982/J XXVI. GP
Eingelangt am 06.06.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen,
an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung
und Justiz,
betreffend das Datenschutzgesetz idF BGBl. I Nr. 24/2018
Wie mehrere Medien berichten, könnten die Verwässerungen bei der innerstaatlichen Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU bescheren. Damit rechnet der Verfassungsdienst des Justizministeriums, wie ebenso berichtet wird.
Die zuständige EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung soll in einem Brief Bedenken bezüglich der österreichischen DSGVO-Umsetzung angemeldet haben.
In Hinblick auf diese Situation ergeht daher an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz als gem. BMG zuständig für allgemeine Angelegenheiten der Rechtsordnung,und der Legistik, sowie gem. § 68 DSG 2018 auch für den Vollzug des DSG 2018, folgende
Anfrage:
1) Gibt es ein diesbezügliches Schreiben von Organen der EU?
2) Wenn ja, wann ist es eingetroffen?
3) Welchen Inhalt hat das Schreiben, insbesondere, welche innerstaatlichen Regelungen des DSG werden kritisiert? Bitte um Auflistung der kritisierten Gesetzesstellen Punkt für Punkt.
4) Wird darin auf ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren hingewiesen?
5) Warum wurde nicht vorweg auf die Widersprüche zur DSGVO aufmerksam gemacht?
6) Was wird unternommen, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden?
7) Werden die großzügigen Ausnahmen für staatliche Einrichtungen und Journalisten, aber auch das Prinzip „Verwarnen statt strafen“, das Österreich in der Umsetzung der EU-Verordnung angewandt hat, wieder abgeschafft?