962/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.06.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Änderung der Zählweise bei der Kinderbeförderung in Omnibussen im Kraftfahrlinienverkehr

Im Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2017 zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung stellte die Volksanwaltschaft im Kapitel 2.12 u.a. folgendes fest:

„Weiterhin nicht umgesetzt ist die von der VA geforderte Änderung der Zählweise bei der Kinderbeförderung in Omnibussen im Kraftfahrlinienverkehr. Gemäß § 106 Abs. 1 KFG sind drei Kinder unter 14 Jahren als zwei Personen und Kinder unter sechs Jahren gar nicht zu zählen. Mangels Sitzplätzen ist die Beförderung in oft überfüllten Schulbussen für die Kinder nicht nur beschwerlich, sondern die VA sieht darin auch eine untragbare Gefahr für deren Sicherheit.“

Folglich richten die Unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage

1.      Ist Ihnen die o.a. Kritik der VA bekannt?

2.      Wurde mit Maßnahmen wie der Änderung des § 106 Abs. 1 KFG in ho. Ressort bereits begonnen und wenn „ja“, wann wird ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf dem Nationalrat zugeleitet? Wenn „nein“, weshalb nicht?

3.      Werden bzw. wurden seitens ho. Ressorts andere Maßnahmen diesbezüglich gesetzt und wenn „ja“, welche?