961/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.06.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Ausweitung der Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft auf ausgelagerte Rechtsträger analog zu jener des Rechnungshofes

Im Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2017 zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung stellte die Volksanwaltschaft im Kapitel 2.12 u.a. folgendes fest:

„Wie auch schon in den letzten Jahren gab es auch im aktuellen Berichtsjahr zahlreiche Beschwerden gegen ausgegliederte Rechtsträger, wie insbesondere den ÖBB-Konzern, die GIS Gebühren Info Service GmbH und die Post AG. Die VA versteht sich in Bezug auf die genannten ausgegliederten Unternehmen seit vielen Jahren als niederschwellige Anlaufstelle, die zur Sachverhaltsfeststellung beitragen will und zwischen den Beschwerde führenden Personen und den Unternehmen zu vermitteln versucht. Das ändert aber nichts daran, dass ihr keine Prüfkompetenz zukommt und die Entscheidung, ob und wie auf Interventionen der VA reagiert wird, allein den betroffenen Unternehmen obliegt.

Leider führt die von der VA schon seit vielen Jahren kritisierte fehlende Prüfzuständigkeit immer wieder dazu, dass der VA eine effektive Unterstützung bei Unzulänglichkeiten nicht immer möglich ist. Unter diesem Gesichtspunkt ist es rechtspolitisch nicht nachvollziehbar, weshalb die Prüfzuständigkeit der VA nicht endlich jener des RH angeglichen wird.“

Aus den hier dargelegten Gründen richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage

1.      Ist Ihnen bekannt, dass die VA seit Jahren die fehlende Prüfzuständigkeit bei ausgegliederten Rechtsträgern im Bereich des BMVIT beanstandet?

2.      Wurde mit Maßnahmen wie der Ausarbeitung eines diesbezüglichen Ministerialentwurfs in ho. Ressort bereits begonnen und wenn „ja“, wann wird dieser dem Nationalrat zugeleitet? Wenn „nein“, weshalb nicht?

3.      Werden bzw. wurden andere Maßnahmen diesbezüglich gesetzt und wenn „ja“, welche?