986/J XXVI. GP
Eingelangt am 07.06.2018
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres
betreffend Kosten für das EU-Ratstreffen in Innsbruck
Im Februar 2018 wurde bekannt, dass das für den 11.-13. Juli 2018 anberaumte Ratstreffen der EU Innen- und Justizminister nicht wie vorgesehen in Wien, sondern in Innsbruck stattfinden soll. Laut Medienberichten fand die Verlegung auf Drängen von Innenminister Herbert Kickl statt. Diese Verlegung soll angeblich zu hohen Mehrkosten geführt haben.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wie hoch sind die Gesamtkosten des Ratstreffens und etwaigen damit zusammenhängenden Konferenzen in Innsbruck? (Bitte um Aufgliederung nach Kostenpunkten wie Hotelkosten, Miete von Veranstaltungsräumen, Reise- und Transportkosten etc.)
2. Aus welchen Mitteln werden diese gedeckt?
3. Entstanden der Republik durch die Verlegung des Ratstreffens und etwaigen damit zusammenhängenden Konferenzen von Wien nach Innsbruck Mehrkosten?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe? (Bitte um detaillierte Aufgliederung nach Kostenpunkten wie Stornogebühren, Reise und Transportkosten etc.)
4. Durch welche Mittel werden diese Mehrkosten gedeckt?
5. Stellt das BMI budgetäre Mittel für das Ratstreffen zu Verfügung? Wenn ja, in welchem Ausmaß?