935/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Verbandsbeiträge der SV-Träger

WKÖ-Sozialversicherungsstudie zeigt, wie SV-Träger ihre Verwaltungskosten kleinrechnen

Die Sozialversicherungsstudie der Wirtschaftskammer Österreich ("Effizienzpotenti­ale in der Sozialversicherung", 2017) berichtet auf den Seiten 39 u. 40: "Es fällt auf, dass in den österreichischen „Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozial­versicherung“ der Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand nicht alle möglichen Ver­waltungskosten umfasst. Die Aufzählung expliziter Kostenpositionen ist im internatio­nalen Vergleich unvollständig. Insbesondere fehlen die der Verwaltungstätigkeit zu­geschriebenen Abschreibungen. Eine Reihe von weiteren, in der Aufzählung nicht aufgeführten Kostenpositionen werden in der Erfolgsrechnung der österreichischen SV-Träger unter „sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst. Sowohl in Deutsch­land als auch in der Schweiz sehen die entsprechenden Vorschriften eine viel brei­tere Definition von Verwaltungskosten vor."

https://news.wko.at/news/oesterreich/Studie-c-alm-Effizienz-in-der-Sozialversicherung-15.3.2017.pdf

"Sonstige betriebliche Ausgaben" => Verschiebebahnhof für Verwaltungskos­ten

Laut WKÖ-SV-Studie gewähren die "Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung", die vom BMASGK erlassen werden, den SV-Trägern also die Möglichkeit, Verwaltungsleistungen aus ihren "Verwaltungs- und Verrechnungsauf­wendungen" rauszurechnen. Spannend erscheint aber nicht nur, dass Verwaltungs­leistungen aus der Gebarungsposition "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" auf die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" verschoben werden können, sondern auch um welche Positionen es sich dabei genau handelt.

Leider veröffentlicht nachwievor nicht jeder SV-Träger Detail-Aufstellungen zu den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen", der gut aufbereitete Jahresbericht der WGKK ermöglicht jedoch einen Einblick. Dort erfährt man, dass unter "Sonstige be­triebliche Aufwendungen" beispielsweise folgende Aufwände verbucht werden: IT- Kosten (e-card, ELGA, IT-SV), Verbandsbeiträge, Subventionen/Mitgliedsbeiträge, Aufsichtsgebühren, Kosten für leerstehende Räume, Spenden, Öffentlichkeits-/Re- präsentationsaufwendungen...

https://www.wgkk.at/cdscontent/load?contentid=10008.645433&version=1507719995

Künstlich kleingerechnete Verwaltungskosten sollen gegen SV-Reformen schülzen

Pikantes Detail: Die Umgehungsmöglichkeit der Verwaltungskosten auf "Sonstige be­triebliche Aufwendungen" senkt nicht nur den "Verwaltungs- und Verrechnungsauf­wand", sondern auch die daraus resultierende offizielle SV-Verwaltungskostenquote (siehe "Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen"). Somit wird der SV und ih­ren Funktionären seit Jahren die Möglichkeit gegeben, sich mit einer künstlich klein­gerechneten Verwaltungskostenquote gegen Reformen zu wehren. "Von 100 Euro kommen fast 98 Euro den Versicherten zugute." schreibt beispielweise der ÖGB- und SV-Funktionär Manfred Anderle, in Bezugnahme auf die Quote von "Die österreichi­sche Sozialversicherung in Zahlen".

Verbandsbeiträge in den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen"

Interessant ist in diesem Zusammenhang, welche und wie viele Aufwendungen für "Verbandsbeiträge" (Annahme: Hauptverbands-Mitgliedsbeiträge) die SV-Träger auf die Gebarungsgruppe "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" verbuchen, anstatt auf den "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand". Außerdem interessieren die Überlegungen des BMASGK, weshalb die „Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung“ das Verbuchen dieser Aufwandsarten auf „Sonstige betriebli­che Aufwendungen“ ermöglichen.

Im Jahrebericht der WGKK findet sich diesbezüglich in der Erfolgsrechnung die Posi­tionen "Verbandsbeitrag" in der Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendun-

gen".

https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.643707&version=15054527408

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche Überlegungen haben das BMASGK dazu bewogen, in den "lWeisungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung" festzulegen, dass SV-Träger die Postionen "Verbandsbeitrag" auf die Gebarungsgruppe "Sonstige betrieb­liche Aufwendungen" verbuchen dürfen, anstatt auf „Verwaltungs- und Verrech­nungsaufwand“?

2.    Welche "Verbände" werden über der Position "Verbandsbeitrag" finanziert?

3.    Auf welcher Berechnungsgrundlage werden die "Verbandsbeiträge" der einzelnen SV-Träger an die jeweiligen "Verbände" ermittelt?

4.    Anzunehmen ist, dass über die Position "Verbandsbeitrag" auch der Hauptver­band finanziert wird. Wirkt der Hauptverband für die einzelnen SV-Träger verwal­tungsentlastend?

a.    wenn nein, weshalb nicht?

b.    wenn nein, welcher Nutzen ergbit sich für die SV-Träger durch den Haupt­verband?

c.    wenn ja, ist es dann nicht folgerichtig, dass die Hauptverbandsbeiträge in die Gebarungsgruppe "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" gebucht werden, anstatt auf die Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Auf­wände"?

5.    Wirken andere Verbände, die über "Verbandsbeiträge" finanziert werden, für die SV-Träger verwaltungsentlastend?

a.    wenn nein, weshalb nicht?

b.    wenn nein, welcher Nutzen ergbit sich für die SV-Träger durch diese Ver­bände?

c.    wenn ja, ist es dann nicht folgerichtig, dass diese Verbandsbeiträge in die Gebarungsgruppe "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" gebucht wer­den, anstatt auf die Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwände"?

6.    Wie hoch waren bei den einzelnen SV-Trägern die Aufwendungen für "Ver­bandsbeitrag" (exklusive Hauptverband) zwischen 2007 und 2017? (aufge­schlüsselt nach Jahr und SV-Träger)

a.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Verwal- tungs- und Verrechnungsaufwand" verbucht wurde.

b.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht wurde.

c.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf einer anderen Gebarungs­gruppe als in (a.) oder (b.) verbucht wurde? (mit Bezeichnung der Geba­rungsgruppe)

7.    Wie hoch waren bei den einzelnen SV-Trägern die Aufwendungen für Verbands­beiträge an den Hauptverband zwischen 2007 und 2017? (aufgeschlüsselt nach Jahr und SV-Träger)

a.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Verwal­tungs- und Verrechnungsaufwand" verbucht wurde.

b.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht wurde.

c.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf einer anderen Gebarungs­gruppe als in (a.) oder (b.) verbucht wurde? (mit Bezeichnung der Geba­rungsgruppe)