1015/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen,

an den Bundesminister für Inneres,

betreffend Ermittlungen nach dem Verbotsgesetz, die Gegenstand eines Ermitt­lungsverfahrens nach dem Verbotsgesetz bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten waren, welches Im März 2018 eingestellt wurde, und bezüglich weiterer Fälle mit dem dringenden Verdacht des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz.

Am 9. Oktober 2017 stellte der damals Verdächtige ein Foto mit „Hausbesuchen vom Fachmann seit 1933“ online, welches Wehrmachtssoldaten beim Eintreten einer Tür zeigt. Wie die Wiener Polizei dem „Standard“ mitteilte, war das Bild mit den Hausbe­suchen und damit das Facebook-Konto des Verdächtigen Gegenstand eines Ermitt­lungsverfahrens nach dem Verbotsgesetz bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten. Im März 2018 wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Auf dem facebook-Konto, auf welchem das Foto veröffentlicht wurde, war als Wohnort Purkersdorf angegeben.

Dieselbe Person hat Fotos veröffentlicht, welche Nazi-Symbole zeigen, die unter Tatbestände des Verbotsgesetzes fallen. Es handelt sich dabei um ein Modellflug­zeug mit Hakenkreuz, dessen Foto auf einem weiteren facebook-Konto unter glei­chem Namen veröffentlicht wurde. Und zwar von 2013 bis 5.6.2018. Von 2013 bis zum 6.2.2018 war das Titelbild dieses facebook-accounts ein Foto des Modellflug­zeugs mit Hakenkreuz, in welches ein „Profilbild“ des account-Besitzers als Polizist beim Polizeiauto eingeblendet war! Auf demselben facebook-account findet sich auch ein Bild von SS-Soldaten mit der SS-Rune auf den Helmen.

Im Sinne des DSG wird der facebook-account hier nicht bekanntgegeben, kann dem Bundesminister für Inneres aber auf Anfrage direkt und vertraulich mitgeteilt werden.

Darüber hinaus veröffentlichte „PROFIL“ am 2.6.2018 einen Artikel unter dem Titel „„Wunderwaffe“: Sechs Videos teilte ein steirischer FPÖ-Politiker und Beamter im Innenministerium vom Modellflugzeug ME 163 mit Hakenkreuz.“ Offenbar ein weite­rer, von den vorher genannten Fällen unabhängiger Tatbestand im Sinne des Ver­botsgesetzes.

In Hinblick auf das 2018 eingestellte Ermittlungsverfahren und auf die neuerli­chen Veröffentlichungen mit nationalsozialistischem Inhalt richten die unter­zeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende


Anfrage:

1)    Ergaben die im März 2018 eingestellten Ermittlungen, dass es sich beim da­mals Verdächtigen um einen Polizeibeamten handelte?

2)    Wenn ja, wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet?

3)    Falls nicht, warum nicht?

4)    Warum ist das Foto mit Hakenkreuz und Einblendung des Verdächtigen in Po­lizeiuniform, und das SS-Bild in den Ermittlungen nicht aufgetaucht?

5)   Wurde beim Verdächtigen eine Hausdurchsuchung, wie sonst in jedem Verdachtsfall nach dem Verbotsgesetz, vorgenommen?

6)    Was wurde bei der Hausdurchsuchung gefunden?

7)    Falls keine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, ist dies auf eine Sonderbehandlung des Verdächtigen als Polizist zurückzuführen?

8)   Werden in Hinblick auf die neuerlichen Veröffentlichungen unter demselben Namen mit einer Hakenkreuz-Abbildung und einem SS-Bild weitere Ermittlungen durchgeführt?

9)   Wurde beim Verdächtigen zu den neuerlichen Veröffentlichungen eine Hausdurchsuchung vorgenommen?

10) Falls nicht, warum nicht?

11) Wurden zum Fall des Kapfenberger FPÖ-Politikers, der nach eigenen Angaben Bediensteter des BMI ist, mit den Fotos eines Modellflugzeugs mit Hakenkreuz bereits polizeiliche Ermittlungen eingeleitet?