1017/J XXVI. GP

Eingelangt am 11.06.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alois Stöger dipl,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend "Sicherung der Qualität der dualen Ausbildung durch die Lehrlingsstellen“

 

Die Bundesregierung schreibt in ihrem Regierungsprogramm unter dem Titel „Land der Meister“ –  Lehre durch mehr Durchlässigkeit und moderne Ausbildungsmöglichkeiten attraktiver machen: Die duale Ausbildung und die Facharbeiter-Ausbildung sind international anerkannte Besonderheiten des österreichischen Bildungssystems. Wir wollen den Wert und die Bedeutung dieser Ausbildungsformen stärken und wollen jene, die eine solche Ausbildung anstreben, zusätzlich unterstützen. Die Ausbildung in den Betrieben soll gestärkt und prioritär gefördert werden.“

 

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgende

 

Anfrage

1.    Gemäß § 19 Abs. 3 BAG obliegt den Lehrlingsstellen die Überwachung der betrieblichen Ausbildung.

a) Wie führen sie diese Überwachung durch?

b) Welche personellen Ressourcen werden dafür aufgewendet?

c) Wird systematisch erhoben, wie die Ausbildung in den Betrieben verläuft?

d) Was ist das Ergebnis dieser Erhebungen und welche Maßnahmen leiten sich daraus ab?

 

2.    Gemäß § 19 Abs. 3 BAG haben die Lehrlingsstellen auf die Einhaltung der Ausbildungsverbund-maßnahmen hinzuwirken (Betriebsbesichtigung und Einsicht in die Aufzeichnungen der Betriebe).

a) Wie viele solche Überprüfungen werden durchgeführt?

b) Was ist das Ergebnis dieser Überprüfungen?

c) Welche konkreten Maßnahmen gibt es, falls die Ausbildungsverbundmaßnahmen nicht stattgefunden haben?

 

3.    Gemäß § 13 Abs. 2 BAG sind bestimmte Vorbildungen auf die Lehrzeit anzurechnen (der Erlass des BMDW nach § 34a BAG legt fest, welche schulischen Vorbildungen auf welche Lehrberufe in welchem Ausmaß anzurechnen sind).

a) Werden die schulischen Vorbildungen systematisch erhoben und wie werden sie erhoben?

b) Welche schulischen Vorbildungen werden in der Praxis auf welche Lehrberufe angerechnet (Auswertung nach Schulen und Lehrberufen)?

 

4.    Gemäß § 21 Abs. 2 BAG haben die Lehrlingsstellen dafür zu sorgen, dass alle Lehrlinge am Ende der Lehrzeit die Lehrabschlussprüfung ablegen können.

a) Welche Wartezeit haben die Lehrlinge auf einen Prüfungstermin?

b) Wie viele Lehrlinge nützen die Möglichkeit die Lehrabschlussprüfung innerhalb der 10 Wochen vor Lehrzeitende abzulegen?

 

5.    Die Lehre steht in Konkurrenz mit den BMHS und das Image der Lehre ist verbesserungsfähig.

a) Welche konkreten Maßnahmen setzen die Lehrlingsstellen, um das Image der Lehre zu verbessern?

 

6.    Welchen Beitrag leisten die Lehrlingsstellen gemäß § 1a BAG bzgl. Ziele der Berufsausbildung und Qualitätsmanagement?

 

7.    In jedem Lehrbetrieb muss eine Person mit AusbilderInnenqualifikation beschäftigt sein. Seit 2008 gibt es die Möglichkeit Weiterbildungsmaßnahmen für AusbilderInnen zu fördern.

a) Wie viele AusbilderInnen gibt es?

b) Wie viele AusbilderInnen haben eine Weiterbildung absolviert (gefördert/ungefördert – gegliedert nach Branchen?

(Fragebeantwortungen und Auswertungen gegliedert nach Bundesländern und Lehrberufen)