982/J XXVI. GP

Eingelangt am 06.06.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen,

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung

und Justiz,

betreffend das Datenschutzgesetz idF BGBl. I Nr. 24/2018

Wie mehrere Medien berichten, könnten die Verwässerungen bei der innerstaatli­chen Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Österreich ein Ver­tragsverletzungsverfahren seitens der EU bescheren. Damit rechnet der Verfas­sungsdienst des Justizministeriums, wie ebenso berichtet wird.

Die zuständige EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung soll in einem Brief Bedenken bezüglich der österreichischen DSGVO-Umsetzung an­gemeldet haben.

In Hinblick auf diese Situation ergeht daher an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz als gem. BMG zuständig für allgemeine Angele­genheiten der Rechtsordnung,und der Legistik, sowie gem. § 68 DSG 2018 auch für den Vollzug des DSG 2018, folgende

Anfrage:

1)    Gibt es ein diesbezügliches Schreiben von Organen der EU?

2)    Wenn ja, wann ist es eingetroffen?

3)    Welchen Inhalt hat das Schreiben, insbesondere, welche innerstaatlichen Re­gelungen des DSG werden kritisiert? Bitte um Auflistung der kritisierten Geset­zesstellen Punkt für Punkt.

4)    Wird darin auf ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren hingewiesen?

5)    Warum wurde nicht vorweg auf die Widersprüche zur DSGVO aufmerksam gemacht?


6)    Was wird unternommen, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden?

7)    Werden die großzügigen Ausnahmen für staatliche Einrichtungen und Journa­listen, aber auch das Prinzip „Verwarnen statt strafen“, das Österreich in der Umsetzung der EU-Verordnung angewandt hat, wieder abgeschafft?