1027/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.06.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga. Karin Greiner,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bericht des Rechnungshofes zu Genderaspekten im Steuerrecht

Sehr geehrter Herr Bundesminister für Finanzen!

Der Rechnungshof hat am 17.11.2017 seinen Bericht zu „Genderaspekte im Einkommensteuerrecht mit dem Schwerpunkt Lohnsteuer" (Reihe Bund 2017/52) veröffentlicht[1]. Der Bericht dokumentiert, dass das Gleichstellungsziel im Steuerrecht maßgeblich vom unterschiedlichen Einkommensniveau bei Frauen und Männern beeinflusst ist. Der Rechnungshof hält fest, dass für eine Umsetzung des Gleichstellungszieles der UG16 steuerliche Maßnahmen alleine nicht ausreichen und fordert „ein koordiniertes Vorgehen im Rahmen einer ressort- und gebietskörperschaftenübergreifenden Gesamtstrategie". Das in Österreich geltende System der Invidividualbesteuerung wäre eine geeignete Ausgangsbasis um die geschlechterneutrale Besteuerung zu fördern, andererseits konnte die vergangene Steuerreform 2015/2016 das Lohngefälle zwischen Frauen und Männer nicht verringern, It. Statistik Austria wären fast 2/3 der Steuerentlastung überwiegend auf Männer entfallen.

Der Rechnungshof hat im Zusammenhang mit der Erreichung des Gleichstellungszieles und auch der Erreichung des Wirkungszieles durch das BMF selber, zahlreiche Empfehlungen ausgesprochen.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

1)      Der Rechnungshof empfiehlt vorliegende Expertenvorschläge aufzugreifen und in steuerliche Maßnahmen umzusetzen, die negative Erwerbsanreize abbauen und positive setzen.

a.       Sind Ihnen alle diese Expertenvorschläge bekannt?

b.       Können Sie Ihrer geschätzten Beantwortung eine kurze Liste dieser Vorschläge beilegen?

c.        Werden Sie diese Vorschläge bei der Erstellung der bevorstehenden Reform des Steuerrechts berücksichtigen bzw. in die Neukodifikation des EStG mitaufnehmen?

d.       Wenn nein, warum nicht?

2)      Der Rechnungshof empfiehlt die steuerlichen Begünstigungen gezielt betreffend der negativen Erwerbsanreize für Frauen zu evaluieren und sie durch Maßnahmen zu ersetzen, die das Ziel der besseren Verteilung von Erwerbsarbeit und unbezahlter Arbeit erreichen.

a.     Haben sie bereits Schritte gesetzt um diese Evaluierung vorzunehmen?

b.    Bis wann werden erste Ergebnisse dieser Evaluierung vorliegen?

c.     Wann und in welcher Form werden Sie dem Nationalrat darüber berichten?

d.    Gibt es schon Ergebnisse, die Sie berichten können, wenn ja, welche?

3)      Laut Rechnungshof wären das Familienpaket 2009 und die ausgeweiteten Maßnahmen aus der Steuerreform 2015/2016 eigens zu evaluieren.

a.       Haben sie bereits Schritte gesetzt um diese Evaluierung vorzunehmen?

b.      Bis wann werden erste Ergebnisse dieser Evaluierung vorliegen?

c.       Wann und in welcher Form werden Sie dem Nationalrat darüber berichten?

d.      Gibt es schon Ergebnisse, die Sie berichten können, wenn ja, welche?

4)      Der Rechnungshof empfiehlt ein Gesamtkonzept um zu untersuchen mit welchen Instrumenten die Zielerreichung und Wirkung bzw. die Treffsicherheit der Steuerbegünstigungen erreicht wird.

a.     Haben sie bereits Schritte gesetzt um dieses Gesamtkonzept einzurichten?

b.     Wenn nein, warum nicht?

c.      Wann und in welcher Form werden Sie dem Nationalrat darüber berichten?

5)      Welche steuerlichen Maßnahmen scheinen dem BMF geeignet, um den gender pay gap zu verringern?

