935/J XXVI. GP
Eingelangt am 22.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom
Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Verbandsbeiträge der SV-Träger
WKÖ-Sozialversicherungsstudie zeigt, wie SV-Träger ihre Verwaltungskosten kleinrechnen
Die Sozialversicherungsstudie der Wirtschaftskammer Österreich ("Effizienzpotentiale in der Sozialversicherung", 2017) berichtet auf den Seiten 39 u. 40: "Es fällt auf, dass in den österreichischen „Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung“ der Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand nicht alle möglichen Verwaltungskosten umfasst. Die Aufzählung expliziter Kostenpositionen ist im internationalen Vergleich unvollständig. Insbesondere fehlen die der Verwaltungstätigkeit zugeschriebenen Abschreibungen. Eine Reihe von weiteren, in der Aufzählung nicht aufgeführten Kostenpositionen werden in der Erfolgsrechnung der österreichischen SV-Träger unter „sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst. Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz sehen die entsprechenden Vorschriften eine viel breitere Definition von Verwaltungskosten vor."
https://news.wko.at/news/oesterreich/Studie-c-alm-Effizienz-in-der-Sozialversicherung-15.3.2017.pdf
"Sonstige betriebliche Ausgaben" => Verschiebebahnhof für Verwaltungskosten
Laut WKÖ-SV-Studie gewähren die "Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung", die vom BMASGK erlassen werden, den SV-Trägern also die Möglichkeit, Verwaltungsleistungen aus ihren "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwendungen" rauszurechnen. Spannend erscheint aber nicht nur, dass Verwaltungsleistungen aus der Gebarungsposition "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" auf die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" verschoben werden können, sondern auch um welche Positionen es sich dabei genau handelt.
Leider veröffentlicht nachwievor nicht jeder SV-Träger Detail-Aufstellungen zu den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen", der gut aufbereitete Jahresbericht der WGKK ermöglicht jedoch einen Einblick. Dort erfährt man, dass unter "Sonstige betriebliche Aufwendungen" beispielsweise folgende Aufwände verbucht werden: IT- Kosten (e-card, ELGA, IT-SV), Verbandsbeiträge, Subventionen/Mitgliedsbeiträge, Aufsichtsgebühren, Kosten für leerstehende Räume, Spenden, Öffentlichkeits-/Re- präsentationsaufwendungen...
https://www.wgkk.at/cdscontent/load?contentid=10008.645433&version=1507719995
Künstlich kleingerechnete Verwaltungskosten sollen gegen SV-Reformen schülzen
Pikantes Detail: Die Umgehungsmöglichkeit der Verwaltungskosten auf "Sonstige betriebliche Aufwendungen" senkt nicht nur den "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand", sondern auch die daraus resultierende offizielle SV-Verwaltungskostenquote (siehe "Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen"). Somit wird der SV und ihren Funktionären seit Jahren die Möglichkeit gegeben, sich mit einer künstlich kleingerechneten Verwaltungskostenquote gegen Reformen zu wehren. "Von 100 Euro kommen fast 98 Euro den Versicherten zugute." schreibt beispielweise der ÖGB- und SV-Funktionär Manfred Anderle, in Bezugnahme auf die Quote von "Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen".
Verbandsbeiträge in den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen"
Interessant ist in diesem Zusammenhang, welche und wie viele Aufwendungen für "Verbandsbeiträge" (Annahme: Hauptverbands-Mitgliedsbeiträge) die SV-Träger auf die Gebarungsgruppe "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" verbuchen, anstatt auf den "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand". Außerdem interessieren die Überlegungen des BMASGK, weshalb die „Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung“ das Verbuchen dieser Aufwandsarten auf „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ermöglichen.
Im Jahrebericht der WGKK findet sich diesbezüglich in der Erfolgsrechnung die Positionen "Verbandsbeitrag" in der Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendun-
gen".
https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.643707&version=15054527408
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Welche Überlegungen haben das BMASGK dazu bewogen, in den "lWeisungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung" festzulegen, dass SV-Träger die Postionen "Verbandsbeitrag" auf die Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbuchen dürfen, anstatt auf „Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand“?
2. Welche "Verbände" werden über der Position "Verbandsbeitrag" finanziert?
3. Auf welcher Berechnungsgrundlage werden die "Verbandsbeiträge" der einzelnen SV-Träger an die jeweiligen "Verbände" ermittelt?
4. Anzunehmen ist, dass über die Position "Verbandsbeitrag" auch der Hauptverband finanziert wird. Wirkt der Hauptverband für die einzelnen SV-Träger verwaltungsentlastend?
a. wenn nein, weshalb nicht?
b. wenn nein, welcher Nutzen ergbit sich für die SV-Träger durch den Hauptverband?
c. wenn ja, ist es dann nicht folgerichtig, dass die Hauptverbandsbeiträge in die Gebarungsgruppe "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" gebucht werden, anstatt auf die Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwände"?
5. Wirken andere Verbände, die über "Verbandsbeiträge" finanziert werden, für die SV-Träger verwaltungsentlastend?
a. wenn nein, weshalb nicht?
b. wenn nein, welcher Nutzen ergbit sich für die SV-Träger durch diese Verbände?
c. wenn ja, ist es dann nicht folgerichtig, dass diese Verbandsbeiträge in die Gebarungsgruppe "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" gebucht werden, anstatt auf die Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwände"?
6. Wie hoch waren bei den einzelnen SV-Trägern die Aufwendungen für "Verbandsbeitrag" (exklusive Hauptverband) zwischen 2007 und 2017? (aufgeschlüsselt nach Jahr und SV-Träger)
a. jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Verwal- tungs- und Verrechnungsaufwand" verbucht wurde.
b. jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht wurde.
c. jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf einer anderen Gebarungsgruppe als in (a.) oder (b.) verbucht wurde? (mit Bezeichnung der Gebarungsgruppe)
7. Wie hoch waren bei den einzelnen SV-Trägern die Aufwendungen für Verbandsbeiträge an den Hauptverband zwischen 2007 und 2017? (aufgeschlüsselt nach Jahr und SV-Träger)
a. jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" verbucht wurde.
b. jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht wurde.
c. jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf einer anderen Gebarungsgruppe als in (a.) oder (b.) verbucht wurde? (mit Bezeichnung der Gebarungsgruppe)