941/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.05.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen

an Bundesminister für Inneres

betreffend Schulungen im Bereich der Gewaltprävention an Polizeischulen

 

Frauen sind in Österreich nach wie vor häufig von Gewalt betroffen. Schätzungen gehen davon aus, dass 90 Prozent aller Gewalttaten in der Familie oder im sozialen Nahraum ausgeübt werden. Die Dunkelziffer bei familiärer Gewalt ist sehr hoch, Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass jede fünfte Frau bereits Gewalt in einer Beziehung erlebt hat. Wenngleich Österreich häufig international als Vorreiter gesehen wird, wenn es um Gewaltschutz und das Gewaltschutzsgesetz geht, gibt es hierzulande noch Handlungs- und Verbesserungsbedarf. Das hat der GREVIO-Bericht des Europarates einmal mehr gezeigt. Unter anderem wird in diesem Bericht aufgezeigt, dass Österreich vor allem im Bereich der Gewaltprävention Nachholbedarf hat. So gibt es beispielsweise keine ausreichenden verpflichtenden Schulungen und Module im Bereich Gewaltschutz und -prävention für Gesundheitsberufe, Staatsanwälte, Richter und Anwälte. Auch was die Ausbildung und Schulung der Exekutive angeht, fürchtet der Europarat einen Qualitätsverlust aufgund von Einsparungen.

Ein erster solcher Schritt dürfte 2017 stattgefunden haben, als die Österreichischen Frauenhäuser darüber informiert wurden, von nun an nur noch unentgeltlich und freiwillig Schulungen an Polizeischulen durchführen zu dürfen. De facto hat man damit eine Zusammenarbeit beendet, die seit über 20 Jahren erfolgreich und wichtig war, weil sie den Boden für ein enges Zusammenarbeiten zwischen Polizei und Frauenhäusern bereitet hat.

"Frauenhäuser sind ein wichtiger Bestandteil des Gewalt- und Opferschutzes und angehende Polizistinnen und Polizisten müssen auch weiterhin über die wichtige Rolle und Bedeutung der Frauenhäuser informiert und geschult werden.", schreiben die Frauenhäuser in einem Brief ans BMI vom 6.November 2017, der bisher unbeantwortet blieb. Und weiter: "Diese Einsparungsmaßnahmen, die Reduzierung der Stunden, das „Hinausdrängen“ und die gänzliche Streichung des Honorars für die Referentinnen aus den Frauenhäusern bei der Polizeigrundausbildung können und wollen wir daher nicht akzeptieren und hinnehmen. (...) Einsparungen in diesem wichtigen Bereich sind äußerst kontraproduktiv und führen zu einer wesentlichen Verschlechterung in der Zusammenarbeit zwischen Polizei und Opferschutzeinrichtungen und vor allem zur Verminderung des Opferschutzes."

Problematisch ist diese Entwicklung insofern, als dass man davon ausgehen kann, dass durch Kürzungen im Bereich der Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen im Gewaltschutzbereich das Thema der (häuslichen) Gewalt an Frauen und Kindern an Stellenwert eingebüßt hat. Fraglich ist deshalb, warum es gerade in diesem Bereich Einsparungen gibt und wie man gedenkt einer Verschlechterung der Standards im Gewaltschutz entgegenzuwirken.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie begründet das Bundesministerium für Inneres das Beenden der Kooperation mit den Österreichischen Frauenhäusern?

2.    Wie begründet man die Reduktion der Stundenzahl der Schulungen zum Thema Gewaltprävention von 16 auf 12 Stunden?

a.    Welche Kosteneinsparungen ergeben sich dadurch?

b.    Welche Angebote werden geschaffen, um die durch die reduzierten Studenanzahl entfallenen Inhalte zu ersetzen und zu vermitteln?

3.    Wie viele Schulungen im Bereich Gewaltschutz und -prävention wurden seit 2010 "freiwillig und unentgeltlich" durchgeführt?

a.    Von wem und wann wurden diese Schulungen jeweils durchgeführt? (Bitte um Auflistung nach Trägerorganisation oder Vortragendem, Bundesland und Beschreibung der Leistung)

4.    Wie viele Schulungen im Bereich Gewaltschutz und -prävention wurden seit 2010 durchgeführt? (Bitte um Auflistung nach Bundesland, Vertragspartner_in, Auftragsvolumen und Beschreibung der Leistung)

a.    Welche konkreten Inhalte werden in diesen Schulungen vermittelt?

5.    Wie begründet das Bundesministerium für Inneres die dargelegten Kürzungen der Mittel im Gewaltschutzbereich im Angesichts der Empfehlung des Europarates, eine nachhaltige und stabile Finanzierung für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gemeinsam mit spezialisierten Frauenschutzeinrichtungen zu gewährleisten?

6.    Welche Strategien und Maßnahmen trifft das Bundesministerium für Inneres, um eine nachhaltige und stabile Finanzierung für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Gewaltschutzbereich zu gewährleisten?

a.    Gibt es Bestrebungen, diese gewaltschutzsspezifischen Angebote weiter auszubauen und wenn ja, welche?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Gibt es festgelegte Mindeststandards und Ausbildungsinhalte, um die Qualität der durchgeführten Schulungen zu gewährleisten?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht und ist es angedacht solche festzulegen?