1003/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.06.2018
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Anfrage

Dringliche Anfrage

gem. § 93 Abs. 1 GOG

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Stephanie Krisper, Alma Zadić
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Innenminister Kickl gefährdet die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher“

Bei der BVT-Hausdurchsuchung am 28. Februar 2018 sind, wie der „Falter“ berichtete, überaus sensible Daten beschlagnahmt und mitgenommen worden:

·        Eine komplette Liste der Informanten und Informationsquellen des BVT (die sogenannte ZQB-Datenbank)

·        Der Inhalt des Kommunikationsnetzwerkes des BVT mit anderen befreundeten Sicherheitsbehörden (das sogenannte „Netzwerk Neptun“). Dieses Netzwerk enthält u.a. Daten des deutschen Bundesnachrichtendienstes und

·        19 Gigabyte Daten aus der Extremismus-Abteilung, in der u.a. umfassend die Umtriebe der rechtsextremen Szene in Österreich beobachtet und dokumentiert wurden und werden

All diese hochsensiblen Daten hätten niemals das BVT verlassen dürfen.

Eine Aufstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVTs inklusive der verdeckten Ermittler befindet sich im staatsanwaltschaftlichen Akt. Des Weiteren befindet sich im staatsanwaltlichen Akt die Dokumentation der Hausdurchsuchungen. Darin finden sich zum Beispiel auch Privatadressen von wichtigen BVT-MitarbeiterInnen samt Grundrisse ihrer Wohnungen und Fotos ihrer Wohnungen.

Der staatsanwaltliche Akt unterliegt der Akteneinsicht. Das heißt, dass Beteiligte Einsicht in all diese hochsensiblen und teils höchst geheimen Daten nehmen können – ein Beteiligter ist aufgrund der Passaffäre Nordkorea. Diese Liste der MitarbeiterInnen des BVT, sowie die Dokumentation der Hausdurchsuchungen ist bereits in „falsche Hände“ (z.B. an JournalistInnen) geraten. Mittlerweile verbreiten sich Aktenteile unkontrolliert.

Das ist ein nachrichtendienstlicher und sicherheitspolitischer Super-Gau. Durch diese – von BM Kickl zu verantwortende – Vorgangsweise wird die Sicherheit in vielfältiger Weise massiv gefährdet:

·        Die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher wird gefährdet, wenn ausländische Nachrichtendienste nicht mehr mit Österreich zusammenarbeiten und damit die Terrorabwehr geschwächt wird.

·        Es ist die Sicherheit der MitarbeiterInnen des BVT gefährdet, insbesondere die Sicherheit von verdeckten Ermittlern, die mit ihren Klarnamen (!) angeführt sind und die nun einer Gefahr gegen Leib und Leben ausgesetzt sind.

·        Informationsquellen und Informanten des BVT sind ab nun im besten Fall wertlos, im schlechtesten ebenfalls persönlich gefährdet.

·        Die Leiterin des Referats für Extremismus im BVT sieht sich nicht mehr in der Lage ihrer Arbeit nachzugehen, sie sieht sich laut einer vom „Falter“ veröffentlichten E-Mail einer „Hetzjagd“ ausgesetzt. Sie wird von Rechtextremen gegen die sie ermittelt und von Dienstgeberseite (!) bedroht. Ihr wird nahegelegt in Pension zu gehen.

·        Letztlich übernimmt Österreich in wenigen Wochen den EU-Vorsitz und muss dann die Sicherheit zahlreicher ausländischer Staats- und Regierungschefs gewährleisten, was vor diesem Hintergrund massiv erschwert wird.

Vor kurzem kündigte BM Kickl an, das BVT überhaupt zerschlagen und filetieren zu wollen. Eine Ankündigung, die ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon folgendermaßen kommentierte: "Ich bin einigermaßen überrascht, dass der staunenden Öffentlichkeit jetzt mitgeteilt wird, dass die Struktur des Verfassungsschutzes nicht auf der Höhe der Zeit sei. Und das wenige Wochen vor Österreichs Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft. Und dann wird auch noch hinzugefügt, dass es eh in einem Jahr eine schlagkräftige Struktur geben wird" (APA0540 vom 29.5.2018).

Dieser Ankündigung des Innenministers ging sein Versuch voraus, BVT-Leiter Peter Gridling zu suspendieren und durch einen ihm genehmen Leiter zu ersetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vorgangsweise des Innenministers für ungesetzlich erklärt und hob sie auf. Selbiges in einem zweiten Fall. Wie das „Profil“ am 9.6. berichtete, ließ Bundesminister Kickl am Tag nach der Aufhebung der Suspendierung Gridlings sofort eine erneute Suspendierung prüfen.