6)      Der Rechnungshof empfiehlt die Auswirkungen des Grundfreibetrages hinsichtlich der

Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen zu evaluieren und für eine sachgerechte

Lösung die Sozialversicherungsbeiträge und Transferzahlungen mitzuberücksichtigen.

a.       Haben sie diese Evaluierung bereits veranlasst?

b.       Werden der SV-Bereich und die Transferzahlungen dabei berücksichtigt?

c.        Wann und in welcher Form werden Sie dem Nationalrat darüber berichten?

d.       Gibt es schon Ergebnisse, die Sie berichten können, wenn ja, welche?

 

7)      Konnte das BMF inzwischen eine durchgehend eindeutige Geschlechterzuordnung in den Grunddaten herstellen? Wenn nein, bis wann wird das umgesetzt sein?

8)      Der Rechnungshof empfiehlt für die Erstellung von WFA ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen, Orientierungshilfen zu nutzen und in den Erläuterungen zu Gesetzesvorhaben die finanziellen Auswirkungen getrennt nach Geschlechtern darzustellen.

a.       Werden Sie diesen Empfehlungen folgen, wenn nein, warum nicht?

b.       Werden Sie bei Gesetzesvorhaben in Zukunft auch die notwendigen Grundlagen für die Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in den Materialien zur Verfügung stellen? Wenn nein, warum nicht?

9)      Der Rechnungshof empfiehlt standardisierte geschlechterbezogene Auswertungen über die Inanspruchnahme steuerlicher Ausnahmebestimmungen, wobei das BMF hier mit anderen Institutionen (Hauptverband, Statistik Austria) kooperieren könnte.

a.       Haben sie ein derartiges Projekt für die Umsetzung dieser Detailauswertungen bereits veranlasst? Wenn nein, warum nicht?

b.       Bis wann wird eine erste Auswertung zur Verfügung stehen und veröffentlicht werden?

c.        Wann und in welcher Form werden Sie dem Nationalrat darüber berichten?

d.       Gibt es schon Ergebnisse, die Sie berichten können, wenn ja, welche?

10)  In welcher Weise und bis wann wird das BMF die Maßnahmen und Indikatoren des Gleichstellungsziels der UG16 mit den Maßnahmen und Indikatoren angrenzender Bereiche koordinieren?

11)  In welcher Weise und bis wann wird das BMF die Maßnahmen des Gleichstellungsziels der UG16 mit den Transferleistungen und Familienförderung abstimmen?

12)  In welcher Weise und bis wann wird das BMF auf eine ressort- und gebietskörperschaftenübergreifende Gleichstellungsstrategie hinwirken?

13)  Werden Sie die Empfehlungen des Rechnungshofes betreffend transparente Dokumentation und Begründung bei Änderungen zu Wirkungsorientierung (Empfehlung 15), betreffend die Vorgangsweise bei Anregungen des Wirkungscontrollings (Empfehlung 16) und der statistischen Erfassung der Arbeitsvolumina bzw. Kennzahl VBÄ (Empfehlung 17 und 18) berücksichtigen?

14)  Werden Sie die inhaltliche Konsistenz der Angaben zur Wirkungsorientierung auf allen Ebenen des Budgets (inklusive Detailbudgets auf Jahresbasis) sicherstellen bzw. zweckmäßige Indikatoren festlegen um den Erfolg der Zielerreichung messbar zu machen?

15)  Werden Sie konkrete steuerliche Maßnahmen für die Erreichung des Gleichstellungszieles auf Ebene der Detailbudgets für die UG 16 für das jeweilige Finanzjahr formulieren?

16)  Bis wann wird das Projekt der Neukodifikation des EStG vom Ministerium abgeschlossen sein? Wird der Rechnungshofbericht zu „Genderaspekte im Einkommensteuerrecht mit dem Schwerpunkt Lohnsteuer" dabei berücksichtigt werden?

An das Schreiben des Herrn Präsidenten des Nationalrates an den Herrn Bundeskanzler betreffend Qualitätsverbesserungen bei der Beantwortung von Anfragen vom April 2018 darf erinnert werden.



[1] http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/genderaspekte-im-einkommensteuerrecht-mit-dem-5chwerpunkt- lohnsteuer.html