960/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.06.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend

betreffend 100 zusätzliche Plätze für von Gewalt betroffene Frauen

 

"Es macht mich sehr betroffen, wie viele Frauen jährlich Opfer von Gewalttaten werden. Daher ist es mir ein besonderes Anliegen, das Betreuungsangebot auszubauen", so die Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß, laut einem Bericht im Standard vom 8.2.2018.

"Mir sind Frauenthemen ein wichtiges Anliegen. Mir persönlich, und mir als Frauenministerin. Zu viele Frauen sind noch immer Opfer von Gewalt, von häuslicher Gewalt und von Sexualdelikten", so Bundesministerin Bogner-Strauß in einer Aussendung des Bundeskanzleramtes vom 8. März 2018.

In ihrem Regierungsprogramm (S. 107) fordert die aktuelle Bundesregierung im Bereich Gewaltprävention für Frauen Folgendes:

·        Österreichweiter Ausbau von Akutintervention bei Gewalt gegen Frauen und Kinder

·        Weiterer Ausbau von Notunterkünften für Frauen und Kinder

·        Interministerielle Arbeitsgruppe NAP gegen Gewalt an Frauen fortsetzen

·        Evaluierung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der Gewaltschutzzentren

Anfang des Jahres wurden daher 100 zusätzliche Betreuungsplätze für von Gewalt betroffene Frauen bis zum Jahr 2022 angekündigt.

Im Budgetvoranschlag für die Jahre 2018 und 2019 ist dieser Ausbau noch nicht abgebildet. Im Gegenteil, das von der Regierung angestrebte Wirkungsziel im Bereich der Gewaltprävention liegt für die kommenden Jahre unter dem Wert, der in den Jahren 2015 und 2016 schon hergestellt war.

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Eine entsprechende Willensbekundung der Regierungsfraktionen in Form eines Entschließungsantrags wurde von allen Fraktionen einstimmig beschlossen. Eine Konkretisierung der Pläne ist die Regierung bisher aber schuldig geblieben, wenngleich sie von den Oppositionsparteien vehement gefordert wurde. Die Regierung hat den Antrag 199/A(E) von NEOS und den anderen Oppositionsparteien, wonach ausreichend budgetäre Mittel für den geplanten Ausbau dafür zur Verfügung gestellt werden sollen, im Gleichbehandlungsausschuss vertagt. Ein entsprechender NEOS-Abänderungsantrag zum Regierungsantrag, der eine Budgetierung im nächsten Bundesbudget vorgesehen hat, wurde im Ausschuss abgelehnt. Ein dritter gemeinsamer Abänderungsantrag der Oppositionsfraktionen, wonach Mittel im aktuellen Budget umgeschichtet werden sollen, um so schnell wie möglich die versprochenen Plätze ausbauen zu können, wurde ebenfalls abgelehnt.

Die Tatsache, dass die Bundesregierung zwar einen Ausbau der Plätze ankündigt, aber weder einen Plan vorlegt noch in den nächsten zwei Jahren Geld in die Hand nehmen will, führt unweigerlich zu Zweifeln an der Ernsthaftigkeit, die Maßnahme auch tatsächlich umzusetzen. Zumal jeder Versuch einer Konkretisierung des Vorhabens und damit der Garantie, dass dieses auch wirklich umgesetzt wird, abgeschmettert wurde.

Es wurde von Ministerin Bogner-Strauß lediglich am 17. Mai erklärt, dass man derzeit Informationen einhole und Gespräche mit den Ländern führe, um im Vorfeld abzuklären, wo genau die Plätze gebraucht werden. Zusätzlich arbeite man weiter zum Thema, wie Opfer noch besser unterstützt werden können, und um den Frauen Sicherheit und Stabilität zu geben (Parlamentskorrespondenz, 17.5.2018).

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Gibt es schon Ergebnisse der Gespräche mit den Bundesländern und wenn ja, welche?

a.    Wenn nein, warum nicht und warum verzögern sich die Gespräche?

b.    Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

 

2.    Was sind die nächsten Schritte, sobald die Bedarfsprüfung abgeschlossen ist?

a.    Welchen konkreten Zeitplan gibt es dafür?

b.    Welche budgetären Mittel gibt es dafür?

c.    Woher kommen diese Mittel?

 

3.    Wo herrscht nach Ihrem derzeitigen Informationsstand Bedarf an zusätzlichen Plätzen für von Gewalt betroffene Frauen? (Bitte um Aufzählung nach Bundesländern, Bezirken und Bedarf an Plätzen)

 

4.    Mit welchen Kosten rechnet man seitens ihres Ressorts hinsichtlich der Schaffung von 100 zusätzlichen Betreuungsplätzen?

a.    Aus welchen Töpfen wird die Finanzierung für dieses Vorhaben kommen?

b.    Wann werden diese Mittel zur Verfügung gestellt?

 

5.    Welche Maßnahmen ergreifen Sie als Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, um sicherzustellen, dass auch die Bundesländer ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen?

 

6.    Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen, sollten die Länder nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen

 

7.    Welche Maßnahmen werden ergriffen, um "Opfer noch besser zu unterstützen und um den Frauen Sicherheit und Stabilität zu geben" (Bundesministerin Bogner-Strauß, 17.5.2018)?

a.    Bis wann ist mit der Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen zu rechnen?

b.    Welche budgetären Mittel stehen dafür zur Verfügung?

 

8.    Welche Strategie verfolgt man von Seiten Ihres Ressorts – abgesehen von den angekündigten 100 zusätzlichen Plätzen für von Gewalt betroffenen Frauen – um Gewaltschutz und -prävention auszubauen?

a.    Welche konkreten Schritte werden gesetzt, um die Istanbulkonvention, bzw. die Empfehlungen des GREVIO-Komitees vollständig umzusetzen?

b.    Bis wann werden die einzelnen Maßnahmen umgesetzt?

c.    Wie werden die einzelnen Maßnahmen finanziert?

 

9.    Welche konkreten Maßnahmen ergreifen Sie, um vor allem den Bereich der Gewaltprävention auszubauen?

a.    Bis wann?

 

10. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Täterarbeit auszubauen?

a.    Bis wann werden diese Maßnahmen umgesetzt?

b.    Wie hoch sind die Kosten für die jeweiligen Maßnahmen?

c.    Wie werden die jeweiligen Maßnahmen finanziert?

 

11. Welche weiteren Schwerpunkte setzt Ihr Ressort in der aktuellen Legislaturperiode, um den österreichischen Gewaltschutz weiter zu verbessern?

a.    Wo spiegeln sich diese im Budget wider?

 

12. Wie viele Plätze in Übergangswohnungen gibt es derzeit für Frauen, die Opfer von Gewalt sind? (Bitte um Auflistung nach Bundesländern, Bezirk und Plätzen)

 

13. Wie viele Betroffene wurden dort durchschnittlich pro Jahr untergebracht? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Bundesländern, Bezirk und Geschlecht der Betroffenen)

a.    Wie viele davon waren Kinder? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Bundesländern, Bezirk und Geschlecht der Betroffenen)

b.    Wie hoch waren die durchschnittlichen jährlichen Kosten für Übergangswohnungen? (Bitte um Auflistung nach Jahr ab 2010, Bundesländern und Bezirk)

 

14. Wie viele zusätzliche Plätze werden benötigt, um die Versorgung und Betreuung dieser Betroffenen zu gewährleisten bzw. verbessern?

a.    Wo werden diese Plätze gebraucht?

b.    Wann werden diese Plätze geschaffen?

c.    Wie werden diese Plätze finanziert?