)      Wurden Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, wenn ja welche? Was war die konkrete Fragestellung der in Auftrag gegebenen Gutachten? Was sind die Inhalte der Rechtsgutachten7 Wer hat diese Rechtsgutachten erstellt? In welchem Zeitraum wurden diese Rechtsgutachten beauftragt, erstellt und eingereicht? Wieviel haben diese Rechtsgutachten gekostet (bitte getrennte Aufstellung nach Rechtsgutachten, Kosten und Jahr)? In welchen Budgetposten (Konto) sind diese gutachterlichen Kosten im Jahr 2017 und 2018 verbucht worden?

5)      Welche Fachabteilung bzw. Sektion in Ihrem Ressort war mit der konzeptionellen und legistischen Ausarbeitung des Vorhabens Indexierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages betraut?

6)      Wann wurde Ihnen als Ministerin das erste Mal ein Konzept für die Indexierung der Familienbeihilfe aus der Fachabteilung/Fachsektion des Ressorts vorgelegt?

7)      Haben Sie den Auftrag gegeben dieses vorgelegte Erstkonzept um weitere Varianten zu ergänzen, wenn ja wann und um welche Varianten?

8)      Enthielt das Ihnen vorgelegte Konzept schlussendlich mehrere Varianten der Indexierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages? Wenn ja, bitte um Beschreibung der unterschiedlichen vorgelegten Varianten zur Indexierung der Familienbeihilfe bzw. des Kinderabsetzbetrages in ihrer rechtlichen Ausgestaltung, Anzahl der betroffenen Personen/Kinder und budgetären Auswirkungen?

9)      War eine vorgeschlagene Variante des Konzepts eine Indexierung der Familienbeihilfe bzw. des Kinderabsetzbetrages nach Mitgliedstaaten der EU/EWR? Wenn ja, bitte um kurze Beschreibung des Konzepts und der verwendeten Rechenmodelle (Indizes), der rechtlichen Ausgestaltung, Anzahl der betroffenen Personen/Kinder im Inland und je EU/EWR-Mitgliedstaat und budgetären Auswirkungen?

10)  War eine vorgeschlagene Variante des Konzepts eine regionale Indexierung der Familienbeihilfe bzw. des Kinderabsetzbetrages innerhalb der EU? Wenn ja, bitte um kurze Beschreibung des Konzepts und der verwendeten Rechenmodelle (Indizes), der rechtlichen Ausgestaltung, Anzahl der betroffenen Personen/Kinder im Inland und je EU -Mitgliedstaat und budgetären Auswirkungen?

 

11)  War eine vorgeschlagene Variante des Konzepts eine regionale Indexierung der Familienbeihilfe bzw. des Kinderabsetzbetrages innerhalb Österreichs? Wenn ja, bitte um kurze Beschreibung des Konzepts und der verwendeten Rechenmodelle (Indizes), der rechtlichen Ausgestaltung, Anzahl der betroffenen Personen/Kinder je Bundesland bzw. Region und budgetären Auswirkungen?

12)  Beinhaltete eine vorgeschlagene Teilvariante des Konzepts eine regionale Indexierung der Familienbeihilfe bzw. des Kinderabsetzbetrages innerhalb Österreichs? Wenn ja, bitte um kurze Beschreibung des Konzepts und der verwendeten Rechenmodelle (Indizes), der rechtlichen Ausgestaltung, Anzahl der betroffenen Personen/Kinder je Bundesland/Region und budgetären Auswirkungen?

13)  Aus welchen rechtlichen oder budgetären Gründen haben Sie sich schlussendlich politisch für die vorliegende Variante der Indexierung nach vergleichenden Preisniveaus für jeden einzelnen Mitgliedstaat (Eurostat) entschieden? Warum haben sie die anderen Varianten ausgeschlossen (bitte um kurze Detailangabe der Gründe, z.B. rechtliche, budgetäre, politische, die gegen die jeweils anderen Varianten zur Indexierung gesprochen haben)?

14)  Haben Sie als zuständige Ministerin den in der BudgetA-Sitzung vom 3.5.2018 anwesenden Beamtinnen Ihres Hauses die Weisung erteilt, dass über andere als in dem Gesetzesvorschlag zu Grunde liegende Indexierungsvarianten für die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag (also ressortintern vorbereitete Alternativen dazu, wie z.B. regionale Indexierungen), den Abgeordneten des Ausschusses keine Auskunft zu geben ist? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?



[1]  https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/797634/16_14 mrv.pdf

[2]  s. Gesetzestext https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/797634/16_14 qesetz.pdf

[3] s. Stellungnahmen zu https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00001/index.shtml