986/J XXVI. GP

Eingelangt am 07.06.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kosten für das EU-Ratstreffen in Innsbruck

Im Februar 2018 wurde bekannt, dass das für den 11.-13. Juli 2018 anberaumte Ratstreffen der EU Innen- und Justizminister nicht wie vorgesehen in Wien, sondern in Innsbruck stattfinden soll. Laut Medienberichten fand die Verlegung auf Drängen von Innenminister Herbert Kickl statt. Diese Verlegung soll angeblich zu hohen Mehrkosten geführt haben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie hoch sind die Gesamtkosten des Ratstreffens und etwaigen damit zusam­menhängenden Konferenzen in Innsbruck? (Bitte um Aufgliederung nach Kosten­punkten wie Hotelkosten, Miete von Veranstaltungsräumen, Reise- und Trans­portkosten etc.)

2.    Aus welchen Mitteln werden diese gedeckt?

3.    Entstanden der Republik durch die Verlegung des Ratstreffens und etwaigen da­mit zusammenhängenden Konferenzen von Wien nach Innsbruck Mehrkosten?

a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe? (Bitte um detaillierte Aufgliederung nach Kostenpunkten wie Stornogebühren, Reise und Transportkosten etc.)

4.    Durch welche Mittel werden diese Mehrkosten gedeckt?

5.    Stellt das BMI budgetäre Mittel für das Ratstreffen zu Verfügung? Wenn ja, in welchem Ausmaß?