Auf der Strecke bleibt bei dieser Vorgangsweise von BM Kickl die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher. In knapp sechs Monaten als Innenminister hat BM Kickl die Funktionsfähigkeit dieses Geheimdienstes aus parteipolitischen Gründen weitestgehend zerstört.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

1.    Wann haben sie Kenntnis darüber erlangt, dass sich eine Liste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BVT inklusive verdeckter ErmittlerInnen (mit Nennung ihrer Klarnamen) im staatsanwaltschaftlichen Akt befindet?

2.    Wann haben Sie, Ihr Generalsekretär oder andere MitarbeiterInnen des BMI die Information der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter veranlasst?

3.    Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, damit diese Liste schnellstmöglich aus dem Akt entfernt wird?

4.    Wurden Sie vom Justizminister informiert, ob sich diese Liste derzeit noch im staatsanwaltschaftlichen Akt befindet?

5.    Wann haben Sie erfahren, dass diese Liste der MitarbeiterInnen des BVT in „falsche Hände“ (zB. an JournalistInnen) geraten ist?

6.    Haben Sie eine Risikoanalyse darüber erstellen lassen, welche MitarbeiterInnen durch die bereits erfolgte unkontrollierbare Verbreitung dieser Liste besonders gefährdet sind?

7.    Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um eben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen?

8.    Haben Sie sich nach dem Wohlergehen der verdeckten Ermittler erkundigt? Wenn ja, wie?

9.         Haben Sie oder Ihre MitarbeiterInnen im Vorfeld der Hausdurchsuchung die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass im BVT sensible Daten nicht beschlagnahmt werden dürfen, wie etwa die „ZQB-Datenbank“ und das „Neptun Netzwerk“ sowie laufende Ermittlungen im Bereich des Rechtsextremismus?

a.    Wenn ja, wann und welcher Form?

b.    Wenn nein, warum nicht?

10. Wann haben sie Kenntnis darüber erlangt, dass die „ZQB-Datenbank“ beschlagnahmt wurde?

a.    Wann haben Sie die Information der betroffenen Quellen hinsichtlich der Beschlagnahme ihrer Daten veranlasst?

b.    Welche Maßnahmen haben Sie, ihr Generalsekretär oder andere MitarbeiterInnen gesetzt, um die unwiderrufliche Löschung dieser Daten bei der WKStA zu veranlassen?

c.    Haben Sie eine Risikoanalyse darüber erstellen lassen, welche MitarbeiterInnen durch die bereits erfolgte unkontrollierbare Verbreitung dieser Liste besonders gefährdet sind?

d.    Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um ebendiese Quellen zu schützen?

 

11. Nach Bekanntwerden der Tatsache, dass der deutsche Bundesnachrichtendienst die Zusammenarbeit mit dem BVT überdenken wollte, sollte seine Informationen bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden sein, wurde dies von den zuständigen Stellen öffentlich verneint. Wurde nur die Öffentlichkeit falsch informiert oder erging auch an den BND selbst bzw. andere Partnerdienste eine falsche Information?

a.    Wann haben sie Kenntnis darüber erlangt, dass das „Neptun- Netzwerk“ beschlagnahmt wurde?

b.    Wann haben Sie die Information der betroffenen Partnerdienste hinsichtlich der Beschlagnahme ihrer Informationen veranlasst?

Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die unwiderrufliche Löschung dieser Informationen bei der WKStA zu veranlassen?

 

12. Wann haben Sie davon erfahren, dass gegen den ehemaligen Präsidialchef M.K. strafrechtliche Ermittlungen laufen?

a.    Inwieweit wurde in weiterer Folge die Suspendierung K. geprüft?

 

13. Wann haben Sie davon erfahren, dass aufgrund der Vorwürfe im Konvolut gegen W. Z. strafrechtliche Ermittlungen laufen?

a.    Haben Sie Z. suspendiert?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn nein, warum nicht?

 

14. Wann haben Sie von den laufenden Strafverfahren gegen Ihren Mitarbeiter GS Goldgruber erfahren?

a.    In wie weit wurde in weiterer Folge die Suspendierung Goldgrubers geprüft?

b.    Weshalb erfolgte eine solche bis dato in diesem Fall – anders als bei Dir. Gridling und anderen Mitarbeitern des BVT – nicht?

c.    Haben Sie hinsichtlich der laufenden Strafverfahren gegen Ihren Generalsekretär Goldgruber bei der Staatsanwaltschaft bereits erhoben, ob neue Vorwürfe im Raum stehen, die eine Suspendierung Ihres Mitarbeiters auch aus Ihrer Sicht rechtfertigen würden?

d.    Wenn ja: wann erfolgte dies und was war im Wesentlichen der Inhalt der Rückmeldung(en) der Staatsanwaltschaft?

e.    Wenn nein: warum erfolgte diese Nachfrage – obwohl medial in Zusammenhang mit Dir. Gridling als „üblich“ dargestellt – in diesem Fall nicht?

