1019/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.06.2018
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Durchschnittspensionen und Personalausgaben der Arbeiterkammer

 

"Liste Pilz-Obmann kassiert 17.000 Euro im Monat", titelte eine österreichische Tageszeitung am 10.Juni 2018 ("Heute, 10.7.2018, siehe auch "derstandard.at", "diepresse.com" am 10.7.2018). Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen diverse Politiker_innen sich ihre Gehälter durch unterschiedliche weitere Einkünfte, wie etwa im gegenständlichen Fall durch eine Pension der Arbeiterkammer, auffetten. Die Arbeiterkammer zahlte im Jahr 2014 lt. eines Berichtes der Tageszeitung "der Standard" eine durchschnittliche Zusatzpension von rund 16.000 Euro pro Person und Jahr (der Standard, 11. Februar 2015).

Wie eine Anfragebeantwortung (7698/AB XXV.GP) aufzeigt, können in den verschiedenen Landesarbeiterkammern imposante Entwicklungen im Bereich der personalabhängigen Rückstellungen, aber auch der Pensionsausgaben beobachtet werden. Die personalabhängigen Rückstellungen haben sich zwischen 2004 und 2014 fast verdoppelt (Steigerung um 99,89%) und betrugen 2014 EUR 135,6 Mio, wovon EUR 68,3 Mio alleine auf die Arbeiterkammer Wien entfielen. Auch die Pensionsausgaben der Arbeiterkammern stiegen in diesem Zeitraum um 14,41% auf EUR 22,7 Mio.

§ 91 Arbeiterkammergesetz (AKG) legt das BMASGK als Aufsichtsorgan der Arbeiterkammern fest. Unter anderem ist dort folgendes gesetzlich verankert:

(4) Die Arbeiterkammern und die Bundesarbeitskammer sind verpflichtet, auf Verlangen alle für die Wahrnehmung der Aufsicht erforderlichen Auskünfte zu geben und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Auf diverse Anfragen bezüglich Personalkosten und Personalstand beziehungsweise Personen, die Ruhegenüsse- oder Versorgungsgenüsse beziehen, konnte das BMASGK wiederholt keine Antworten gegeben. So beispielswese in einer Anfragebantwortung vom 12.4.2018 (266/AB XXVI.GP): "Dementsprechend sind auch Daten über die Anzahl der Pensionsbezieher bzw. der Anwartschaftsberechtigten auf eine Pensionsleistung gemäß § 91 AKG nicht Gegenstand der Aufsicht. Diese Daten sind auch den Rechnungsabschlüssen der Arbeiterkammern nicht zu entnehmen. Daher liegen diese Daten dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz weder vor noch können sie im Rahmen der Aufsicht beschafft werden."

Nun wird die Arbeiterkammer weit überwiegend durch Zwangsbeiträge aller unselbständig Erwerbstätigen in Österreich finanziert. Entsprechend ergibt sich daraus ein berechtigtes Interesse, zu erfahren, über welche Beitrags- und sonstigen Einnahmen die Arbeiterkammer verfügt und wie sich diese im vergangenen Jahr entwickelt haben. Die Zwangsbeiträge zur Arbeiterkammer stellen für Arbeitnehmer_innen eine zusätzliche Belastungsquelle in einem Umfeld mit einer ohnehin hohen Abgabenquote dar, so dass ihre Höhe regelmäßig kritisch hinterfragt werden muss. Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft wäre von einem, durch den Marktprozess angemessenen Mitgliedsbeitrag auszugehen, der von beiden Seiten als angemessen akzeptiert wird. Durch die gesetzlich festgelegte Mitglieds- und Beitragspflicht kann davon allerdings keine Rede sein, sodass die Mitgliedsbeiträge und die Tätigkeiten der Arbeiterkammer auf politischer Ebene geprüft werden müssen. Dass so eine kritische Betrachtung nicht von der Kammer - oder gar dem Aufsichtsorgan - wahrgenommen wird, steht außer Frage, weshalb es Aufgabe der parlamentarischen Opposition ist, die problematischen Entwicklungen aufzuzeigen

Um die gesetzlich vorgesehene Aufsicht überhaupt wahrnehmen zu können, ist es daher auch notwendig, zu wissen, auf wie viele Personen die Pensionsausgaben entfallen und für wie viele Personen eine Pensionsrückstellung gebildet wurde. Die Summe der Pensionsausgaben ohne Referenzgröße der Pensionsbezieher liefert keine Auskunft, die einer Aufsichtsbehörde, also dem BMASGK, irgendeine Form von Aufsicht ermöglicht. Stellt die AK beziehungsweise das BMASGK die erforderlichen Zahlen nicht zur Verfügung, dann zeugt das einmal mehr von der Undurchschaubarkeit und Perfidie des aktuellen Systems. Im Jahr 2015 hat sich die Pressestelle der AK dazu hinreißen lassen, Zahlen bzgl. durchschnittlicher Pensionshöhe an den "Standard" bekannt zu geben und einen ersten Schritt in Richtung Tranparenz gemacht. Diesem Beispiel sollte man auch im Jahr 2018 folgen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge entwickelt? (jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017 einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeitskammer)

2.    Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den Gesamtausgaben der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017 insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundesarbeitskammer)

3.    Wie hoch war der durchschnittliche Ruhe- bzw. Versorgungsbezug? (jeweils ab 2010, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeitskammer)

4.    Wie entwickelten sich die Mitarbeiterstände der Kammern für Arbeiter und Angestellte? (jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017, einzeln für jede Landeskammer und die Bundesarbeitskammer in Vollzeitäquivalenten)

5.    Wie hoch waren die gesamten Personalausgaben? (jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundesarbeitskammer, ohne Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge)

6.    Wie entwickelten sich die Beitragseinnahmen der Kammern für Arbeiter und Angestellte gemäß § 61 Arbeiterkammergesetz? (jeweils im Jahr 2015, 2016 und 2017 und einzeln für jede Landeskammer)

7.    Wie hoch waren davon die Beiträge, die an die Bundesarbeiterkammer flossen? (jeweils im Jahr 2015, 2016 und 2017)

8.    Gab es weitere Einnahmequellen neben den Mitgliedsbeitragszahlungen der Kammern für Arbeiter und Angestellte bzw. der Bundesarbeitskammer?

a.    Wenn ja, woraus und wie hoch waren diese Einnahmen? (jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Absolutbeträgen, für jede Landeskammer und die Bundesarbeitskammer)

9.    Wie hoch waren die Verwaltungsausgaben? (jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017 in Absolutbeträgen, als Anteil der Gesamtausgaben, insgesamt und für jede Landeskammer und die Bundesarbeitskammer)