937/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.05.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Auswirkungen der Indexierung der Familienbeihilfe auf die österreichische Außenwirtschaft

 

Im Ministerrat der Österreichischen Bundesregierung wurde eine Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder beschlossen. Und das trotz aller Kritik, die von Europarechtsexpert_innen, Politiker_innen, Betroffenen und anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geäußert wurde. Die zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen hat bereits im Jänner eine eingehende Prüfung angekündigt: „Wir nehmen diese Ankündigung zur Kenntnis und werden die Gesetze auf ihre EU-Rechts-Konformität prüfen, wenn sie einmal angenommen sind“, wurde in Brüssel bekannt gegeben.

Neben rechtlichen Bedenken, wonach die geplante Indexierung in der derzeitigen Form nicht mit EU-Recht konform ist, wird eine solche Vorgangsweise auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und damit der Wirtschaft haben. Der slowakische Sozialminister Jan Richter hat angesichts der geplanten Maßnahme bereits von einem "Ende der EU" gesprochen. Die Position der Visegrad-Gruppe (Slowakei, Polen, Ungarn und Tschechien) sei in dieser Frage völlig einheitlich, auch die baltischen Länder, sowie Italien, Portugal und Spanien hätten sich den Einwänden angeschlossen (Die Presse, 15.01.2018).

Nun kommen auch aus Rumänien kritische Stimmen. Der rumänische EU-Parlamentarier Daniel Buda hat Österreich und dem österreichischen Bundeskanzler via Facebook-Post ganz explizit zu Recht gewiesen: Die österreichische Regierung beute (seit Jahrhunderten) rumänische Arbeitskräfte aus, gleichzeitig bekämen österreichische Unternehmen in Rumänien Steuererleichterungen und andere Vorteile. Er nennt sogar beispielhaft Unternehmen, die - sollte die Indexierung tatsächlich kommen - Gegenmaßnahmen zu spüren bekommen könnten (https://www.facebook.com/pnl.cluj/posts/992726057561084). Auch in einigen rumänischen Tageszeitungen wurden Berichte veröffentlicht, die in eine ähnliche Richtung gehen (u.a. in der Gazeta de Cluj, am 8.Mai).

Die österreichische Wirtschaft hat in den letzten Jahren massiv in osteuropäischen Staaten investiert, die nun am meisten von der Indexierung betroffen sein werden: 2016 flossen rund 273 Millionen Euro an Familienbeihilfe ins Ausland. 80 Millionen davon nach Ungarn, 63 Millionen Euro in die Slowakei, 38 Millionen nach Polen  und 32 Millionen nach Rumänien.

Auch wenn etwaige unfaire Behandlungen gegenüber österreichische Unternehmen ebenfalls EU-rechtswidrig wären, so kostet die Beeinspruchung viel Geld und Zeit. Es ist also zu erwarten, dass sich die wirtschaftlichen Beziehungen zu diesen Staaten durch die geplante Indexierung massiv verschlechtern werden. Dort tätige österreichische Unternehmen werden die Kosten der österreichischen Familienpolitik tragen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche Strategien ergreift das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, um wirtschaftliche Nachteile, die duch die Indexierung der Familienbeihilfe entstehen können, abzufedern?

2.    Gibt es Prognosen bezüglich zu erwartenden Verlusten, die durch die Indexierung verursacht werden können?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Welche Maßnahmen werden von Seiten des BMDW getroffen, um Unternehmen, die osteuropäischen Mitgliedstaaten tätig sind und unfair behandelt werden, zu unterstützen?

4.    Ist Ihrem Ministerium die Wortmeldung des rumänischen Europaabgeordenten Danien Buda bekannt?

a.    Wenn ja, waren Sie mit den zuständigen rumänischen Stellen diesbezüglich in Kontakt?

b.    Wenn nein, gedenken Sie hier eine offizielle Protestnote im Intersse des Schutzes eines fairen Wettbewerbes für österreichische Unternehmen in Rumänien einzubringen?

                                  i.    Wenn ja, wann?

                                ii.    Wenn nein, warum nicht und was unternehmen Sie anstelle dessen?