 

15. Wann haben Sie von den laufenden Strafverfahren gegen Ihren Kabinettsmitarbeiter Dr. Lett erfahren?

a.    In wie weit wurde in weiterer Folge die Suspendierung Dr. Letts geprüft?

b.    Weshalb erfolgte eine solche bis dato in diesem Fall – anders als bei Dir. Gridling und anderen Mitarbeitern des BVT – nicht?

c.    Haben Sie hinsichtlich der laufenden Strafverfahren gegen Ihren Mitarbeiter Dr. Lett bei der Staatsanwaltschaft bereits erhoben, ob neue Vorwürfe im Raum stehen, die eine Suspendierung Ihres Mitarbeiters auch aus Ihrer Sicht rechtfertigen würden?

d.    Wenn ja: wann erfolgte dies und was war im Wesentlichen der Inhalt der Rückmeldung(en) der Staatsanwaltschaft?

e.    Wenn nein: warum erfolgte diese Nachfrage – obwohl medial in Zusammenhang mit Dir. Gridling als „üblich“ dargestellt – in diesem Fall nicht?

 

16. Weshalb suspendierten Sie Dir. Gridling, obwohl § 112 BDG eine Suspendierung zwingend nur bei der Verhängung von Untersuchungshaft oder bei Anklageerhebung wegen gewisser Delikte, nicht aber wegen eines bloßen Ermittlungsverfahrens vorsieht?

a.    Wussten Sie, dass auch Ihr Haus zu den Vorwürfen aus dem Konvolut ermittelte und das BAK seine Zuständigkeit in diesem Zusammenhang verneinte?

b.    Wenn ja, ab wann?

c.    Wurden diese entlastenden Informationen der WKStA weitergegeben und wenn ja zu welchem Zeitpunkt?

d.    Haben Sie fachkundige Beratung hinsichtlich der Rechtslage nach § 112 BDG in Bezug auf die Suspendierung von Dir. Gridling hinzugezogen?

e.    Wenn ja, welche?

f.      Wenn nein, warum nicht?

 

17. Erfolgte die Kontaktaufnahme mit der zuständigen Staatsanwältin zum Zwecke der Übergabe des „Konvoluts“ durch GS Goldgruber in Ihrem Auftrag oder mit Ihrer Zustimmung?

a.    Wenn ja: zu welchem Zweck?

b.    Wenn nein: wann haben Sie von wem davon erfahren?

 

18. Erfolgte die Vermittlung der ersten Zeugin an die WKStA durch GS Goldgruber bzw. Dr. Lett in Ihrem Auftrag?

a.    Wenn ja: zu welchem Zweck?

b.    Wenn nein: wann haben Sie von wem davon erfahren?

 

19. Erfolgte die Vermittlung des zweiten Zeugen an die WKStA durch GS Goldgruber bzw. Dr. Lett in Ihrem Auftrag oder mit Ihrer Zustimmung?

a.    Wenn ja: zu welchem Zweck?

b.    Wenn nein: wann haben Sie von wem davon erfahren?

 

20. Erfolgte die Vermittlung des dritten Zeugen an die WKStA durch Dr. Lett in Ihrem Auftrag oder mit Ihrer Zustimmung?

a.    Wenn ja: zu welchem Zweck?

b.    Wenn nein: wann haben Sie von wem davon erfahren?

 

21. Erfolgte die Begleitung der beiden ersten Zeugen zur Einvernahme bei der WKStA als Vertrauensperson durch Ihren Kabinettsmitarbeiter Dr. Lett in Ihrem Auftrag oder mit Ihrer Zustimmung?

a.    Wenn ja: zu welchem Zweck?

b.    Wenn nein: wann haben Sie vom wem davon erfahren?

 

22. Haben sich ZeugInnen beim ihrem Kabinett oder Generalsekretär selbstständig gemeldet?

a.    Wenn ja, wann bei wem?

23. Mit welchen Personen des BMI hatten die ersten beiden Zeugen jeweils in Zusammenhang mit ihrer Aussage vor der WKStA wann Kontakt? Was war der Inhalt dieser Kontakte?

