959/J XXVI. GP

Eingelangt am 01.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für die Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumen­tenschutz

betreffend Krankenkassen: Überall Selbstbehalte

Die Diskussion, ob in der österreichischen Krankenversicherung Selbstbehalte einge­hoben werden sollen oder nicht, führt in Österreich immer wieder zu hitzigen Mei­nungsverschiedenheiten. Was dabei selten bekannt wird, ist der Fakt, dass eigentlich keine einzige Krankenkasse auf Selbstbehalte zur Finanzierung der laufenden Aus­gaben verzichtet. Sei es in Form von Selbstbehalten bei Arztbesuchen, bei Arznei­mittelverschreibungen („Rezeptgebühren“) oder nicht ausgabendeckenden Zuschüs­sen.

Im Grunde genommen handelt es sich um eine Scheindiskussionen mit viel künstli­cher Aufregung. Gleichzeitig übersieht man die Entwicklungen in anderen Kranken­kassensystemen, die dem österreichischen System in der Regel einige Jahrzehnte voraus sind, weil dort die Akteure lösungsorientierter sind. In der Schweiz, den Nie­derlanden und Deutschland lässt man nämlich die einzelnen Versicherten selbst dar­über entscheiden, ob sie sich via Selbstbehalts-Modellen oder Vollversicherungs-Mo- dellen versichern wollen. In den beiden zuerstgenannten Ländern ist die Selbstbetei­ligung via "Franchise'-Stufen bzw. Baukasten-Versicherungen bereits ziemlich aus­gereift.

Beim Blick ins Ausland sieht man also sehr deutlich, was möglich ist. Zu einer sol­chen Innovationskraft ist aber die österreichische Sozialversicherung nicht in der Lage. Das Wort "Wahlfreiheit" ist in unserem zwangskammerndurchsetzten System nämlich mittlerweile ein Schimpfwort. Und während der Wettbewerb das holländi­sche, das schweizerische und das deutsche Kassensystem beflügelt hat, ist unser wettbewerbsfeindliches Kassensystem völlig erstarrt. Veränderung, Innovation und Wettbewerb sind in der österreichischen SV praktisch nicht vorgesehen, und jeder der sie fordert, wird von den Zwangskämmerern gnadenlos verunglimpft.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Gibt es gesetzliche österreichische Krankenversicherungen bei denen man zwi­schen Vollversicherungs- und Selbstbehalts-Modell wählen kann?

a.    Wenn ja, welche?

2.    In den KV-Erfolgsrechnungen findet man bezüglich Selbstbehalten den Geba­rungsabschnitt "Gebühren, Kostenbeteiligungen und Behandlungsbeiträge". Wel­che Selbstbehalte gibt es derzeit bei den einzelnen KV-Trägern?

3.    Wie viel wurde zwischen 2007 und 2017 über Gebarungsabschnitt "Gebühren, Kostenbeteiligungen und Behandlungsbeiträge" eingenommen? (Darstellung jähr­lich und nach KV-Träger)

a.    Wie viel über Rezeptgebühren?

b.    Wie viel über Service-Entgelt?

c.    Wie viel über Kostenbeteiligungen?

d.    Wie viel über Behandlungsbeiträge bzw. Kostenanteile?

4.    Waren im Gebarungsabschnitt "Gebühren, Kostenbeteiligungen und Behand­lungsbeiträge" sämtliche Eigenbeiträge der Versicherten abgebildet, sofern es sich um Leistungen aus dem Leistungskatalog handelte und diese bei einem Ver­tragsarzt in Anspruch genommen wurden?

a. Wenn nein, wie hoch waren zwischen 2007 und die 2017 die Eigenbei­träge der Versicherten, die nicht im Gebarungsabschnitt "Gebühren, Kos­tenbeteiligungen und Behandlungsbeiträge" abgebildet waren? (Darstel­lung jährlich und nach KV-Träger)

i. Um welche Leistungen aus dem Leistungskatalog handelte es sich dabei? (je KV-Träger)

5.    Wenn für bestimmte Leistungen lediglich Kostenzuschüsse gewährt wurden, wur­den die Eigenbeiträge der Versicherten von den KV-Trägern dokumentiert und im Gebarungsabschnitt "Gebühren, Kostenbeteiligungen und Behandlungsbeiträge" abgebildet? (vorausgesetzt: Leistung aus Leistungskatalog bei Vertragsarzt)

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn nein, wie hoch waren zwischen 2007 und 2017 die entsprechenden Kostenzuschüsse für diese Leistungen? (Darstellung jährlich und nach KV- Träger)

i. Um welche Leistungen aus dem Leistungskatalog handelte es sich dabei? (je KV-Träger)

6.    Wie hoch waren zwischen 2007 und 2017 die Rechnungsbeträge, die im Rahmen von Wahlarzt-Kontakten von den Versicherten bei den KV-Trägern eingebracht wurden? (Darstellung jährlich und nach KV-Träger)

7.    Wie hoch waren zwischen 2007 und 2017 die Beträge, die im Rahmen von Wahl­arzt-Kontakten von den KV-Trägern an die Versicherten refundiert wurden? (Dar­stellung jährlich und nach KV-Träger)

8.    Wie viele Anspruchsberechtigte waren jährlich zwischen 2007 und 2017 bei den einzelnen KV-Trägern versichert? (Darstellung jährlich und nach KV-Träger)

9.    Wie viele Anspruchsberechtigte waren jährlich zwischen 2007 und 2017 bei den einzelnen KV-Trägern mehrfach-versichert? (Darstellung jährlich und nach KV- Träger)

10. Wie hoch war jährlich zwischen 2007 und 2017 die Summe der KV-Beitrags- grundlagen bzw. die Summe der "beitragspflichtigen Einkommen" bei den einzel­nen KV-Trägern? (Darstellung jährlich und nach KV-Träger)