24. Wer sonst aus dem BMI hatte welchen Kontakt mit den ZeugInnen im Jänner und Februar 2018?

25. Erfolgte der gegenüber der WKStA gemachte Vorschlag, die Einsatztruppe „EGS“ für die Hausdurchsuchung auszuwählen, in Ihrem Auftrag oder mit Ihrer Zustimmung?

a.    Wenn ja: zu welchem Zweck?

b.    Wenn nein: wann haben Sie von wem davon erfahren?

 

26. Erfolgte die Teilnahme von Dr. Lett und GS Goldgruber an der Einsatzbesprechung betreffend Hausdurchsuchung am 27. Februar 2018 in Ihrem Auftrag oder mit Ihrer Zustimmung?

a.    Wenn ja: zu welchem Zweck?

b.    Wenn nein: wann haben sie von wem davon erfahren?

27. Wen informierte Herr Generalsekretär Goldgruber wann über die geplante Hausdurchsuchung, wen informierte er wann über die beabsichtigte Empfehlung der Beiziehung der EGS an die WKStA und wen informierte er wann über die beschlossene Beiziehung der EGS durch die WKStA

28. Wann wurde Preiszler bzw. die EGS für ihren möglichen Einsatz durch wen das erste Mal kontaktiert?

29. Wann und in welcher Form wurde der Generalsekretär des BMVRDJ bzw. Justizminister Moser von Seiten des BMI über die laufenden Ermittlungen bzw. das Zusammenwirken von BMI und WKStA (insbesondere die Anzeige seitens GS Goldgruber im Jänner 2018 bzw. die Vermittlung von Zeugen im Februar 2018 sowie die Hausdurchsuchung im Februar 2018) in der Causa informiert und warum nicht eher?

30. Welche personellen und strukturellen Veränderungen haben Sie seit 28. Februar 2018 im BVT vorgenommen?

31. Wie definiert das Bundesministerium für Inneres den Begriff „normale Streifenadjustierung“?

a.    Fällt die Mitnahme eines Rammbocks darunter?

 

32. Wann haben Sie davon Kenntnis erlangt, dass man in Ihrem Hause der Leiterin des Extremismusreferates die Pensionierung „nahegelegt“ hat?

a.    Ist Ihnen bekannt, welcheR MitarbeiterIn ihres Hauses dafür verantwortlich ist?

b.    Wenn nein, welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um dies auszuforschen?

c.    Wenn ja, welche disziplinarrechtlichen bzw. dienstrechtlichen Folgen hat dies für die betreffende Person?

d.    Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um sicherzustellen, dass die ErmittlerInnen des BVT ihre Arbeit ordnungsgemäß fortsetzen können?

e.    Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um ressortintern dem Bedrohen von MitarbeiterInnen vorzubeugen und bestehende Fälle zu bekämpfen?

 

33. Hat das BVT jemals MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts beobachtet bzw. gegen sie ermittelt, auch bevor diese im Kabinett tätig waren?

34. Wie viele dieser Beobachtungen bzw. Ermittlungen fielen in den Aufgabenbereich des Extremismusreferats?

35. Wie stellen Sie sicher, dass diese Beobachtungen bzw. Ermittlungen ungestört weitergeführt werden können?

36. Wie stellen Sie sicher, dass diese MitarbeiterInnen keinen Zugriff und keinen Einfluss auf die Beobachtungen bzw. Ermittlungen und auf die ermittelnden Personen des BVT haben?

37. Hat das BVT seit 2013 gegen Bedienstete des Innenministeriums ermittelt, auch bevor diese im Innenministerium tätig waren? In wie vielen Fällen? In wie vielen Fällen wird noch ermittelt?

38. Wie viele dieser Ermittlungen fielen in den Aufgabenbereich des Extremismusreferats?

39. Wie stellen Sie sicher, dass diese Ermittlungen ungestört weitergeführt werden können?

40. Wie stellen Sie sicher, dass diese MitarbeiterInnen keinen Zugriff und keinen Einfluss auf die Ermittlungen und auf die ermittelnden Personen des BVT haben?

41. Gab es in Zusammenhang mit der von Ihrem Generalsekretär initiierten Hausdurchsuchung und den bekannten gravierenden Folgen Maßnahmen im BVT, um das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Ressortführung wiederherzustellen?

a.    Wenn ja, welche?

 

42. Gab es in Zusammenhang mit dem Widerstand innerhalb des BVT und den Schreiben von betroffenen Bediensteten Mitarbeitergespräche mit diesen Beamtinnen und Beamten?

43. Wurden seit Beginn Ihrer Ressortführung bereits neue MitarbeiterInnnen und Mitarbeiter im BVT aufgenommen?

44. Wenn ja, wie wurde dieses Personal für das neue BVT rekrutiert? Welche Qualifikationen müssen solche Personen aufweisen?

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage dringlich zu behandeln.